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Im Alter selbstständig und gesund bleiben: Projekt „Bewegung für ältere Menschen im Ostalbkreis“ startet am 17. November 2026 im Aalener Landratsamt

Wie können ältere Menschen im Alltag zu Bewegung motiviert werden? Welche Bewegungsangebote braucht es vor Ort und wie können Kommunen, Vereine, soziale Einrichtungen und weitere Akteurinnen und Akteure gemeinsam dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange aktiv und selbstständig bleiben? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Projekt „Bewegung für ältere Menschen im Ostalbkreis“, das am Dienstag, 17. November 2026, um 18:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Aalen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung offiziell vorgestellt wird.

 

Regelmäßige Bewegung trägt wesentlich dazu bei, Krankheiten vorzubeugen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter zu erhalten sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Gleichzeitig stellt der demografische Wandel Kommunen sowie Akteurinnen und Akteure vor die Aufgabe, passende und niedrigschwellige Bewegungsmöglichkeiten für ältere Menschen anzubieten. Denn bereits heute ist etwa jeder vierte Mensch in Deutschland über 60 Jahre alt. Baden-Württemberg weist dabei mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 84,4 Jahren bei Frauen und 80,3 Jahren bei Männern die höchste Lebenserwartung in Deutschland auf. Das Projekt des Geschäftsbereichs Gesundheit der Kreisverwaltung setzt hier an: Bestehende Angebote sollen sichtbar gemacht, weiterentwickelt und gemeinsam mit relevanten Mitwirkenden neue Ansätze für die Bewegungsförderung im Landkreis entwickelt werden.

 

Die Auftaktveranstaltung verbindet fachliche Impulse mit Praxisbeispielen und Möglichkeiten zum Austausch. Bereits zum Ankommen laden verschiedene kleine Mitmachaktionen dazu ein, Bewegungsförderung selbst zu erleben und Neues auszuprobieren. Nach der offiziellen Begrüßung gibt Michaela Böhme, Projektleiterin „GUTES ALTER“ beim Schwäbischen Turnerbund e. V. und Vorstandsmitglied des Landesseniorenrats Baden-Württemberg, in einem Impulsvortrag Einblicke in die Bedeutung und Wirkung von Bewegung im Alter. Anschließend stellen Renate Wahl, Spitalmühle Schwäbisch Gmünd, und Gitta Reinartz, zertifizierte Gedächtnistrainerin beim Bundesverband Gedächtnistraining, ein Good-Practice-Beispiel aus dem Ostalbkreis vor. Zum Abschluss steht der gemeinsame Austausch im Mittelpunkt. In einer Fachdiskussion sollen Erfahrungen aus der Praxis, bestehende Herausforderungen und Ideen für die Weiterentwicklung von Bewegungsförderung älterer Menschen im Ostalbkreis gemeinsam diskutiert werden.

 

Akteurinnen und Akteure aus Kommunen, Gesundheitsförderung, Sozialer Arbeit, Altenhilfe, Pflege, Sport und weiteren Bereichen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Auftaktveranstaltung eingeladen und dürfen diese gerne mit ihren Erfahrungen und Perspektiven bereichern.

 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist daher bis spätestens 10. November 2026 unter folgendem Link https://eveeno.com/259079074

oder per E-Mail unter gesundheitsplanung@ostalbkreis.de erforderlich.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

 

 

 

Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis in Schwäbisch Gmünd – Termine im Oktober, November und Dezember

Mit allen Fragen rund um die Berufswegeplanung – Wiedereinstieg, Umorientierung, Vereinbarkeit von Privatem und Beruf, Weiterbildung oder Bewerbungsprozess – können sich Frauen an die Kontaktstelle Frau und Beruf wenden. Auch zu Fragen der beruflichen Selbständigkeit oder zu herausfordernden Situationen am Arbeitsplatz stehen die Beraterinnen zur Verfügung. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und vertraulich.

 

Die Kontaktstelle Frau und Beruf unterstützt Frauen, ihren beruflichen Weg zu finden und kooperiert mit zahlreichen Akteuren im Landkreis und der Region an den Beratungsstandorten Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd.

 

Die nächsten Vor-Ort-Termine in Schwäbisch Gmünd finden an folgenden Tagen im Landratsamt Schwäbisch Gmünd in der Haußmannstraße 29, Zimmer 40, statt:
jeweils Dienstag, 10. November und 15. Dezember 2026.

 

Eine Terminvereinbarung für diese Beratungstermine ist notwendig und kann unter frau-beruf@ostalbkreis.de oder www.frau-beruf.info unter der Rubrik Beratung vorgenommen werden. Dort finden sich alle weiteren Informationen zur Kontaktstelle Frau und Beruf.

 

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg-Ostalbkreis wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg und mit Mitteln des Ostalbkreises finanziert.

GOA-Pressemitteilung 13.10.2026

Was darf eigentlich in den Gelben Sack? GOA klärt über richtige Befüllung auf

Mögglingen, 13.10.2026: Immer wieder werden im Ostalbkreis Gelbe Säcke mit falschen Inhalten befüllt und daraufhin am Straßenrand stehen gelassen. Die GOA informiert, was tatsächlich in den Gelben Sack gehört – und was nicht. Ziel ist es, die Recyclingquote zu verbessern und Fehlwürfe zu vermeiden.

 

Nur Verkaufsverpackungen gehören in den Gelben Sack

Der Gelbe Sack ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen vorgesehen. Dazu zählen:

  • Getränkekartons (z. B. Milch- und Saftverpackungen)
  • Kunststoffbecher (z. B. von Joghurt, Quark, Obst oder Eis)
  • Kunststoffflaschen (z. B. für Shampoo, Duschgel)
  • Aluminiumverpackungen (z. B. Dosen, Deckel, Tuben, Folien)
  • Styroporverpackungen und Verpackungschips

 

Diese Verpackungen erkennt man daran, dass sie beim Kauf eines Produkts typischerweise anfallen und nach dem Gebrauch entsorgt werden.

 

Häufige Fehler – Was nicht in den Gelben Sack gehört

Immer wieder landen im Gelben Sack Gegenstände, die dort nichts zu suchen haben. Typische Fehlwürfe sind:

  • Zahnbürsten, Kämme, Rasierer
  • Tupperware, Schüsseln, Eimer, Wäschekörbe
  • Spielzeug aus Plastik
  • Prospekthüllen (Klarsichthüllen)

 

 

 

 

 

Wichtig: Nur weil ein Gegenstand aus Plastik besteht, ist er noch lange keine Verpackung. Alltagsgegenstände, Haushaltswaren und Spielzeug gehören in den Restmüll oder direkt auf den Wertstoffhof.

 

Warum ist die richtige Trennung so wichtig?

Falsch befüllte Gelbe Säcke erschweren das Recycling, da nur sortenreine Verpackungen effizient recycelt und wiederverwertet werden können. Die richtige Trennung schützt Ressourcen und die Umwelt. „Nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen dürfen in den Gelben Sack. Falsch befüllte Säcke können nicht mitgenommen werden. Bitte achten Sie auf die richtige Trennung – das hilft beim Recycling und schützt die Umwelt“, betont die GOA.  

 

 

 

 

 

 

Große Klänge von der Ostalb

Bläserphilharmonie Ostalb lädt zum Galakonzert nach Schwäbisch Gmünd

 

Ein Orchester aus der Region, das klingt wie die große weite Welt: Am Sonntag, 18. Oktober, um 17 Uhr lädt die Bläserphilharmonie Ostalb zum Galakonzert in das Congress-Centrum Stadtgarten in Schwäbisch Gmünd ein. Das Publikum erwartet ein Abend voller großer Melodien, mitreißender Rhythmen und faszinierender Klangwelten.

 

Was entsteht, wenn sich herausragende Instrumentalistinnen und Instrumentalisten sowie Dirigentinnen und Dirigenten des gesamten Ostalbkreises zu einem Orchester zusammenfinden? Die Bläserphilharmonie Ostalb gibt darauf eine Antwort: große sinfonische Bläsermusik auf höchstem Niveau – gespielt von 75 Musikerinnen und Musikern aus der eigenen Region.

 

Die besondere Mischung aus musikalischem Können und regionaler Verbundenheit kommt beim Publikum an. Ein komplett besetztes Münster beim Benefizkonzert im vergangenen Jahr und der viel beachtete Auftritt bei der Landesgartenschau in diesem Jahr haben bleibende Eindrücke hinterlassen.

 

Die Konzertprogramme sind anspruchsvoll für die Ausführenden - für das Publikum versprechen sie hingegen große Klangfarben, emotionale Melodien und wirkungsvolle Effekte, was die Konzerte zu besonderen Hörerlebnissen werden lässt.

 

Von Schostakowitsch bis Galicien

 

Den festlichen Auftakt bildet Dmitri Schostakowitschs berühmte „Festive Overture.

Ein besonderer Höhepunkt ist das Posaunensolo von Yannick-Maurice Groß, der in Herlikofen aufgewachsen ist und erst kürzlich seinen Bachelor im Fach Posaune in Würzburg abgeschlossen hat. In „Colors“ von Bert Appermont steht er als Solist im Mittelpunkt und gibt den Farben der einzelnen Sätze einen musikalischen Charakter.

Anschließend führen die Musizierenden das Publikum an die atlantische Küste. Antón Alcaldes Sinfonie Nr. 1 „Marea Negra“ erzählt von der Öltankerkatastrophe vor der Küste Galiciens. Mit der ganzen Farbpalette eines voll besetzten sinfonischen Blasorchesters entsteht ein beeindruckendes Klangerlebnis, das die ganze Ausdruckskraft dieses Werks hörbar macht.

 

Film, Gesang und die Grüne Insel

Nach der Pause wartet mit John Williams’ „The Cowboys“ ein Leckerbissen für Filmmusikfreunde. Weite Melodiebögen und die unverwechselbare Klangsprache des großen Filmkomponisten entführen in die Welt des Wilden Westens.

Für einen besonderen Gänsehautmoment sorgt Arya Seitzinger. In „Rose in Flames“ für Harfe, Gesang und sinfonisches Blasorchester verbindet sich ihre ausdrucksstarke Stimme mit den farbenreichen Klängen des Orchesters. Weitere besondere Konzertmomente mit Arya Seitzinger bleiben als kleine Überraschung dem Abend vorbehalten.

Zum Finale geht es auf die Grüne Insel: „The Amazing Sound of Ireland“ verbindet packende Tanzrhythmen mit sehnsuchtsvollen Balladen und traditionellen irischen Melodien. Eine musikalische Reise voller Energie, Lebensfreude und Fernweh.

 

Die 2023 als Verbandsorchester des Blasmusikverbands Ostalbkreis gegründete Bläserphilharmonie hat sich längst zu einem beliebten Klangkörper der Region entwickelt. Wer die Bläserphilharmonie Ostalb bislang noch nicht live erlebt hat, sollte sich dieses Galakonzert nicht entgehen lassen. Wer sie bereits kennt, weiß, welch beeindruckende Klangwelten ihn erwarten.

 

Galakonzert der Bläserphilharmonie Ostalb

Sonntag, 18. Oktober 2026, 17 Uhr
Congress-Centrum Stadtgarten, Schwäbisch Gmünd

Einlass ab 16 Uhr, freie Platzwahl.
Vorverkauf 15 Euro, Abendkasse 18 Euro. Jugendliche unter 16 Jahren haben freien Eintritt.

Karten online unter www.bmvok.de sowie im i-Punkt in Schwäbisch Gmünd.

 

Ferienaktion: Feuer machen am Limestor

Der Herbst ist da, der Winter steht vor der Tür und die Tage werden nicht nur kürzer, sondern auch kälter. Feuer als Licht- und Wärmequelle spielt also eine zunehmende Rolle, das ist heute so und war bei den Römern damals nicht anders. Doch wie hat das bei den Römern damals ohne Feuerzeug und Zentralheizung funktioniert? Ulrich Sauerborn von der Geologengruppe Ostalb wird bei dieser Ferienaktion in den Herbstferien Kindern von acht bis zwölf Jahren beibringen, wie das seinerzeit mit Feuerstein und Zunder gemacht wurde.

 

INFO: Die Ferienaktion findet am Mittwoch, 28. Oktober 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt und es sind noch Plätze frei. Eine Anmeldung ist im Landratsamt Ostalbkreis unter 07361 503-1315 erforderlich.

 

 

Benefizkonzert des Kreisseniorenblasorchesters im Aalener Landratsamt

Am Sonntag, 25. Oktober 2026 um 17:00 Uhr lädt der Blasmusikverband Ostalbkreis zum traditionellen Benefizkonzert des Kreisseniorenblasorchesters ein. Veranstaltungsort ist der Große Sitzungssaal des Aalener Landratsamts in der Stuttgarter Straße 41. Der Eintritt zu diesem musikalischen Höhepunkt ist frei, um großzügige Spenden zugunsten der Aalener Hospizstiftung wird jedoch herzlich gebeten.

 

Das Konzert unter der bewährten Leitung von Rolf Schmid findet bereits zum zwölften Mal im Kreishaus statt. Landrat Dr. Joachim Bläse wird die Besucherinnen und Besucher offiziell begrüßen. Auf das Publikum wartet ein abwechslungsreiches Programm aus verschiedenen Musikrichtungen, das für alle Generationen ansprechende Stücke bereithält. Die Veranstaltung endet gegen 19:00 Uhr. In einer Pause werden den Gästen Getränke und kleine Snacks angeboten.

 

Der gesamte Erlös des Nachmittags kommt der Aalener Hospizstiftung zugute. Die 2018 von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Politikern sowie regionalen Unternehmen gegründete Stiftung ist ein verlässlicher Partner des stationären Maja-Fischer-Hospizes in Aalen-Ebnat. Ihr Ziel ist es, den Hospizgedanken fest im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern.

Neben professioneller und liebevoller Pflege bietet das Hospiz einen geschützten Raum für die emotionalen und spirituellen Bedürfnisse der schwerkranken Menschen und ihrer Familien. Hier bleibt täglich viel Zeit für vertrauensvolle Gespräche, das Teilen wertvoller Erinnerungen oder auch heilsamen Humor, der Ängste lindert und den Betroffenen hilft, neue Kraft zu schöpfen. In einer friedlichen und geborgenen Atmosphäre erhalten Angehörige einfühlsamen Beistand für eine würdevolle Abschiednahme. Um diesen besonderen Ort dauerhaft zu erhalten, ist die Hospizstiftung auf Spenden angewiesen, die den Betroffenen Geborgenheit, Trost und Zeit am Lebensende schenken.

 

Das Kreisseniorenblasorchester wurde im Jahr 2002 gegründet und blickt auf ein über 20-jähriges Bestehen zurück. Es setzt sich aus engagierten Musikerinnen und Musikern verschiedener Musikvereine des Ostalbkreises zusammen. Neue Mitwirkende sind im Orchester jederzeit herzlich willkommen. Als Ansprechpartner für Interessierte steht Siegfried Wunder (Panoramastr. 4, 73489 Jagstzell, Tel.: 07967 8518) gerne zur Verfügung.

 

JuLeiCa-Ausbildung: Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Du möchtest dich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren oder bist bereits aktiv? Dann ist die Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa) genau das Richtige für dich.

Was ist die JuLeiCa?
Die JuLeiCa ist der bundesweite einheitliche Qualifikationsnachweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Ausbildung vermittelt wichtige Grundlagen für die verantwortungsvolle Gestaltung von Gruppenstunden, Ferienfreizeiten und anderen Angeboten.

Auf unserer Homepage findet ihr zahlreiche Schulungen und Angebote rund um die JuLeiCa-Ausbildung. Informiere dich jetzt über die verschiedenen Termine und Inhalte unter: kjr-ostalb.de

Weitere Informationen über die Beantragung und den Voraussetzungen, finden sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Datenschutz und Datensicherheit in der Landwirtschaft

Das Innovationszentrum Landwirtschaft 4.0 lädt am Mittwoch, 21.10.2026 von 13:30 bis 15:30 Uhr zur Veranstaltung „Datenschutz und Datensicherung in der Landwirtschaft“ an der Justus-von-Liebig-Schule Aalen am Beruflichen Schulzentrum in der Steinbeisstraße 6, Raum 221, ein. Eine Anmeldung bis zum 20.10.2026 unter https://eveeno.com/315259524 ist erforderlich.

 

„Datenschutz und Datensicherheit“ – zwei Begriffe, an die man sich normalerweise eigentlich gar nicht herantrauen möchte. Aber der Schein trügt: Sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich ist es von großer Wichtigkeit zu wissen, wie man Daten und Informationen über sich selbst, seinen Betrieb oder seine Arbeitsstelle vor fremden und schlimmstenfalls kriminellen Zugriffen schützt, welche präventiven Maßnahmen man konkret ergreifen sollte und was man im schlimmsten Fall tun sollte, falls sensible private oder betriebliche Inhalte tatsächlich einmal in die falschen Hände gelangt sein sollten.

 

Markus Gürtler, IT-Sicherheitsbeauftragter des Landratsamts Ostalbkreis, sowie Martin Brandt, Datenschutzbeauftragter des Ostalbkreises, führen unter dem Motto „Datenschutz und Datensicherheit: einfach, menschlich, verständlich!“ durch das Programm.

 

 

Unabhängige Beratung für Menschen mit Hörproblemen

Das Landratsamt Ostalbkreis lädt gemeinsam mit dem Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Baden-Württemberg e. V. zu einer kostenlosen, unabhängigen und vertraulichen Hörberatung ein.

 

Hören wird oft erst dann zum Thema, wenn Gespräche anstrengender werden, man häufiger nachfragen muss oder Stimmen zunehmend undeutlich und „verwaschen“ klingen. 
Viele Betroffene wissen zunächst nicht, welche Möglichkeiten es gibt oder an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können.

 

Warum verstehe ich trotz Hörgerät so schlecht? Welche technischen Hilfsmittel können meinen Alltag erleichtern? Kommt ein Cochlea-Implantat für mich infrage? 
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Und was kann ich selbst tun, damit die Kommunikation wieder besser funktioniert? Zu diesen und vielen weiteren Fragen informiert Katja Widmann, selbst hochgradig schwerhörig und erfahrene Beraterin des Landesverbandes. Sie berät verständlich und unabhängig zu Hörgeräten, Cochlea-Implantaten, technischen Hilfsmitteln, dem Schwerbehindertenausweis und möglichen Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Dabei steht nicht nur die Technik im Mittelpunkt. Auch die persönlichen Erfahrungen mit einer Hörminderung, der Umgang mit der eigenen Hörsituation und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind wichtige Themen.

 

Beratungstermine

Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen

Donnerstag, 22. Oktober 2026
7:30 bis 12:00 Uhr
Besprechungszimmer 401, 4. OG

 

Donnerstag, 3. Dezember 2026
15:00 bis 18:00 Uhr
Besprechungszimmer 351, 3. OG

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Anmeldung und weitere Informationen:
Katja Widmann
Telefon: 0179 6784998
E-Mail: katja.widmann@hoergeschaedigte-bw.de

 

Woche des Sehens 2026

Damit niemand seinen Weg allein gehen muss.

 

Vom 8. bis 15. Oktober 2026 findet die bundesweite Woche des Sehens statt. Sie macht auf die Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam und setzt sich dafür ein, Blindheit zu verhüten und Blindheit sowie Augenkrankheiten zu verstehen. Denn gutes Sehen ist nicht selbstverständlich – oft wird uns das erst bewusst, wenn die eigene Sehkraft nachlässt.

 

Für viele von uns ist es selbstverständlich, zu lesen, einzukaufen, sich zu orientieren, unterwegs zu sein oder den Alltag selbstständig zu gestalten. Für Menschen, die blind oder sehbehindert sind, können diese Dinge zu großen Herausforderungen werden.

 

Seit 1909 ist der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) für blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Angehörigen da. Wir beraten und begleiten, geben praktische Hilfestellung und setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Seheinschränkung selbstbestimmt, gleichberechtigt und möglichst barrierefrei am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

 

Ein großer Teil unserer Arbeit findet direkt vor Ort in unseren Bezirksgruppen statt. Menschen erhalten dort Unterstützung, Austausch und Orientierung – von Betroffenen für Betroffene. Damit wir auch weiterhin für Menschen da sein können, brauchen wir Ihre Unterstützung.

 

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, unsere wichtige Arbeit fortzuführen und Mut, Orientierung, Selbstständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen.

Ihre Spende schenkt kein Augenlicht – aber sie kann helfen, neue Wege zu finden.

 

Bitte unterstützen Sie den Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.

Damit niemand seinen Weg allein gehen muss.

 

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.

Spendenkonto bei der SozialBank
IBAN: DE12 3702 0500 0007 7022 01
BIC: BFSWDE33XXX

Lange Straße 3

70173 Stuttgart

https://www.bsv-wuerttemberg.de/

Wasserentnahmeverbot im Ostalbkreis bis Ende Oktober verlängert

Lebensraum Gewässer weiterhin in Not

 

Die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Ostalbkreises hat sich seit den Sommermonaten nicht wesentlich verbessert. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Niedrigwassersituation verlängert das Landratsamt Ostalbkreis zum Schutz der Oberflächengewässer die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme im Ostalbkreis bis zum 31. Oktober 2026. Jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ohne behördliche Erlaubnis wird damit untersagt. Dies betrifft auch Wasserentnahmen wie das Schöpfen mit Handgefäßen und Wasserentnahmen für Zwecke der Land-, Forstwirtschaft und des Gartenbaus. Die Allgemeinverfügung steht auf der Website www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut zur Verfügung.

 

Die unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen im Winter und Frühjahr 2025/26 führten bereits im Juni zu sehr niedrigen Wasserständen und Abflüssen in den Gewässern. In den trockenen, heißen Sommermonaten hat sich die Lage noch weiter verschärft. Die Situation in den Gewässern hat sich gegenüber den Sommermonaten durch den sehr niederschlagsarmen September nicht verbessert. Die Pegelstände der Gewässer liegen weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau. Viele kleine Gewässer und Oberläufe von größeren Gewässern sind immer noch ganz oder nahezu vollständig trockengefallen.

 

Auch der Ausblick auf die kommenden Wochen gibt keinen Anlass zur Entwarnung. Nach Prognosen des Deutschen Wetterdienstes ist auch in der ersten Oktoberhälfte überwiegend mit einer trockenen Witterung zu rechnen. Eine Verbesserung der Situation durch langanhaltende Niederschläge, die zu einer Steigerung der Grundwasser- und Quellabflüsse führen, zeichnet sich derzeit nicht ab.

 

Die langanhaltend niedrige Wasserführung ist für alle Lebewesen, die in und am Gewässer leben, weiterhin eine erhebliche Belastung. Niedrige Wasserstände und erhöhte Wassertemperaturen führen zu kritischen Lebensbedingungen in den Gewässern. Schadstoffe konzentrieren sich stärker, die Gewässer sind nicht mehr durchgängig und Teillebensräume werden voneinander abgeschnitten. Zusätzlich gelangt im Herbst durch Falllaub und abgestorbene Pflanzenteile zunehmend organisches Material in die Gewässer. Beim Zersetzungsprozess kann es hierdurch zur zusätzlichen Verringerung des Sauerstoffgehaltes im Gewässer kommen. Für sämtliche im Gewässer lebenden wassergebundenen Tiere und Pflanzen ist die Situation daher weiterhin sehr angespannt. Beispielhaft ist hier die im Oktober beginnende Forellenlaichzeit. Die Tiere sind hierfür auf ausreichend wasserführende, kühle und sauerstoffreiche Gewässerabschnitte angewiesen.

 

Jede zusätzliche Wasserentnahme verschärft diese Situation, weshalb die bestehenden Beschränkungen des Gemeingebrauchs zur Wasserentnahme aufrechterhalten bleiben müssen. Dies gilt neben der direkten Wasserentnahme aus Oberflächengewässern auch für die Entnahme aus Quellen, Laufbrunnen und Wasserzapfstellen, die einem oberirdischen Gewässer zufließen.

 

Wasserentnahmen sind nur noch im Rahmen einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der darin enthaltenen Regelungen für Entnahmestopp bzw. erforderliche Restwassermengen zulässig. Diese Auflagen sind zwingend zu beachten.

 

Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Da davon auszugehen ist, dass extreme Niedrigwassersituationen zukünftig häufiger und länger auftreten können, appelliert das Landratsamt Ostalbkreis erneut, die verstärkte Speicherung und Nutzung von Regenwasser sowie die Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort umzusetzen. Dadurch werden Grundwasser und Gewässer entlastet und der Wasserhaushalt nachhaltig verbessert.

 

Weitere Informationen zur Wasserentnahme können beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, eingeholt werden. Die aktuellen Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser können bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/index.html ) und im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW (https://niz.baden-wuerttemberg.de/) abgerufen werden.

 

 

 

 

 

 

Prävention wirkt: Qualifizierungen und altersgerechte Übungen für einen sicheren und gesunden Schulweg

Schülerinnen und Schüler sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert

 

Karlsruhe/Stuttgart, den 29.09.2029

 

Die Sommerferien sind vorbei – rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sind in das neue Schuljahr gestartet. Die UKBW fördert durch gezielte Prävention die Sicherheit und Gesundheit im Schulalltag und auf dem Schulweg. Neben dem Versicherungsschutz bietet die UKBW eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen – von Verkehrssicherheit bis hin zur psychischen Gesundheit.

 

Es geht wieder los: Schülerinnen und Schüler packen den Schulranzen und machen sich auf den Weg in die Schule. Bereits mit dem Schritt vor die Haustür besteht der gesetzliche Versicherungsschutz. Dabei ist es egal, ob Kinder und Jugendliche den Schulweg zu Fuß bestreiten oder sich für Fahrrad, Bus und Bahn entscheiden. Dieser Schutz setzt sich auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, im Pausenhof oder beim Klassenausflug fort. Die UKBW verfolgt ihren gesetzlichen Auftrag und versichert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei.

 

Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und vor allem sicheren Start ins neue Schuljahr. Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder in Baden-Württemberg liegen uns besonders am Herzen. Prävention wirkt – und genau deshalb setzen wir früh an: Mit unseren vielfältigen Angeboten unterstützen wir Kinder, Eltern und Schulen dabei, Unfälle zu vermeiden und sicheres Verhalten zu fördern.“

 

 

Präventionsangebote für einen sicheren Schulstart

Damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt, bietet die UKBW zahlreiche Präventionsangebote an:

  • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der digitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg bietet zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr an - inklusive Videoclips und Spielen.
  • Tag der Schülersicherheit: Sicherheit und Gesundheit gemeinsam gestalten: Jedes Jahr zeichnet die UKBW zehn besonders engagierte Schulprojekte aus. Mehr unter www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/
  • Seminare der UKBW Akademie: Mit einem vielfältigen Seminarangebot unterstützt die UKBW Lehrkräfte dabei, Sicherheit und Gesundheit nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Alle Angebote unter akademie.ukbw.de.
  • Beratung direkt vor Ort: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW besichtigen Schulen und beraten diese im Hinblick auf eine sichere und gesunde Lernumgebung.

 

Leistungen für den Fall der Fälle

Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfassen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamenten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, ambulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden.

 

Weitere Informationen zum Thema Prävention und Versicherungsschutz in Schulen gibt es unter

https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule.

 

Pilzführung/Pilzberatung am 18. Oktober 2026 ab 10 Uhr in den Kräuterterrassen Kaisersbach

Wer Pilze suchen geht, sollte sich auskennen – oder sich von einem Fachmann beraten lassen, damit der Pilzgenuss ohne Folgen bleibt. Es gilt immer noch die überlieferte Weisheit, nie einen Pilz zu essen, den man nicht kennt . Die Pilzberatung bietet wertvolle Unterstützung bei der sicheren Bestimmung von Pilzen für Anfänger und erfahrene Sammler.
Neben der Bestimmung einzelner Funde erhalten die Besucher auch wichtige Hinweise  zur Verarbeitung und Zubereitung. Darüber hinaus sind Pilze wichtige Partner der Bäume im Austausch von Nährstoffen.

Der Gastgeberverein Kaisersbach-Ebnisee e.V. bietet am

Sonntag, 18. Oktober 2026 eine Pilzführung/Pilzberatung durch einen lizenzierten Pilzberater in den Kräuterterrassen 73667 Kaisersbach, Gartenstraße 9 an. 

Treffpunkt ist um 10 h in den Kräuterterrassen. Der Pilzsachverständige der DGfM, Herr Michael Knietsch, informiert die Interessenten umfassend über das Grundwissen und die Umweltanforderungen der Pilze. Anschließend gehen die Besucher entweder alleine oder mit dem Berater auf Pilzsuche. Bekannte und essbare Arten sollten von unbekannten getrennt gehalten werden. Zum Sammeln eignen sich Weidenkörbchen oder evtl. auch Papiertüten (keine Kunststofftüten). Die Pilze sollten nicht abgeschnitten werden, sondern vorsichtig aus dem Boden gelöst und bei Bedarf mit einem Pinsel gereinigt werden.

Ab 13 h  besteht die Möglichkeit, die gesammelten Pilze in den Kräuterterrassen durch den Fachmann begutachten und überprüfen zu lassen. Dabei informiert der Pilzberater auch über die vielfältigen Farben, Formen und Gerüche und ob der Pilz essbar ist. Für die Bewertung ist es wichtig, daß der ganze Pilz vorgelegt wird. Genießbare Pilze sollten rasch zubereitet werden, da sie nicht lange haltbar sind. Auch zum Trocknen hat der Berater Tipps parat.

Die Beratungen sind kostenlos, eine Spendenkasse steht jedoch bereit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Team der Kräuterterrassen bietet dazu Kaffee, Tee und Kuchen an sowie eine hausgemachte Kürbissuppe an. 
Ein Rundgang durch den Kräutergarten ist jederzeit tagsüber kostenfrei möglich.

Parkmöglichkeiten gibt es in etwa 200 m Entfernung bei den Firmen Fahrion und Fuchs Torbau, Ortsausgang Richtung Welzheim sowie am Friedhof in der Ortsmitte, ca. 300 m entfernt. Der Weg zu den Kräuterterrassen ist ausgeschildert.

Mehr Service und kürzere Wartezeiten: Bundesagentur für Arbeit startet Testphase mit KI-Sprachassistenz

Seit dem 22. September 2026 setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Telefon-Service eine KI-Assistenz namens „Klara“ ein. Sie nimmt Anrufe von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit entgegen, erfasst grundlegende Anliegen und beantwortet in ausgewählten Pilotregionen Standardfragen eigenständig.

 

Ziel des Pilotprojektes ist es, den jährlich rund 18 Millionen Anrufenden einen schnelleren Zugang zu Informationen und Auskünften ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen.

 

Die Einführung erfolgt in mehreren Ausbaustufen

 

Klara wird stufenweise eingeführt und dabei kontinuierlich überprüft und verbessert. Das Feedback der Kundinnen und Kunden fließt hier mit ein.  Seit dem 22.09.2026 begrüßt Klara die Anrufenden in ganz Deutschland, informiert transparent über die Datenverarbeitung und nimmt Identifikationsmerkmale wie Kundennummer und Postleitzahl entgegen.

In den Pilotregionen Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland übernimmt die KI-Sprachassistenz zusätzlich die Beantwortung ausgewählter Standardanliegen, wie beispielsweise allgemeine Auskünfte zum Arbeitslosengeld. Komplexere bzw. beratungsintensive Anfragen werden an Kolleginnen und Kollegen im Service Center durchgestellt. In diesem Fall müssen die Anrufenden ihre Daten aber nicht noch einmal wiederholen, denn Klara leitet diese Informationen und auch das Anliegen direkt weiter.

Die nächsten Ausbaustufen bieten dann schon personalisierte Antworten und bald dann auch individuelle Auskünfte aus der elektronischen „Kundenakte“.

 

Der Schutz personenbezogener Daten hat in der BA und bei der Nutzung von KI-Systemen oberste Priorität

 

Die Datenübertragung erfolgt über gesicherte Schnittstellen nach den aktuellen Vorgaben der IT-Sicherheit, und die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt strikt ausschließlich im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Alle rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen weiterhin die Beschäftigten der BA.

 

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt für Klara eine deutsche, DSGVO-konforme Lösung.

 

Weiterführende Informationen und ein FAQ zu Klara findet sich unter:

https://www.arbeitsagentur.de/ki-sprachassistenz

Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ ein. Die Veranstaltungen finden digital über Zoom und telefonisch statt.

 

Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch Angehörige und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir diesem Personenkreis Informationen und Hilfestellungen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist.

 

Termine im Herbst:

 

14.10.2026 | 19:00 Uhr

Thema: Antrag gestellt – und dann?

Ein Wegweiser durch das Antragsverfahren im Teilhaberecht

Referentinnen: Frau Jezek & Frau Hernández Escobar, EUTB®

 

11.11.2026 | 18:00 Uhr

Thema: Blindheit und Sehbehinderung bei der Einstufung in einen Pflegegrad

Referentin: Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

 

Teilnahme per Zoom oder Telefon

 

Link zum Beitreten des Zoom-Meetings:

https://us06web.zoom.us/j/85858293801

 

Schnelleinwahl per Telefon:

+49 695 0500952,,85858293801# Deutschland

+49 695 0502596,,85858293801# Deutschland

 

Meeting-ID: 858 5829 3801

 

Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen für die Teilnehmerliste bei unserer Verbandsgeschäftsstelle unter 0711 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de an. Die Zugangsdaten zur jeweiligen Veranstaltung erhalten Sie vor der Veranstaltung zusätzlich per E-Mail.

 

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V.

Spendenkonto bei der SozialBank
IBAN: DE12 3702 0500 0007 7022 01
BIC: BFSWDE33XXX

Lange Straße 3

70173 Stuttgart

https://www.bsv-wuerttemberg.de/

Brennstoffbeihilfe für die Heizperiode 2026/2027

Wie das Landratsamt Ostalbkreis (Geschäftsbereich Soziales) mitteilt, können Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen, in der kommenden Heizperiode Brennstoffbeihilfen erhalten.

 

Eine pauschale Brennstoffbeihilfe wird nicht gewährt, wenn für die Heizkosten laufende Vorauszahlungen an den Vermieter oder ein Energieversorgungsunternehmen geleistet werden.

 

Die Pauschalsätze für die Brennstoffbeihilfe der Heizperiode 2026/2027 wurden wie folgt festgesetzt:

 

Haushaltsgröße/Brennstoffart                 flüssige Brennstoffe                      feste Brennstoffe

 

Haushalte mit 1 Person                                                  908,00 €                                              522,00 €

Haushalte mit 2 Personen                                          1.211,00 €                                             696,00 €

Haushalte mit 3 Personen                                          1.514,00 €                                             870,00 €

Haushalte mit 4 Personen                                          1.816,00 €                                          1.044,00 €

Haushalte mit 5 Personen                                          2.119,00 €                                          1.218,00 €

jede weitere Person zusätzlich                                    303,00 €                                              174,00 €

 

In begründeten Einzelfällen (z.B. außergewöhnlich schlechte Wohnverhältnisse, die einen erhöhten Heizbedarf bedingen) kann auf Antrag die Beihilfe angemessen erhöht werden. Die teilweise ungünstigen klimatischen Verhältnisse im Ostalbkreis wurden bei der Festsetzung der Pauschalsätze jedoch bereits berücksichtigt.

 

Zuständig für die Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II ist das Jobcenter des Landratsamts Ostalbkreis mit den Dienststellen in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd.

Zuständig für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (Sozialhilfe) ist der Geschäftsbereich Soziales des Landratsamts Ostalbkreis mit den Dienststellen in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd.

 

Anträge nach dem SGB XII nehmen auch die zuständigen Bürgermeisterämter vor Ort entgegen.

Die Brennstoffbeihilfe ist auch als Einmalzahlung möglich, wenn sonst keine laufende Hilfe gewährt wird.

 

Als Berechtigte gelten Personen, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die nachstehenden Regelbedarfe der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich evtl. Mehrbedarfszuschläge und der Kosten der Unterkunft nicht oder nur geringfügig übersteigt. Übersteigendes Einkommen mindert die Hilfeleistung.

 

Die maßgebenden Regelbedarfsbeträge betragen derzeit:

 

nach SGB XII:

für den Haushaltsvorstand oder alleinstehende erwachsene Person                                     563,00 €

für haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres                                357,00 €

für haushaltsangehörige Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung

des 14. Lebensjahres                                                                                                                                  390,00 €

für haushaltsangehörige Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung

des 18. Lebensjahres                                                                                                                                  471,00 €

für erwachsene (Ehe-)Partner die einen gemeinsamen Haushalt führen jeweils                 506,00 €

für erwachsene Personen ohne eigene Haushaltsführung                                                           451,00 €

 

nach SGB II:

für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderj. Partner                           563,00 €

volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft jeweils                                                                 506,00 €

für sonstige erwerbsfähige volljährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft                      451,00 €

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres                                                                                 357,00 €

Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des                

14. Lebensjahres                                                                                                                                          390,00 €

Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des          

18. Lebensjahres und minderjährige Partner                                                                                    471,00 €

 

 

Weitere Auskünfte erteilen der Geschäftsbereich Soziales unter den Telefon-Nummern 07361/503-1410 (Aalen), 07961/567-3450 (Ellwangen), 07171/32-4504 (Schwäbisch Gmünd) sowie das Jobcenter unter den Telefon-Nummern 07361/980-0 (Aalen), 07362/92398-0, (Bopfingen), 07961/5682-0 (Ellwangen), 07171/1048-0 (Schwäbisch Gmünd).

 

Grundkurs Pflanzenschutzsachkunde für Nebenerwerbslandwirte

Um im landwirtschaftlichen Betrieb Pflanzenschutzmittel anwenden zu dürfen, muss der Anwender im Bereich Pflanzenschutz sachkundig sein. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder im Gartenbau ist jeder sachkundig. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und keinen entsprechenden Berufsabschluss hat, hat die Möglichkeit einen Grundkurs im Bereich Pflanzenschutzsachkunde zu absolvieren und mit einer Prüfung abzuschließen. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung berechtigt zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Flächen.

 

Der Geschäftsbereich Landwirtschaft bietet bei ausreichender Teilnehmerzahl im November 2026 wieder einen Grundkurs an. Der theoretische Teil des Kurses sowie die schriftliche und mündliche Prüfung finden jeweils im Seminarraum des Geschäftsbereich Landwirtschaft im Schloss ob Ellwangen statt.

 

Termine:        

Mo.     2.11.2026        13:00 – 16:30 Uhr      theor. Grundlagen

Di.       3.11.2026        13:00 – 16:30 Uhr      theor. Grundlagen

Mi.      4.11.2026        13:00 – 16:30 Uhr      theor. Grundlagen

Do.      12.11.2026      13:00 – 16:00 Uhr      Prüfungsvorbereitung, ggf. schriftl. Prüfung            

Fr.        13.11.2026      08:30 – 17:00 Uhr      DEULA Kirchheim-Teck

Fr.        20.11.2026      ab 09:00 Uhr              mündl. Prüfung nach Absprache

 

Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 23.10.2026 unter https://eveeno.com/193868000 erforderlich.

 

Für den Lehrgang wird eine Kursgebühr in Höhe von 85 € berechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Landwirtschaft (martin.diemer@ostalbkreis.de).

Gelbe Bänder-Aktion startet wieder

Ostalb-Landrat und Heubacher Bürgermeister kennzeichnen erste Obstbäume

 

Zum gemeinsamen Startschuss der Aktion Gelbe Bänder trafen sich Landrat Dr. Joachim Bläse und Heubachs Bürgermeister Dr. Joy Alemazung am 11. September in einer Streuobstwiese am Ende der Scheuelbergstraße. Die kreisweite Aktion findet in diesem Jahre bereits zum sechsten Mal statt mit dem Ziel, die Wertschätzung und die Nutzung von heimischem Streuobst zu fördern.

 

„Es ist erfreulich, dass trotz der langen Hitze- und Trockenphase noch Obst an einigen Bäumen hängt“, so Landrat Dr. Bläse.  Bürgermeister Dr. Alemazung ergänzte: „Besonders Birnbäume bringen dieses Jahr einen recht guten Ertrag.“

 

Beide betonen, dass lokale Obst- und Gartenbauvereine und ausgebildete Fachwartinnen und Fachwarte einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen im Ostalbkreis leisten. „Ohne diese ehrenamtlich engagierten Kräfte wären Pflege und Erhalt vieler Flächen gar nicht mehr zu stemmen“, erinnerte der Landrat. Udo Wahl, Vorsitzender des OGV Heubach und der Baumwartvereinigung Schwäbisch Gmünd, ergänzte, wie wichtig es sei, Obstbäume durch fachgerechten Schnitt zu erziehen und vital zu halten. In den Fachwartkursen der beiden Obst- und Gartenbauberater des Landratsamts Ostalbkreis würden die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt. Franz-Josef Klement im Raum Schwäbisch Gmünd und Christiane Karger im Altkreis Aalen bieten auf Wunsch auch gerne spezielle Schnittkurse für die Gemeindebeschäftigten an.

 

Aufgrund der extremen Hitze und Trockenheit in den Sommermonaten ist extrem viel Obst schon vor der Ernte abgefallen. Umso wichtiger, das wenige Obst zu sammeln und zu verwerten.

Um dies zu fördern, stellt das Landratsamt wieder allen interessierten Städten und Gemeinden gelbe Papierbänder zur Verfügung, die sich nach ein bis zwei Jahren rückstandsfrei auflösen. Diese werden an gemeindeeigenen Streuobstbäumen befestigt. Das Obst dieser Bäume darf von allen Interessierten geerntet werden.  Die Kommunen geben die Bänder gerne auch an Privatleute weiter, die ihre Bäume markieren und damit zur freien Pflücke zur Verfügung stellen möchten.

 

Dr. Bläse betonte, dass es für den guten Geschmack wichtig ist, die Früchte erst dann zu ernten, wenn sie auch wirklich reif sind. Nur so könne man den vollkommenen Geschmack genießen. Viele spätere Sorten entwickeln ihr typisches Aroma sogar erst nach entsprechender Lagerung. Bürgermeister Dr. Alemazung wies darauf hin, die Bäume bei der Ernte nicht mutwillig zu beschädigen und auf die eigene Sicherheit zu achten. Bläse, Alemazung und Wahl freuen sich darauf, dass die wertvollen und gesunden Früchte intensiv gesammelt und verarbeitet werden.

 

27 Städte und Gemeinden im Ostalbkreis sind bei der diesjährigen Aktion mit dabei.

Über das jeweilige Procedere informieren die beteiligten Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger selbst. Farbige Tafeln informieren an einigen Obstflächen zusätzlich über die Möglichkeit zur Nutzung.

 

Das sind die beteiligten Städte und Gemeinden:

 

Altkreis Aalen:

Aalen, Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen, Jagstzell, Hüttlingen, Lauchheim, Neuler, Neresheim, Oberkochen, Rainau, Stödtlen, Westhausen, Wört

 

Raum Schwäbisch Gmünd:

Böbingen, Durlangen, Gschwend, Heubach, Iggingen, Lorch, Mutlangen, Ruppertshofen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot

 

Einige Gemeinden (Tannhausen, Rosenberg und Unterschneidheim) fördern die Obstnutzung durch eigene Maßnahmen, wie etwa Sprühfarbe, Kennzeichnung über GIS- Portal oder Versteigerungen. In Kirchheim werden die Früchte von der örtlichen Mosterei gesammelt und verwertet.

 

Der Kreisseniorenrat Ostalb e.V. feiert sein 50-jähriges Jubiläum – jetzt anmelden zur Jubiläumsveranstaltung

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kreisseniorenrates Ostalb e.V. findet am 22.10.2026 eine Jubiläumsveranstaltung im Landratsamt Ostalbkreis in der Stuttgarter Straße 41 in Aalen statt. Ab 15:00 Uhr wird ein abwechslungsreiches Programm mit musikalischer Begleitung, interessanten Gästen und spannenden Gesprächen geboten.

 

Als Ehrengäste werden unter anderem Landrat Dr. Joachim Bläse, die Vorsitzende des Landesseniorenrats Heike Baehrens sowie die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Dr. Regina Görner erwartet. Ein weiterer Höhepunkt ist eine Podiumsdiskussion zum Thema „Selbstbestimmt älter werden im Ostalbkreis – Herausforderungen und Chancen.“

 

Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, auf fünf Jahrzehnte erfolgreicher Arbeit des Kreisseniorenrates Ostalb e.V. zurückzublicken und zugleich den Blick auf die Herausforderungen und Chancen der Zukunft zu richten.

 

Anmeldungen sind bis zum 9. Oktober 2026 unter https://eveeno.com/349995644, per E-Mail an karin.nothacker@ostalbkreis.de oder telefonisch unter 07361 503-1403 möglich.

„Gesunde Chancen für Kinder und Familien“: Förderungen in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit starten in die neue Runde

Im Rahmen des Projektes „Gesunde Chancen für Kinder und Familien - Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut im Ostalbkreis“ besteht erneut die Möglichkeit, eine Förderung für Maßnahmen und Projekte in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit zu beantragen.

 

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die sich an armutsgefährdete und von Armut betroffene Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren sowie deren Familien richten. Ziel der Förderung ist es, Kinder und Familien zu stärken, Armutsrisiken vorzubeugen und Teilhabe- und Verwirklichungschancen zu verbessern. Gleichzeitig soll die gesundheitliche Entwicklung der Kinder und ihrer Familien unterstützt werden.

 

Pro Maßnahme können bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie ehrenamtliche Initiativen im Ostalbkreis. Auch Kooperationen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sind möglich. Die Bewerbungsphase läuft vom 14. September 2026 bis zum 31. Oktober 2026.

 

Die Förderungen haben sich bereits bewährt: Mit den bisher geförderten Maßnahmen konnten über 1.200 Kinder erreicht werden. Die vielfältigen Projekte leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Armutsprävention und zur Stärkung der Teilhabechancen von Kindern und Familien im Ostalbkreis.

 

Das bis Ende August 2028 laufende Projekt „Gesunde Chancen für Kinder und Familien“ wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg.

 

Die detaillierte Ausschreibung einschließlich Link zur Online-Bewerbung finden Sie auf der Website des Geschäftsbereichs Gesundheit https://t1p.de/8nnjm . Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich gerne an Katrin Barth unter gesundheitsplanung@ostalbkreis.de.

 

 

 

Vom Turm zum Tor – Leben am Limes

Und wieder geht es am 4. Oktober mit Limes-Cicerone Markus Schmid entlang des Limes in Rainau vom Limesturm zum Limestor und wieder retour. Dass römische Geschichte gut verpackt richtig spannend und unterhaltsam sein kann, wird Markus Schmid in den gut zwei Stunden der Führung mit kurzweiligen Erklärungen unter Beweis stellen. Auf den rund sechs Kilometern gibt es bestimmt viel Neues zu erfahren und zu entdecken. Im Limestor ist auch die diesjährige Ausstellung „HERBAE – Kräuter der Antike“ zu sehen, die noch bis zum Saisonende am 1. November im Limestor präsentiert wird. 

 

INFO: Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Parkplatz beim Limesturm bei Rainau-Buch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist wegen der stets großen Nachfrage bei Markus Schmid unter 0176 78137131 erforderlich. Weitere Termine sind in diesem Jahr auch noch am 1. November sowie am 6. Dezember, dann aber bereits von 13:30 bis 16:00 Uhr.

 

Altglascontainer richtig nutzen: Nur Altglas und Weißblech einwerfen

Mögglingen, 24. August 2026: Die GOA appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Altglascontainer ausschließlich für Altglas und Weißblech zu nutzen. Illegale Müllablagerungen an den Containerstandorten verursachen hohe Kosten, beeinträchtigen das Ortsbild und erschweren die Entsorgung.

 

Altglascontainer sind keine Müllabladeplätze
Immer wieder werden an Altglascontainern Abfälle abgestellt, die dort nicht hingehören. Neben Hausmüll finden sich regelmäßig Sperrmüll, Elektrogeräte oder andere Gegenstände an den Standorten. Die GOA weist darauf hin, dass diese Ablagerungen illegal sind und zusätzliche Entsorgungskosten verursachen. „Altglascontainer dienen ausschließlich der Sammlung von Altglas und Weißblech. Jede illegale Müllablagerung belastet die Allgemeinheit und führt zu vermeidbaren Zusatzkosten“, erklärt die GOA.

 

Einwurfzeiten beachten
Um Anwohnerinnen und Anwohner vor unnötigem Lärm zu schützen, dürfen Altglascontainer nur werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr genutzt werden. Die Einhaltung dieser Zeiten trägt zu einem guten Miteinander bei.

 

Beitrag zu einer sauberen Umwelt
Wer Altglas und Weißblech korrekt entsorgt und keine Abfälle an den Standorten abstellt, unterstützt eine effiziente Kreislaufwirtschaft und hilft, die Sammelplätze sauber zu halten. Alle Standplätze für Altglascontainer sind auf der Website www.goa-online.de zu finden.

Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ ein. Die Veranstaltungen finden digital über Zoom und telefonisch statt.

 

Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch Angehörige und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir diesem Personenkreis Informationen und Hilfestellungen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist.

 

Termine im Herbst:

 

09.09.2026 | 19:00 Uhr

Thema: Glaukom, Referent: Herr Dr. Stephan Munkwitz, Augenarzt

 

14.10.2026 | 19:00 Uhr

Thema: Antrag gestellt – und dann?

Ein Wegweiser durch das Antragsverfahren im Teilhaberecht

Referentinnen: Frau Jezek & Frau Hernández Escobar, EUTB®

 

11.11.2026 | 18:00 Uhr

Thema: Blindheit und Sehbehinderung bei der Einstufung in einen Pflegegrad

Referentin: Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

 

Teilnahme per Zoom oder Telefon

Link zum Beitreten des Zoom-Meetings:

https://us06web.zoom.us/j/85858293801

 

Schnelleinwahl per Telefon:

+49 695 0500952,,85858293801# Deutschland

+49 695 0502596,,85858293801# Deutschland

 

Meeting-ID: 858 5829 3801

 

Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen für die Teilnehmerliste bei unserer Verbandsgeschäftsstelle unter 0711 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de an. Die Zugangsdaten zur jeweiligen Veranstaltung erhalten Sie vor der Veranstaltung zusätzlich per E-Mail.

 

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V.

Lange Straße 3

70173 Stuttgart

https://www.bsv-wuerttemberg.de/

Neue Babyspielgruppe in Lindach

Du hast ein Baby im Alter von 0 bis 1 Jahr? Dann bist du herzlich zu unserer neuen Babyspielgruppe eingeladen.

Gemeinsam wollen wir spielen, entdecken und erste Erfahrungen in der Gruppe sammeln. Dabei gibt es:

  • Spielanregungen für vielfältige Sinnes- und Bewegungserfahrungen
  • Raum für Austausch und Gespräche
  • alltagsnahe Tipps rund um Kind und Familie
  • Zeit für Begegnung mit anderen Eltern

Geleitet wird die Gruppe von Sarah Suppinger (Heilerziehungspflegerin).

Start: Dienstag, 25.08.2026
10 Treffen
Ort: Ev. Gemeindehaus Lindach, Paul-Gerhardt-Weg 15, 73527 Schwäbisch Gmünd
Bitte mitbringen: eine Decke

Du kannst auch nach Beginn der Gruppe noch problemlos dazukommen. Bis einschließlich zum 4. Termin ist ein Einstieg möglich. Der Teilnahmebeitrag wird bei einem späteren Einstieg entsprechend reduziert.

Wir freuen uns auf dich und dein Baby!

Hinterbliebenenrente - Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente - Beginn und Sterbevierteljahr

Hinterbliebenenrente
Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente
Beginn und Sterbevierteljahr


Pressemitteilung


Wenn Menschen ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verlieren, müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die Hinterbliebenenrente. Die Witwen- oder Witwerrente kommt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet die wichtigsten Fragen, die für die ersten Schritte helfen.

Bekomme ich die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?
Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die bislang gezahlte Rente. Wurde noch keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag.

Wann muss ich spätestens den Antrag auf Witwen-/Witwerrente stellen?
Einen Hinterbliebenenrentenantrag müssen Sie nicht sofort stellen. Hiermit können Sie sich bis zu zwölf Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Den elektronischen Antrag auf Hinterbliebenenrente (R 0500) können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 stellen.

Was ist ein Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.

Bekomme ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie beim Renten Service der Deutschen Post AG.

Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals gleich durch das Bestattungsinstitut beantragt.

Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente herunterladen werden.


 

Erster Job - Wichtige Post zum Start ins Berufsleben

Versicherungsnummernnachweis der Deutschen Rentenversicherung


Pressemitteilung


Der erste Arbeitstag, neue Kolleginnen und Kollegen, die erste Gehaltsabrechnung: Für viele junge Menschen fängt im August oder September ein neuer Lebensabschnitt an. Sie beginnen eine Ausbildung, ein Studium oder treten einen Freiwilligendienst an. Mit dem Start ins Berufsleben erhalten sie erstmals einen Versicherungsnummernnachweis der Deutschen Rentenversicherung.  

Eine Nummer fürs Leben
Die zwölfstellige Versicherungsnummer setzt sich aus einer Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, dem Geburtsdatum des Versicherten, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens sowie einer Seriennummer für das Geschlecht und einer Prüfziffer zusammen. Sie begleitet Versicherte ein Leben lang und ändert sich auch bei einem Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber nicht. Unter dieser Nummer werden Beiträge und Versicherungszeiten dem persönlichen Rentenkonto zugeordnet.  

Gut zu wissen: Versicherte sollten die Angaben auf ihrem Versicherungsnachweis sorgfältig prüfen. Nur wenn die persönlichen Daten korrekt erfasst sind, können Beiträge dem Versicherungskonto richtig zugeordnet werden. Wer seinen Versicherungsnummernnachweis verliert, kann jederzeit kostenlos einen neuen Nachweis bei der Deutschen Rentenversicherung oder über die zuständige Krankenkasse anfordern.

Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.  

 

Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Beratungen zu beruflichen Themen bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Frauen aus dem Ostalbkreis an: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommt in Frage? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbständigkeit?

 

Das kostenfreie, neutrale und vertrauliche Beratungsangebot kann telefonisch, virtuell stattfinden oder vor Ort in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Terminanfragen unter

https://www.frauundberuf-bw.de/kontaktstelle-frau-und-beruf-ostwuerttemberg bzw. www.frau-beruf.info.

 

 

Weitere Informationen zur Kontakstelle und zu allen Veranstaltungen auf www.frau-beruf.info unter der Rubrik Veranstaltungen.

 

Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

 

Haben Sie Interesse an regelmäßigen Informationen? Dann registrieren Sie sich gerne für unseren Newsletter.

 

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

Achtung Brandgefahr: Richtige Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus

Mögglingen. Am vergangenen Freitag gab es auf der Entsorgungsanlage Ellert wieder einen Brand: ausgelöst durch einen falsch entsorgten Lithium-Ionen-Akku im Altpapier. Durch das schnelle Eingreifen der GOA-Mitarbeiter und der Feuerwehr konnte jedoch schlimmeres verhindert werden.

 

Immer mal wieder kommt es in Entsorgungsbetrieben zu Bränden, weil Akkus und Batterien falsch entsorgt werden. Viele wissen nicht, dass beispielsweise bereits eine kleine Beschädigung des Lithium-Ionen-Akkus einen Brand auslösen kann. Lithium-Ionen-Akkus sind heutzutage in einer Vielzahl von Geräten zu finden unter anderem Smartphones, Laptops, Tablets, E-Zigaretten oder Akkuschrauber.

 

Bitte denken Sie daher daran: Akkus und Batterien gehören nicht in den Restmüll, die Altpapiertonne, den gelben Sack oder die Biobeuteltonne! Sie können Ihre Batterien an vielen Sammelstellen im Handel oder auf allen unseren Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Mit diesem kleinen Schritt schützen Sie die Menschen und Umwelt gleichzeitig und können dazu beitragen, dass Brände, ausgelöst durch falsch entsorgte Batterien und Akkus, nicht mehr passieren.

 

 

Rentenbezüge ab 1. Juli Renten steigen um 4,24 Prozent

Anpassung und Überweisung erfolgen automatisch


Pressemitteilung


Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,4 Millionen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Dadurch erhöhen sich die Renten stärker als die momentane Inflation. Der aktuelle Rentenwert steigt damit von 40,79 auf 42,52 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.

Das Plus kommt am Monatsende – Ende Juni oder Juli
Gut zu wissen: Das Plus geht nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern zur gleichen Zeit ein. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus, die Erhöhung also bereits Ende Juni. Lag der erstmalige Renteneintritt im April 2004 oder später, wird die Rente am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente landet in diesen Fällen also erstmals Ende Juli auf dem Konto der Rentenbeziehenden. Anpassung und Überweisung erfolgen automatisch.

Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung
Für die jährliche Erhöhung der Renten ist unter anderem die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjahren relevant. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Information
Mehr Informationen enthält der Onlinerechner „Wie wird meine Rente berechnet?” unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

 

Gruppe für Eltern ab Oktober: Trennung meistern – Kinder stärken

Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landratsamts in Aalen bietet für in Trennung begriffene oder bereits getrenntlebende Eltern ein bewährtes Gruppentraining. Anmeldungen sind ab sofort möglich, das Angebot ist kostenlos.

 

Eine Trennung oder Scheidung ist für alle, für die Eltern wie für die Kinder, ein einschneidendes Erlebnis. Wenn sich die Eltern dennoch verständigen können, ist es zwar trotzdem schwer, aber die wichtigsten Dinge können geklärt und die Folgen für die Kinder abgemildert werden. Manche Trennungen sind aber auch von heftigem Streit begleitet, die Emotionen
kochen hoch, die Nerven liegen blank und Einigungen im Interesse der Kinder fallen schwer. Bei wem bleiben die Kinder, wie viel Umgang ist gut, ist die Erziehung noch gewährleistet, wird mein Kind von anderen beeinflusst? Wie findet sich ein guter Umgang damit?

 

Die Teilnehmenden lernen, aus Eskalationen in den Konflikten auszusteigen und wieder gut für sich zu sorgen. Sie entdecken neue Handlungsmöglichkeiten und Lösungswege zur Erleichterung der Kommunikation. Gemeinsam wird auf die Gefühle und Bedürfnisse der Kinder in der Trennungssituation geblickt. Verschiedene Methoden und Materialien helfen, das neu Erreichte im Alltag umzusetzen.

Das Training umfasst sieben Kurseinheiten à drei Stunden in einer überschaubaren Gruppe (max. zehn Teilnehmende). Es können nicht beide Elternteile gleichzeitig teilnehmen. Das Training wird von einem professionellen Zweierteam (Mann/Frau) geleitet, welche über eine langjährige Berufserfahrung in der Beratung von Einzelnen, Paaren und Familien und eine psychotherapeutische Zusatzausbildung verfügt. Alle Inhalte der Sitzungen sind absolut vertraulich.

 

Die Trennungs-Scheidungs-Gruppe für Eltern wird mittwochs von 17:00 bis 20:00 ab dem 14. Oktober bis 2. Dezember 2026 stattfinden.

 

Kontakt und weitere Infos beim Landratsamt Ostalbkreis, Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Telefon 07361 503-1473, E-Mail erziehungsberatung@ostalbkreis.de.

 

Gruppe für Trennungs- und Scheidungskinder ab September 2026

Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Ostalbkreises bietet ab Ende September wieder eine Gruppe für Kinder von sieben bis zehn Jahren an (2.-4. Klasse), die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Anmeldungen sind ab sofort möglich, die Platzzahl ist begrenzt.

 

Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf eine Trennung der Eltern. Manche zeigen scheinbar keine Reaktion, andere werden traurig, wütend oder sie bekommen Probleme in der Schule und reagieren mit Ängsten und psychosomatischen Reaktionen wie Kopf- oder Bauchschmerzen.

Zur Unterstützung der Kinder bietet die Erziehungsberatungsstelle des Ostalbkreises einmal jährlich eine Gruppe für Trennungs- und Scheidungskinder an.

 

Das kostenlose Angebot umfasst zehn Gruppentreffen für die Kinder immer jeweils mittwochs von 15:00 bis 16:30 Uhr ab 23. September bis 16. Dezember 2026 im Landratsamt in Aalen sowie ein Elterngespräch vor und nach dem Gruppenangebot.

 

Kontakt für weitere Infos und Anmeldung: Landratsamt Ostalbkreis, Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Telefon 07361 503-1473, E-Mail erziehungsberatung@ostalbkreis.de.

 

 

Vorsicht vor Betrugsversuchen: Betrüger geben sich als Mitarbeitende von Pflegestützpunkten aus

Aktuell liegen Hinweise auf betrügerische Telefonanrufe vor, bei denen die Anrufer Bürgerinnen und Bürger kontaktieren und sich fälschlicherweise als Mitarbeitende der Pflegestützpunkte ausgeben. Ziel dieser Täuschung ist es, Vertrauen zu erschleichen, an persönliche Daten zu gelangen oder Betroffene zu unnötigen beziehungsweise kostenpflichtigen Leistungen zu bewegen.

 

Die Anrufer wirken häufig professionell und vertrauenswürdig, geben vor, im Rahmen der Pflegeberatung tätig zu sein, und bieten vermeintliche Unterstützung bei Anträgen oder Leistungsprüfungen an. Dabei bauen sie gezielt Druck auf und drängen auf schnelle Entscheidungen. Teils wird auch versucht, kurzfristig Hausbesuche zu vereinbaren – offenbar mit dem Ziel, direkten Zugang zur Wohnung zu erhalten.

 

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass keine unangekündigten Telefonanrufe durchgeführt werden, um persönliche Daten abzufragen oder Verträge abzuschließen. Die Pflegestützpunkte beraten Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und sind ausschließlich auf Initiative der Ratsuchenden tätig. Hausbesuche erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger, transparenter Terminvereinbarung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte fordern niemals dazu auf, kostenpflichtige Verträge mit ihnen abzuschließen.

 

Hinweise zum Schutz vor Betrug:
 

  • Machen Sie am Telefon gegenüber Anrufern, die Sie nicht kennen, keine Angaben zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten und beenden Sie das Gespräch, wenn Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint.
  • Lehnen Sie Hausbesuche strikt ab und geben Sie Ihre Anschrift nicht weiter, sofern Sie nicht selbst den Pflegestützpunkt angerufen und dabei um einen Hausbesuch gebeten haben.
  • Nehmen Sie im Zweifel selbst Kontakt zum Pflegestützpunkt auf:

Landratsamt Ostalbkreis

Pflegestützpunkt

Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

Telefon: 07361 503-1820

E-Mail: pflegestuetzpunkt@ostalbkreis.de

  • Sensibilisieren Sie insbesondere ältere oder pflegebedürftige Angehörige oder Nachbarn über diese Betrugsmasche.

 

Sollten Sie einen entsprechenden Anruf erhalten oder bereits betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Polizei und informieren Sie den Pflegestützpunkt Ostalbkreis.

 

Pflegestützpunkte leisten unabhängige und kostenfreie Beratung rund um das Thema Pflege. Sie stehen Bürgerinnen und Bürgern als verlässliche Anlaufstelle zur Seite – ohne Druck, ohne versteckte Kosten, immer transparent und unter Wahrung des Datenschutzes.

 

 

Kindergeld ab 18 Jahren - Viele Familien haben weiter Anspruch

Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln. Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

 

Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag

Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds. Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt. 

 

Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen

Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.

 

Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.

 

Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse - idealerweise online - zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Vom Turm zum Tor – Leben am Limes

Auch römische Soldaten brauchen Urlaub. Daher geht es vor der Sommerpause am 7. Juni, der auch der UNESCO-Welterbetag ist, mit Limes-Cicerona Katja Baumgärtner ein vorerst letztes Mal entlang des Limes in Rainau vom Limesturm zum Limestor und wieder retour. Dass römische Geschichte gut verpackt richtig spannend und unterhaltsam sein kann, wird Katja Baumgärtner in den gut zwei Stunden der Führung mit kurzweiligen Erklärungen unter Beweis stellen. Auf den rund sechs Kilometern gibt es bestimmt viel Neues zu erfahren und zu entdecken. Im Limestor ist dann auch die diesjährige Ausstellung „HERBAE – Kräuter der Antike“ zu sehen, die noch bis zum Saisonende am 1. November im Limestor präsentiert wird.  

 

INFO: Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Parkplatz beim Limesturm bei Rainau-Buch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bei Frau Baumgärtner unter Limes-Cicerone.KB@web.de erforderlich. Die nächsten Termine sind dann wieder am 6. September und 4. Oktober jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr. Am 1. November und 6. Dezember sind die Führungen schon von 13:30 bis 16:00 Uhr.

Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Beratungen zu beruflichen Themen bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Frauen aus dem Ostalbkreis an: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommt in Frage? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbständigkeit?

Das kostenfreie, neutrale und vertrauliche Beratungsangebot kann telefonisch, virtuell oder vor Ort in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd stattfinden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

 

Terminanfragen unter

https://www.frauundberuf-bw.de/kontaktstelle-frau-und-beruf-ostwuerttemberg bzw. www.frau-beruf.info

 

Weitere Informationen zur Kontakstelle und zu allen Veranstaltungen auf www.frau-beruf.info unter der Rubrik Veranstaltungen.

 

Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

 

Haben Sie Interesse an regelmäßigen Informationen? Dann registrieren Sie sich gerne für unseren Newsletter.

 

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

Limesturm nach Sanierung wieder geöffnet

Der 2008 errichtete Nachbau eines Limesturms in Rainau unweit der originalen Fundstelle ist nach einer umfassenden Sanierung wieder eröffnet. Im Laufe der Jahre war der weitestgehend hölzerne Turm durch eindringende Feuchtigkeit am Dach beeinträchtigt und die Sanierung konnte aus den Fördermitteln des Welterbefonds Baden-Württemberg finanziert werden. Pünktlich zur Saisoneröffnung waren die Maßnahmen fertig und so kann der Limesturm nun wieder samstags, sonntags und an Feiertagen von 11:00 bis 17:00 Uhr besichtigt werden.

 

Regelmäßig finden nun auch wieder die geführten Wanderungen vom Limesturm zum Limestor mit den Limes- Cicerones statt. Am 3. Mai wird Limes-Cicerone Andreas Schaaf entlang des Limes in Rainau vom Limesturm zum Limestor und wieder retour führen. Dass römische Geschichte gut verpackt richtig spannend und unterhaltsam sein kann, wird Andreas Schaaf in den gut zwei Stunden der Führung mit kurzweiligen Erklärungen unter Beweis stellen. Auf den rund sechs Kilometern gibt es bestimmt viel Neues zu erfahren und zu entdecken.

 

INFO: Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Parkplatz beim Limesturm bei Rainau-Buch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bei Andreas Schaaf unter 07961 8786195 oder

expeditiogermanica@web.de erforderlich. Weitere Termine sind dann am 7. Juni, 6. September, 4. Oktober, 1. November und 6. Dezember.

 

Fälle von Newcastle Disease (Atypische Geflügelpest) in Deutschland

Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis informiert darüber, dass seit Mitte Februar in Deutschland erstmals wieder Fälle der Newcastle Disease (ND, Atypische Geflügelpest) aufgetreten sind. Nach ersten Meldungen in Brandenburg folgten weitere bestätigte Fälle in Bayern und Berlin.

 

Die ND geht in der Regel mit einer hohen Sterblichkeit, Abgeschlagenheit, Atemnot, nervösen Störungen, starkem Legeleistungsrückgang und Durchfall insbesondere bei Hühnern und Puten einher. Aufgrund der hohen Infektiosität ist meist die ganze Herde nach einer kurzen Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen infiziert. Eine wirksame Behandlung der Krankheit existiert nicht und ist auch nicht erlaubt, es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

 

Für Hühner- und Putenhalter besteht ab dem ersten Tier, unabhängig von der Größe des Bestands (auch Hobbyhaltungen), eine gesetzliche Impfpflicht gegen ND. Überprüfen Sie deshalb unbedingt den Impfschutz Ihrer Tiere und frischen Sie die Impfung gegebenenfalls umgehend auf. Über die erfolgte ND-Impfung ist ein Nachweis vom Tierhalter aufzubewahren.

Neben der regelmäßigen ND-Impfung können Sie Ihren Geflügelbestand vor einem Seucheneintrag durch konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zuverlässig schützen.

 

Weitere Informationen zur Newcastle Disease, zu Impfschemata und Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter:

https://www.tsk-bw.de/newcastle-disease-nd-in-deutschland-nachgewiesen/

 

Bei verdächtigen Symptomen in Ihrer Geflügelhaltung im Ostalbkreis melden Sie sich bitte umgehend beim Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis unter veterinaeramt@ostalbkreis.de oder 07361 503-1830.

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.   

 

Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ 

abgerufen werden.
 

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der

01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.

 

Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.

Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.

 

Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt

 

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.

 

Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

 

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de

 

Saisonstart am Limestor

Ab 28. März startet das Limestor in die neue Saison, die bis 1. November gehen wird. Wieder wurde ein abwechslungsreiches Jahresprogramm, diesmal auch mit einigen Aktionen anlässlich der Landesgartenschau in Ellwangen, vorbereitet.

 

Am Limes unterwegs ist man bei den Führungen zwischen Turm und Tor mit Limes-Cicerone Markus Schmid. Die nächste Wanderung ist am 12. April. Am 17. Mai und 13. September geht es von den Kelten zu den Römern. Mit einem römischen Legionär geht es am Jahrestag des antiken Feldzuges von 213 n. Chr. am 11. August auf Spurensuche – diesmal ganz modern mit dem E-Bike vom Limestor Dalkingen zum Alamannenmuseum in Ellwangen. Bei der Nachtpatrouille am 16. Oktober wird der Limes rund um das Limestor einmal mehr im Abendlicht erkundet. 

 

Die Ferien stehen wieder ganz unter dem Motto „Junge Antike“ mit vielen Mitmachaktionen. In den Osterferien geht es am 1. April um das, was schon den Legionären schmeckte und am 8. April wird der Frage nachgegangen, ob die Römer schon Pizza kannten. In den Pfingstferien stehen am 27. Mai Düfte und Salben der Antike im Mittelpunkt, am 3.  Juni Kräuter der Antike. Beide Aktionen sind eine Kooperation mit dem Limesmuseum Aalen. Die Aktionen in den Sommerferien starten mit „So bunt ging’s bei den Römern zu“ am 5. August, der 12. August widmet sich den Mosaiken der Römerzeit. Am 19. August installiert das Limesmuseum Aalen im Limestor eine antike Schmuckwerkstatt und am 26. August geht es um Weihrauch & Co. Den Abschluss macht am 2. September die Erzählgemeinschaft Märchenbrunnen mit dem Märchennachmittag „Vierbeinige Gladiatoren“. Und in den Herbstferien wird am 28. Oktober ausprobiert, wie man bei den Römern mit Feuerstein und Zunder ein Feuer entfachen konnte.

 

Anlässlich der Landesgartenschau in Ellwangen wird ab dem 16. Mai einen kleine Kräuterschau mit Kräuterquiz und Duftstationen im Limestor zu sehen sein. Die Ausstellung „HERBAE – Kräuter der Antike“ kann bis zum Ende der Saison am 1. November besichtigt werden. Auch die Römergruppe VEX LEG VIII AUG konzentriert sich am 17. Mai ganz auf das Thema und wird sich dem Garten in der Römerzeit widmen.

 

Und das war noch längst nicht alles. Auch in diesem Jahr wird es genussreich beim Whisky-Tasting (16. Mai) und der Weinprobe (12. Juni). Geistige Nahrung bietet ein Vortrag des Limes-Beauftragten von Baden-Württemberg, wenn er dem Limes auf der Spur neue Einblicke in die Limesforschung gibt (2. Oktober). Richtig aktiv werden kann man als Römer auf Probe beim ersten römischen Mitmach-Bootcamp (19. April), am 24. Juli werden Märchen über Druidenwissen, Tod und Teufel das nächtliche Limestor zum Erschaudern bringen und auch die Alamannen schauen wieder am Limes vorbei (2. August).

 

INFO: Das gesamte Programm liegt als Flyer in den Museen sowie in den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis aus. Ebenso ist das Programm auf den Seiten www.limestor-dalkingen.de abrufbar. Wie im Programm vermerkt, sind zu einigen Aktionen Anmeldungen im Landratsamt unter 07361 503-1315 erforderlich.

 

Mit frischem Schwung in die neue Saison! Die Kräuterterrassen Kaisersbach stellen ihr Jahresprogramm für 2026 vor

Der Winter neigt sich dem Ende zu, Schneeglöckchen und Krokusse blühen bereits überall. Auch im Kräutergarten fangen in Kürze die Patinnen wieder an zu werkeln und die Beete zu pflegen.

Das Jahresprogramm der Kräuterterrassen Kaisersbach, Gartenstr. 9, 73667 Kaisersbach beinhaltet im April eine Wildkräuterführung sowie die Top-Veranstaltungen  Pflanzentauschbörse „Tausch+Plausch“ Anfang Mai und den Herbstmarkt „Kunst + Kräuter“ im September.  Im Juni nehmen die Kräuterterrassen am Naturschutztag des Schwäbisch-Fränkischen Waldes teil.  An einem Sonntag im August wird eine Führung mit Workshop zum Thema „Tee in allen Variationen“ angeboten. Dazu gibt es im Oktober die beliebte Pilzberatung/Pilzführung, deren Termin sich nach der Vegetation richtet.  Zu allen Veranstaltungen gibt es selbstgebackenen Kuchen und Kaffee oder Tee.

Hier das Jahresprogramm für 2026 in der Übersicht:

Sonntag, 19. April
Wildkräuterführung
mit Kaffee und Kuchen, Beginn 14 h

Samstag, 9. Mai
Pflanzentauschbörse
„Tausch + Plausch“  von 13-16 h
mit Kaffee und Kuchen

Sonntag, 14. Juni
Teilnahme am Naturschutztag des Schwäbisch-Fränkischen Waldes mit
Führungen/Workshop zum Thema „Tee in allen Variationen“ mit Verkostung und Proben , Beginn  11 h und 13 h
mit Kaffee und Kuchen

Sonntag, 16. August
Führung/Workshop zum Thema Kräuter-Apotheke
Wie können Kräuter aus dem Kräutergarten unterstützen. Beginn 14 h
mit Kaffee und Kuchen

Sonntag, 6. September
Herbstmarkt „Kunst + Kräuter“
mit Produkten aus dem Kräutergarten
Künstler stellen ihre Werke vor, Imker informieren zum Thema Bienen.
Führungen durch den Kräutergarten um 11 h und 13 h.
Mit Kaffee und Kuchen sowie kleinen herzhaften Leckerbissen.
Dauer des Herbstmarktes von 11 h bis 17 h.

Sonntag im Oktober       
Pilzberatung/Pilzführung
, Beginn 10 h
Der genaue Termin folgt noch, abhängig von der Vegetation.
Mit Kürbissuppe sowie Kaffee und Kuchen

Zu allen Veranstaltungen gibt es rechtzeitig noch separate Presseberichte.
Das ganze Kräutergarten-Team freut sich auf zahlreiche Gäste.

 

 

 

WEBSEMINARE ZUM THEMA „ONLINE-BEWERBUNG“

In vielen Unternehmen gehen heute fast 100% aller Bewerbungen online ein.

Referent:innen der ZEISS Group zeigen Ihnen anhand praktischer Beispiele die verschiedenen Arten der Online-Bewerbung, die Do’s and Don’ts bei der Bewerbung sowie die beste Vorbereitung auf ein – virtuelles – Vorstellungsgespräch.

 

TERMINE:

27. März 2026 um 9:00 Uhr  l  18. Juni 2026 um 15:00 Uhr  l

30. September 2026 um 9:00 Uhr  l  08. Dezember 2026 um 15:00 Uhr

 

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter

https://eveeno.com/onlinebewerbung2026 

Die Teilnahme an dem 90-minütigen Webseminar ist kostenlos. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie nach Bestätigung der Anmeldung. Technische Voraussetzung zur Teilnahme: Sie können per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone teilnehmen.

Finanzielle Altersvorsorge jetzt angehen - Beratungstermin für Intensivgespräch Altersvorsorge buchen

Pressemitteilung


Frauen in Baden-Württemberg erhalten im Durchschnitt eine geringere gesetzliche Rente als Männer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2026 empfiehlt die Deutscher Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) nicht nur jungen Frauen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern.

Wer ein Intensivgespräch für Altersvorsorge bei der DRV BW bucht, erhält nicht nur Informationen über die Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Der Regionalträger berät neutral, unabhängig, kostenfrei und individuell Versicherte, damit sie frühzeitig gute Entscheidungen treffen können: angefangen von der Klärung der individuellen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, über Risiken, die im konkreten Fall abgesichert werden können bis hin zu Fördermöglichkeiten in der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge.

Warum individuelle Beratung für Frauen so wichtig ist
Für eine ausreichende Versorgung im Alter reicht die gesetzliche Rente in den meisten Fällen nicht aus. Die Gründe sind vielfältig und bei Frauen insbesondere: Erwerbsbiografien, die durch Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen unterbrochen werden, Teilzeitarbeit und die Lohnlücke (Gender Pay Gap). Daher sind ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und folglich auch ihre Rente geringer. Einige Frauen unterschätzen grundsätzlich die Auswirkungen von Teilzeit und Arbeitsunterbrechungen auf ihr Alterseinkommen. Die Bedeutung finanzieller Verbindlichkeiten, die im Alter weiter bedient werden müssen, spielt in jüngeren Jahren häufig zudem eine untergeordnete Rolle bei der Bewertung der finanziellen Gesamtsituation nach dem Erwerbsleben.

Individuelle Beratung hilft, damit Frauen die richtige Vorsorgestrategie treffen können – abhängig von Alter, Einkommen, Familienstand und der persönlichen Sicherheitsorientierung.

Regionales Service-Angebot und Terminbuchung
Interessierte können einen Termin für ein 90-minütiges Intensivgespräch oder eine 120-minütige Paarberatung zur Altersvorsorge in den Regionalzentren, Außenstellen oder als Video-Beratung buchen. Die Altersvorsorge-Profis erklären vorab, welche Unterlagen sie für ein Intensivgespräch benötigen.
Details unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Intensivgespraeche

Information
Weiterführende Informationen erhalten Frauen auf der DRV BW-Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen

Zahngesundheit von Anfang an

Online-Veranstaltung des JuFAm und der AG Zahngesundheit im Ostalbkreis

In einem kostenlosen Online-Seminar am 6. März 2026 um 10:00 Uhr informieren das JuFAm – Fachzentrum für Frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere des Landratsamts Ostalbkreis und die AG Zahngesundheit rund um das Thema Zähneputzen bei Babys und Kleinkindern.

 

Gesunde Zähne und Zahnfleisch wirken sich nachweislich auf die Gesundheit des gesamten Körpers aus. Der Grundstein hierfür kann schon im Säuglings- und Kleinkindalter gelegt werden. Bereits die ersten Milchzähne sollten täglich gereinigt werden, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Kiefer und bleibenden Zähne haben. Auch eine gesunde Ernährung leistet hier einen wichtigen Beitrag.

 

Eine Fachkraft der AG Zahngesundheit und eine Gesundheitsfachkraft des JuFam sprechen über den Start der Mundhygiene, die Motivation zum Zähneputzen, Fluoride im Zusammenhang mit Fluoridtabletten, die richtige Zahnpasta, über den Umgang mit Schnuller und aus dem Becher trinken sowie zahnfreundliche Ernährung.

 

Eine Anmeldung über https://eveeno.com/195472573 ist erforderlich.

 

Weitere Veranstaltungen des JuFam:

 

23. April 2026, 10:00 Uhr, online – Gutes Aufwachsen mit digitalen Medien in Kooperation mit dem Kreismedienzentrum Ostalbkreis

 

3. bis 7. August 2026, jeweils von 9:30 bis 15:30 Uhr – Kreativ, bunt und gemeinsam – Eine Ferienwoche voller Talente! (TalentCampus für die Kleinen ab 0 Jahren in Schwäbisch Gmünd in Kooperation mit der JugendKunstSchule Ostalbkreis und KAPS)

4. November 2026, 14:30 Uhr in Schwäbisch Gmünd – Babytragen leicht gemacht – Ergonomisch, sicher und alltagstauglich in Kooperation mit Trageberaterin Sarah Reißmüller

 

Weitere Informationen gibt es unter https://www.ostalbkreis.de/vortraege-kurse-fuer-eltern-familien-und-fachkraefte

 

 

 

Online-Veranstaltungen des Projekts „gesund und digital vor Ort“ und Fortbildung zum „Begleiter digitale Gesundheit“

Online-Veranstaltungen des Projekts „gesund und digital vor Ort“ und Fortbildung zum „Begleiter digitale Gesundheit“

 

„Gesund und digital im Ländlichen Raum" - so lautete das auf eineinhalb Jahre angelegte Modellprojekt des Landes, an dem auch der Ostalbkreis als Modellregion teilnahm. Ziel war es, die digitale Teilhabe im Gesundheitswesen, insbesondere auch von älteren Menschen im Ländlichen Raum, voranzubringen.

 

Jetzt knüpft das Nachfolgeprojekt „gesund und digital vor Ort“ daran an. Im Zentrum steht die aufsuchende Bildungsarbeit mit älteren Menschen. Ziel ist der Aufbau niedrigschwelliger Angebote, die den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen wie E-Rezept, elektronischer Patientenakte oder Videosprechstunden erleichtern sowie die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

 

Im Jahr 2026 werden von „gesund und digital vor Ort“ folgende Online-Veranstaltungen angeboten:

 

25. Februar 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Wie E-Akte und E-Rezept die Zukunft gestalten –

Was bedeutet dieser Wandel für uns?

Referent: Andreas Lenz, BKK Pfalz

 

25. März 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Mit Technik leben – Das intelligente Wohnen von morgen

Referent: Thomas Heine, Landeskompetenzzentrum Pflege und Digitalisierung

Baden-Württemberg

 

29. April 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Die Zukunft gemeinsam gestalten. Megatrends in Medizin

und Pflege – und wie wir sie gemeinsam angehen können

Referent: Prof. Dr. Daniel Buhr, Steinbeis-Transferzentrum Soziale und

Technische Innovation

 

20. Mai 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Lebenslanges Lernen und Wohlbefinden im Alter

Warum Lernen nie aufhört – und wie Routinen dabei helfen können

Referentin: M. Sc. Psych. Julia Heckmann-Umhau, Universität Heidelberg

 

24. Juni 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Sensible Daten, starke Verantwortung – Datenschutz im

Zeitalter von E-Akte und E-Rezept

Referentin: Bianca Kastl, Chaos Computer Club

 

15. Juli 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Das Erbe im Netz – Wie wir unseren digitalen Nachlass

gestalten können

Referent: Oliver Buttler, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

 

30.September 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Können Algorithmen heilen? – Chancen, Risiken und

Grenzen von KI im Gesundheitswesen

Referent: Michael Puntschuh, Beyond AI Collective

 

21. Oktober 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Digitale Lösungen für eine gesunde Zukunft –

Prävention stärken und Gesundheit fördern

Referent: BIOPRO Baden-Württemberg

 

25. November 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Das Unmessbare messbar machen: KI als Lebensretter:

Gesundheitsdaten neu genutzt

Referent: Prof. Dr. Ralf Kindervater, Bosch Health Campus

 

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldung unter https://www.vhs-bw.de/projekte/gesund-und-digital-vor-ort/#webinar-reihe

 

 

Und wer dazu beitragen möchte, dass ältere Menschen sich in der digitalisierten Gesundheitswelt besser zurechtfinden, kann sich im Rahmen des Projekts zum „Begleiter oder zur Begleiterin digitale Gesundheit“ fortbilden.
Nähere Infos unter https://www.vhs-bw.de/projekte/gesund-und-digital-vor-ort/#begleiterin-digitale-gesundheit

 

INFO: Das Projekt wird vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg koordiniert und in Zusammenarbeit mit der Katholischen Hochschule Freiburg (wissenschaftliche Begleitung), der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) sowie lokalen Volkshochschulen umgesetzt. „Gesund und digital vor Ort“ wird im Rahmen des Programms BELL durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Der Förderzeitraum reicht vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2028.

 

 

Verantwortung von Grundstückseigentümern entlang von Gewässern im Hochwasserfall

Anlässlich des letzten großen Hochwasserereignisses 2024 finden regelmäßig Gespräche zwischen den Bürgermeistern, den Feuerwehren, den Bauhofleitern der Mitgliedsgemeinden des Wasserverbandes Kocher-Lein und den Vertretern der Fachbehörden statt. Dabei wird von allen, insbesondere auch durch den Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Kocher-Lein, Bürgermeister Armin Kiemel, die außerordentliche Wichtigkeit der elf Hochwasserrückhaltebecken entlang der Lein von Kaisersbach bis Abtsgmünd herausgestellt, die beim Hochwasser 2024 Schlimmeres verhindert haben.

Dies setzt unter anderem voraus, dass die Hochwasserrückhaltebecken laufend von den vier hauptamtlichen Mitarbeitern des Kocher-Lein-Verbandsbauhofes in enger Zusammenarbeit mit dem Technischen Betriebsleiter geprüft und in Schuss gehalten werden. Fast so wichtig ist aber auch, dass entlang des Gewässers keine Hindernisse eingebaut oder gelagert werden, die den Hochwasserabfluss behindern können.


Wir weisen darauf hin, dass zuerst einmal jeder Hauseigentümer selbst für den Schutz seines Gebäudes die Verantwortung trägt. Deshalb sollten so wenig Flächen wie möglich um die Gebäude versiegelt und Rückstauklappen eingebaut werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer Nähe von Gewässern keine baulichen Anlagen entstehen oder Gegenstände gelagert werden.
Der Wasserverband Kocher-Lein appelliert aus den genannten Gründen an die Bevölkerung, weder auf Privatgrundstücken noch auf Grundstücken des Wasserverbandes im Innen- oder Außenbereich entlang der Gewässer (Gewässerrandstreifen) keine baulichen Anlagen wie Gerätehütten, Hochsitze, Mauern usw. zu erstellen, kein Holz zu poldern oder sonstige Gegenstände zu lagern. Dies kann im Hochwasserfall dazu führen, dass durch diese Rückstauungen entstehen oder sie bei starker Strömung mitgerissen werden, den Abfluss in die Hochwasserrückhaltebecken erschweren oder sogar zu Störungen bzw. Beschädigungen der Betriebseinrichtungen wie Rohrleitungen oder Schieber führen und es dadurch zu Sachoder sogar Personenschäden kommen kann.


Zur Kontrolle dieser Vorgaben werden von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, in regelmäßigen Abständen Gewässerschauen an den  Gewässern erster Ordnung, insbesondere an Kocher und Lein, durchgeführt. Die Kontrollen der Gewässer zweiter Ordnung liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Bei diesen Begehungen wird darauf geachtet, dass zum Schutz von Personen und Sachen die Vorgaben eingehalten und die Gewässerrandstreifen sowie die Grundstücke im Einstaubereich der Hochwasserrückhaltebecken freigehalten werden.

Wir bitten Sie, dies im Interesse der Allgemeinheit zu beachten. Zuwiderhandlungen könnten in diesem Fall mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.


Armin Kiemel, Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Kocher-Lein

Kostenloser Fragebogen zur Hundeanschaffung

Wer überlegt, einen Hund anzuschaffen, kann sich mit einem kostenlosen Fragebogen und einer persönlichen Beratung unterstützen lassen. Das Angebot hilft, die eigene Lebenssituation zu reflektieren, passende Hunderassen einzuschätzen und typische Fehler bei der Anschaffung zu vermeiden.

Weitere Informationen und den Fragebogen erhalten Sie unter: www.rundumhund-ostalb.de oder per WhatsApp an 0170 9047798

Teilfortschreibung Windenergie der Region Ostwürttemberg rechtskräftig

Die Windenergieplanung des Regionalverbandes Ostwürttemberg ist zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft getreten. Der Teilregionalplan stellt damit die Weichen für den Ausbau der Windenergie in der Region.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat am 19. September 2025 nach rund drei Jahren intensiver Planung und Abstimmung die Teilfortschreibung Windenergie 2025 verabschiedet. Im anschließenden Anzeigeverfahren erhob das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen keine Einwendungen gegen den Teilregionalplan. Mit der am 15. Januar 2026 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung wurde die Teilfortschreibung Windenergie und damit 15 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen rechtsverbindlich. Innerhalb der Vorranggebiete können jetzt Windenergieanlagen geplant und nach erfolgter Prüfung und Zustimmung der Genehmigungsbehörde errichtet werden. Damit bildet die Teilfortschreibung Windenergie 2025 den Rahmen für den nachhaltigen und zukunftsfähigen Ausbau der Windenergie in der Region Ostwürttemberg gemäß den bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben. Mit Inkrafttreten der Teilfortschreibung Windenergie 2025 und der Anrechnung der bereits seit mehr als 10 Jahren rechtsverbindlichen Vorranggebiete erfüllt die Region Ostwürttemberg damit auch das gesetzliche Teilflächenziel nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW). Weitere Informationen zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 finden Sie hier: www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/teilfortschreibungen/erneuerbare-energien-2025/teilfortschreibung-windenergie-2025-3/
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Regionalverband Ostwürttemberg
-
Körperschaft öffentlichen Rechts -
Vertretungsberechtigte
Franka Zanek, Verbandsdirektorin
HAUS DER REGION
Bahnhofplatz 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: +49 7171 92764-0
info@ostwuerttemberg.org

GründerinnenNetzOstalb: Das Wild Women Kollektiv

Der Jahresauftakt 2026 des GründerinnenNetzOstalb findet am 5. Februar um 17:00 Uhr im FUX Projektladen Ellwangen, Marienstraße 31 statt. Das in:it co-working lab Schwäbisch Gmünd und die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis laden Gründerinnen und Jungunternehmerinnen sowie gründungsinteressierte Frauen aus dem ganzen Ostalbkreis zur Netzwerkveranstaltung ein. Um Anmeldung per E-Mail an jessica.schneider@schwaebisch-gmuend.de oder telefonisch unter 07171 603-1028 wird gebeten.

 

Unternehmerisch denken, Kreativität leben, Netzwerke knüpfen. Oft sind es gerade die Verbindungen zu Gleichgesinnten, die Gründerinnen und Gründer voranbringen.

Prisca Hummel, Gründerin des Wild Women Kollektivs und Projektleiterin des FUX Projektladens in Ellwangen, zeigt, wie weibliche Solidarität und kreative Netzwerke nicht nur Projekte, sondern auch Gründerinnen stärken können – und wie aus gemeinsamen Ideen echte Bewegung entsteht.

 

Das Wild Women Kollektiv ist eine lebendige Community, die kreativen Frauen eine Plattform für ihre Ideen, Produkte und Veranstaltungen bietet. Prisca Hummel setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Gleichgesinnte zu verbinden, weibliche Solidarität zu fördern und kreative Netzwerke zu stärken. Sie ruft zu einer „Revolution der Verbundenheit“ auf und zeigt, wie Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung Frauen in ihrer Selbstständigkeit und Kreativität voranbringen können.

 

Die Teilnehmerinnen erwarten inspirierende Einblicke in die Arbeit des Wild Women Kollektivs, ein Austausch mit kreativen Gründerinnen und Netzwerkmöglichkeiten mit Impulsen, die eigene Community voran zu bringen, sie zu nutzen, um gemeinsame Wege zu gehen.

 


Alle Interessierten sind herzlich willkommen, der LinkedIn-Gruppe des GründerinnenNetzOstalb beizutreten: www.linkedin.com/groups/12975022

 

Weitere Netzwerktreffen – jeweils verbunden mit einem Unternehmenseinblick:

16. April (online): Von der Idee zum digitalen Bauplan

18. Juni (Schwäbisch Gmünd): Zwischen Projektmanagement und Caféträumen

16. Juli (Raum Aalen): Female Health, Female Founding

24. September (Aalen): Design trifft Unternehmergeist

 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen auf www.frau-beruf.info unter der Rubrik Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

 

Vom Turm zum Tor – Leben am Limes

Bevor die Saison am Limestor am 28. März wieder beginnt, ist es Kaiser Caracalla wichtig, dass vorab mal wieder am Limes patrouilliert wird. Das ganze Jahr über werden regelmäßig geführte Wanderungen am Limes stattfinden, den Auftakt macht Limes-Cicerone Markus Schmid am

1. Februar 2026 von 14:00 bis 16:30 Uhr.

 

Dabei geht es entlang des Limes vom Limesturm bei Rainau-Buch zum Limestor Dalkingen und wieder retour. Dass römische Geschichte gut verpackt richtig spannend und unterhaltsam sein kann, wird Markus Schmid in den gut zwei Stunden der Führung mit kurzweiligen Erklärungen unter Beweis stellen. Auf den rund sechs Kilometern gibt es bestimmt viel Neues zu erfahren und zu entdecken.   

 

INFO: Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Parkplatz beim Limesturm bei Rainau-Buch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bei Markus Schmid unter 0176 78137131 erforderlich. Weitere Termine sind am 1. März, 12. April, 3. Mai, 7. Juni, 6. September und 4. Oktober jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr. Am 1. November und 6. Dezember sind die Führungen schon von 13:30 bis 16:00 Uhr.

BEKI-Referentinnen und -Referenten gesucht

Landesinitiative Bewusste Kinderernährung bietet Tätigkeit als freiberufliche Ernährungsfachkraft

 

Die Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BEKI) sucht im Ostalbkreis Fachkräfte zur Unterstützung von Eltern und Pädagogen bei der Ernährungsbildung von Kindern. Die BEKI-Referentinnen und -Referenten arbeiten als freiberufliche Ernährungsfachkräfte der Landesinitiative BEKI und informieren Eltern, schulen pädagogische Fachkräfte in Kita und Tagespflege und gestalten Schulunterricht zur Ernährung bis zur 6. Klasse.

 

Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen Freude und Genuss beim Essen, Kenntnisse über Lebensmittel und Spaß am Selbermachen. In ihren Veranstaltungen auf Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung fördern sie die Umsetzung von bewusstem Essen und Trinken im Alltag in Bildungseinrichtungen. Zudem helfen sie, das Handlungsfeld im pädagogischen Profil von Schulen und Kindergärten zu verankern. Sie erhalten vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein Honorar und vom Landeszentrum für Ernährung (LErn) interessante Fortbildungen.

 

Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Berufsausbildung im Bereich Ernährung oder Hauswirtschaft, Erfahrung in der Erwachsenenbildung oder Pädagogik. Erwartet werden zudem Freude im Umgang mit Kindern und Erwachsenen, selbstständiges Arbeiten, gewisse Flexibilität in der Zeiteinteilung und Einsatzbereitschaft.

 

An dieser Tätigkeit Interessierte können sich bei Gabriele Nitsch vom Kompetenzzentrum Hauswirtschaft und Ernährung beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, melden unter Tel. 07961 567-3640 oder E-Mail gabriele.nitsch@ostalbkreis.de. Weitere Informationen zur Landesinitiative Bewusste Kinderernährung gibt es unter www.beki-bw.de und www.ostalbkreis.de/beki.

 

„Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi“: Landesweite Spannband-Aktion vor Schulen gestartet

Pressemitteilung

Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., die Unfallkasse BW sowie das Land Baden-Württemberg setzen sich gegen die steigende Zahl von Elterntaxis ein
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld, die gezielte Förderung der Eigenständigkeit von Kindern auf dem Schulweg und vor allem die Sensibilisierung der Erziehungsverantwortlichen für die Gefahren von Elterntaxis sind die erklärten Ziele des landesweiten Projekts „Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi“. Der Startschuss zu dieser gemeinsamen Aktion von Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., Unfallkasse Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Ministerium für Verkehr sowie Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fiel am 1. Dezember 2025 an der Teichwiesenschule in Korntal-Münchingen. In den kommenden Wochen werden rund 2.000 Banner in Baden-Württemberg für den sicheren Schulweg zu Fuß werben.
Immer mehr Eltern setzen auf das sogenannte Elterntaxi – und bringen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis vor die Schultür. Dieses auf den ersten Blick praktische und gut gemeinte Fahrverhalten sorgt im Alltag für Stress, Chaos und vor allem für Gefahrensituationen auf dem Schulweg. Der dadurch verdichtete und unübersichtliche Verkehr direkt vor Bildungseinrichtungen schafft Unsicherheit und Unübersichtlichkeit. Kurzzeitiges Halten in zweiter Reihe, plötzliches Wenden oder das Ein- und Aussteigen im fließenden Verkehr stellen ein erhebliches Risiko dar. Die neue Aktion flankiert die Bemühungen des Landes Baden-Württemberg für mehr Verkehrssicherheit im Umkreis von Schulen.
„Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder immer noch die beste Art, um zur Schule zu kommen. Mit unserer gemeinsamen Aktion appellieren wir nachdrücklich an die Eltern, die eigenständige Mobilität ihrer Kinder zu unterstützen“, sagt Burkhard Metzger, der Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. „Weniger Elterntaxis bedeuten ein Plus an Sicherheit, denn gut eingeübte Schulwege fördern die Mobilitätsentwicklung der Kinder und ihre eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr.“
Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, betonte: „Ein eigenständiger und aktiver Schulweg ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit, Selbstvertrauen und Bewegungsfreude unserer Kinder. Zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein bedeutet nicht nur Bewegung an der frischen Luft, sondern auch
Begegnungen, kleine Abenteuer und wichtige Lernerfahrungen, die kein Elterntaxi ersetzen kann. Wenn wir als Erwachsene unseren Kindern diesen Freiraum geben, stärken wir ihr Selbstvertrauen und tragen gleichzeitig zu mehr Sicherheit vor den Schulen bei. Ich möchte alle Eltern ermutigen, ihren Kindern diesen Schritt zuzutrauen und sie auf dem Weg zur eigenständigen Mobilität zu begleiten. Genau dafür setzen wir uns auch mit dem Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule ein.“ Staatssekretär Volker Schebesta: „Die Initiative 'Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi' ist ein wichtiger Aufruf an alle Eltern, ihre Kinder zu ermutigen, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Jedes Elterntaxi weniger bedeutet nicht nur mehr Sicherheit vor den Schulen, sondern fördert Bewegung und Selbstständigkeit unserer Kinder. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass der Schulweg zu Fuß wieder zur Regel wird, anstatt zur Ausnahme.“ Karin Hoffmann, Abteilungsleiterin Sicherheit und Gesundheit der UKBW: „Unser gesetzlicher Auftrag – als Unfallkasse Baden-Württemberg – sind sichere und gesunde Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler. Mit den Bannern wollen wir maßgeblich dazu beitragen, Eltern und auch Schüler zu motivieren, morgens das Auto stehen zu lassen und Elterntaxis sichtbar zu reduzieren. Unser Schulprojekt „Tag der Schülersicherheit“ zeigt, dass es viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV sicher zur Schule zu kommen. Dafür qualifizieren wir Kinder frühestmöglich und auf spielerischer Weise, Spaß an Bewegung zu vermitteln. Damit prägen wir das Mobilitätsverhalten bereits im Kindesalter und machen sie fit für den Straßenverkehr!“

Pressekontakt: Viktoria Jerke Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.

E-Mail: landesverkehrswacht@lvw-bw.de

Tel.: 07141 372003-22

Anlaufstelle für berufliche Fragen: Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Die Kontaktstelle Frau und Beruf ist eine Anlaufstelle zu beruflichen Fragen für Frauen aus dem Ostalbkreis: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommen in Frage? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbständigkeit?

 

Das kostenfreie, neutrale und vertrauliche Beratungsangebot kann telefonisch, virtuell oder vor Ort in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd in Anspruch genommen werden: www.frau-beruf.info/beratung

 

Eine Terminvereinbarung ist notwendig:

https://www.frauundberuf-bw.de/kontaktstelle-frau-und-beruf-ostwuerttemberg bzw. www.frau-beruf.info.
 

 

 

Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum kostenfreien Veranstaltungsangebot:
www.frau-beruf.info/veranstaltungen

 

INFO:
Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

IHK Ostwürttemberg: Termine für Weiterbildungsangebote 2026 / Technischer Betriebswirt

IHK Ostwürttemberg veröffentlicht neue Lehrgangstermine

Planungen für 2026 stehen fest

 

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwürttemberg hält ab sofort die neuen Termine für Weiterbildungslehrgänge des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) der Stufen 6 (Bachelor) und 7 (Master) für das Jahr 2026 bereit. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich ab sofort auf der Homepage der IHK Ostwürttembergüber die geplanten Lehrgänge informieren und sich anmelden.

Mit den Weiterbildungsangeboten auf den Stufen 6 und 7 des Qualifikationsrahmens richtet sich die IHK Ostwürttemberg an Fach- und Führungskräfte, die ihre beruflichen Kompetenzen auf einem höheren Niveau ausbauen und damit ihre Aufstiegsmöglichkeiten nachhaltig verbessern möchten.

Darüber hinaus bietet die IHK Ostwürttemberg individuelle Beratungstermine an, um Interessierten eine persönliche und bedarfsgerechte Information zu den Lehrgängen sowie den passenden Fördermöglichkeiten zu geben.

„Wir freuen uns, bereits jetzt die Planungssicherheit für das Jahr 2026 geben zu können und Fachkräften aus der Region eine langfristige Weiterbildungsoption zu bieten“, sagt Lisa Huurdeman, Bereichsleiterin bei der IHK Ostwürttemberg.

Weitere Informationen und die vollständige Terminübersicht finden Sie auf der Homepage der IHK Ostwürttemberg unter:

https://www.weiterbildung.ostwuerttemberg.ihk.de/

 

Kontakt:

Bianca Göhringer, Tel. 07321 324-174, goehringer@ostwuertemberg.ihk.de

 

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Technisches Know-how trifft Management

Jetzt Geprüfter Technischer Betriebswirt werden

 

Diese bundesweit anerkannte Qualifikation verbindet technisches Know-how mit betriebswirtschaftlichem Denken – und macht Sie zur gefragten Führungskraft von morgen. Ob Produktionsleitung, Projektmanagement oder strategische Unternehmensplanung: Als Geprüfter Technischer Betriebswirt sind Sie optimal aufgestellt für anspruchsvolle Aufgaben mit Verantwortung.

Der Abschluss ist dem Masterabschluss gleichgestellt (DQR-Stufe 7) und öffnet Türen – in mittelständischen Unternehmen ebenso wie in Konzernen. Sie lernen, Prozesse effizient zu steuern, wirtschaftlich zu denken und technische mit kaufmännischen Zielen in Einklang zu bringen.

Die IHK Ostwürttemberg bietet einen Vollzeitkurs zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt /-in an. Der Lehrgang startet am 6. Oktober 2025 und richtet sich an alle, die eine intensive und fokussierte Lernerfahrung suchen.

Für maximale Flexibilität gibt es zusätzlich ab dem 17. November 2025 einen Teilzeitlehrgang im Live-Online-Modell.

Für diese Weiterbildungen kann eine finanzielle Förderung für bis zu 75 Prozent nach dem „Aufstiegs-BAföG“ beantragt werden.

Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung? Unsere Weiterbildungsberaterin, Bianca Göhringer, steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Starten Sie Ihre Karriere noch heute und nutzen Sie die Chance, ein gefragtes Fach- und Führungstalent in der Industrie zu werden!

Kontakt: www.weiterbildung.ostwuerttemberg.ihk.de  oder bei IHK Ostwürttemberg, Bianca Göhringer, Tel. 07321 324-174, goehringer@ostwuertemberg.ihk.de

Barrierefreies Wohnen: Mehr als nur eine bauliche Maßnahme

Altenhilfefachberatung des Landratsamts veröffentlicht Broschüre

 

Ab sofort gibt es beim Landratsamt sowie in den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis und online unter www.ostalbkreis.de/altenhilfe die neue Broschüre „Barrierefreies Leben und Wohnen in jeder Lebensphase“. In dieser werden die vielfältigen Facetten des barrierefreien Wohnens aufgezeigt. Dabei wird nicht nur auf funktionale Anforderungen eingegangen, sondern auch auf die Gestaltung eines Zuhauses, das durch Komfort, Flexibilität und Zukunftsfähigkeit überzeugt. Die Broschüre bietet praxisnahe Tipps und Anregungen, wie sich Wohnräume sicher und angenehm für Menschen in jeder Lebensphase gestalten lassen.

 

„Denn barrierefreies Wohnen ist weit mehr als die reine Umsetzung baulicher Maßnahmen“, betont Altenhilfefachberaterin Rebecca Waldenmeier. Es stellt vielmehr einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft dar, in der Menschen unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Eine barrierefreie Umgebung schafft die Grundlage für ein selbstbestimmtes, sicheres und komfortables Zuhause, in dem Hindernisse im häuslichen Umfeld die Lebensqualität nicht einschränken. Waldenmeier dankt besonders allen Sponsoren, die die Erstellung der Broschüre ermöglicht haben.

 

Für Informationen steht die Altenhilfefachberatung bei der Stabsstelle Beratung, Planung, Prävention im Landratsamt gerne zur Verfügung:

Tel. 07361 503-1471

E-Mail: praevention@ostalbkreis.de

Ostalbkreis stellt Stipendienprogramm für Medizinstudierende neu auf

Um junge Ärztinnen und Ärzte frühzeitig für die Region zu gewinnen, hat der Ostalbkreis sein Stipendienprogramm grundlegend überarbeitet. Statt nur eines Förderwegs stehen Studierenden jetzt drei Fördermodelle zur Verfügung –  passgenau ausgerichtet auf die unterschiedlichen Wege und Stationen der ärztlichen Ausbildung.

Das Stipendienprogramm unterstützt Medizinstudierende dabei, ihr Studium finanziell unabhängiger und sorgenfreier zu gestalten. Darüber hinaus profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von zahlreichen Zusatzleistungen, darunter fachliche Begleitung, persönliche Ansprechpersonen sowie ein vielfältiges Fort- und Weiterbildungsangebot.Bereits während des Studiums erhalten die Teilnehmenden eine klare Perspektive auf eine qualifizierte Facharztweiterbildung und einen sicheren Arbeitsplatz im Ostalbkreis.

Die erste Fördermöglichkeit richtet sich an Studierende der Humanmedizin ab dem 5. Semester. Sie erhalten eine monatliche Unterstützung von 500 Euro für maximal 36 Monate. Die zweite Möglichkeit richtet sich speziell an Studierende, die ihr Medizinstudium im europäischen Ausland oder in der Schweiz absolvieren. Hier unterstützt der Ostalbkreis bereits ab dem ersten Semester mit bis zu 4.000 Euro pro Semester zur Finanzierung der Studiengebühren.

Neu in das Programm aufgenommen wurde außerdem eine gesonderte Förderung für das Praktische Jahr (PJ). Wer dieses ab dem 11. Semester in einem Klinikum oder einer Hausarztpraxis im Ostalbkreis absolviert, kann eine monatliche Förderung von 1.000 Euro für eine Dauer von bis zu zwei Semestern erhalten.

Im Gegenzug zur Förderung erklären sich die Studierenden bereit, nach der Approbation ihre Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin oder Inneren Medizin in der Region zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, für einen bestimmten Zeitraum als Hausärztin oder Hausarzt im Ostalbkreis tätig zu werden. Die Dauer der vertraglichen Bindung richtet sich nach der Länge der individuellen Förderphase.

Mit dieser überarbeiteten Struktur bietet der Ostalbkreis Medizinstudierenden nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern vor allem Planungssicherheit. Interessierte können sich bis zum 20. August 2025 über das Stellenportal des Ostalbkreises bewerben. Für das Stipendium im Praktischen Jahr können Bewerbungen bis zum 30. November 2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Geschäftsbereich Gesundheit, Telefon: 07361 503-2085, E-Mail: medi-servicestelle@ostalbkreis.de

Weitere Informationen: www.mediportal-ostalbkreis.de (Fördermöglichkeiten à Stipendienprogramme für Medizinstudierende)

 

Rentenversicherung ist wichtiger gesellschaftlicher Stabilitätsfaktor

Klare Ansagen der Selbstverwaltung an die Bundespolitik

Pressemitteilung
Die zentrale Frage, wie für alle Generationen eine verlässliche Absicherung im Alter angesichts des demografischen Wandels gewährleistet bleiben kann, hat nichts an Aktualität verloren. Dass die Deutsche Rentenversicherung bei den Menschen ein hohes Vertrauen genießt und in der Bevölkerung vor allem für Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit steht, ist ein gesellschaftlicher Stabilitätsfaktor, den die Politik in ihrem Wirken bedenken muss, betont Kai Burmeister, alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW): „Verlässliche Leistungen in der Alterssicherung von Generationen, hohe Qualität der Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit der Versicherten und das bei Verwaltungskosten von nur 1,3 Prozent der Gesamtausgaben – Einsparideen an die Adresse eines solchen gesellschaftlichen Players sind nicht clever“. Die DRV BW passt bereits seit Jahren effektiv und effizient ihre Verwaltungsstrukturen und Geschäftsprozesse an, um die demografischen Herausforderungen zu bewältigen.

Selbstverwaltung drängt auf Anhebung der Mindestrücklage
Die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung ist trotz der schwierigen Wirtschaftslage stabil und der Beitragssatz kann 2025 bei gesetzlich garantierten Nettorentenniveau von 48 Prozent weiterhin stabil gehalten werden. Burmeister betont, dass der Beitragssatz seit nunmehr acht Jahren in Folge unverändert 18,6 Prozent betrage und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 mit 3,74 Prozent deutlich über der Inflationsrate von 2,1 Prozent liege, was ein Zugewinn an Kaufkraft bedeute. Die Demographie werfe aber zunehmend längere Schatten. Mit Blick Richtung Berlin war auf der Vertreterversammlung daher der deutliche Appell an die Politik zu hören, dass das große Rentenpaket in dieser Legislaturperiode auch eine langjährige Forderung der Selbstverwaltung verwirklichen muss. “Wichtig ist die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,3 Monatsausgaben, um die Liquidität der Rentenversicherung bei kurzfristigen Schwankungen dauerhaft zu sichern“, bezog sich Burmeister auf eine Gesetzesänderung, die bereits von der vorherigen Bundesregierung ins Auge gefasst worden war. Die Wichtigkeit dieser Maßnahme wird untermauert von der aktuellen Frühjahrsschätzung 2025 der Expertenrunde der DRV Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesamtes für Soziale Sicherung, die für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage von einem Abschmelzen von 1,57 (Ende 2024) auf nur noch 0,23 Monatsausgaben bis Ende 2027 ausgeht.

Weitere Informationen zum Geschäftsjahr 2024 können dem Geschäftsbericht der DRV BW unter www.drv-bw.de/gb entnommen werden.

75 Jahre Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz
Im Rahmen der Vertreterversammlung wurden auch die Themen soziale Sicherung, Arbeitsmigration und Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert. Anlass war das 75-jährige Jubiläum des ersten deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommens, auf dessen Grundlage seit 60 Jahren die Verbindungsstelle der DRV BW fußt. Für Versicherte, die in der Schweiz leben oder dort arbeiten und auch Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, ist die Verbindungsstelle eine wichtige Unterstützung. Vor dem Hintergrund steigender Standards sozialer Sicherung und wachsender beruflicher Mobilität verglichen Gäste beider Länder die jeweiligen Sicherungssysteme und stellten Unterschiede und Gemeinsamkeiten fest.

 

Gartenfest des Musikvereins Spraitbach vom 4. bis 6. Juli: Musik, Genuss und gute Laune

Der Musikverein lädt herzlich zum Gartenfest am Festplatz Hagenbuche vom 4. bis 6. Juli ein. 

Freitag, 4. Juli – Sunset Sessions
Ab 18.30 Uhr beginnt der Einlass zu den „Sunset Sessions“. Ab 19 Uhr sorgt die Band „Zabbaduschdr“ für gute Laune, bevor „Aike & Bäne“ ab 20.45 Uhr das Publikum mit Live-Musik begeistern. Eintritt: 3 Euro.

Samstag, 5. Juli – Blasmusik und Weinbar
Der Festbetrieb startet ab 18 Uhr. Um 18.30 Uhr spielt die Formation MV Oldies, gefolgt von einer kleinen Besetzung des MV Spraitbach ab 21 Uhr. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Neben Gyros und Haxen locken kulinarische Leckerbissen. An der stilvollen Weinbar werden erlesene Tropfen serviert.

Sonntag, 6. Juli – Familientag mit Musik und Spiel
Beginn: 11.30 Uhr mit dem MV Zimmerbach. Um 14.45 Uhr übernimmt die Jugendkapelle, gefolgt vom MV Ruppertshofen ab 15.30 Uhr. Auch kulinarisch ist einiges geboten: Neben Gyros gibt es Sonntagsbraten und viele weitere Spezialitäten. Für Kinder gibt es eine Spielecke und eine Hüpfburg – beste Unterhaltung für die ganze Familie!

Waisenrente - Finanzielle Hilfe in schwierigen Zeiten

Kinder können Waisenrente über die Volljährigkeit hinaus beziehen

Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, steht Kindern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Darüber hinaus können Waisen diese Rente maximal zum 27. Geburtstag erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auf was Betroffene achten sollten zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.

Voraussetzungen für eine Waisenrente
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat. Dies entspricht der allgemeinen Mindestversichertenzeit (auch Wartezeit genannt) für einen Rentenanspruch. Die Mindestversicherungszeit kann in bestimmten Fällen auch vorzeitig erfüllt sein, wenn beispielsweise der verstorbene Elternteil einen Arbeitsunfall erlitten hat und vor Erreichen der Wartezeit erwerbsgemindert war oder durch den Arbeitsunfall zu Tode kam. Generell sind die Voraussetzungen für eine Waisenrente erfüllt, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt des Todes Rente bezog.

Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über die Volljährigkeit hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Das gilt im Übrigen auch beim Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Vorausgesetzt, dass zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten liegt.
Darüber hinaus können Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch dann eine Rente erhalten, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Gut zu wissen: Eine Waisenrente können
•        leibliche oder adoptierte Kinder,
•        Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
•        Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden,
bekommen.

Information und Antragstellung
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Waisenrente beziehungsweise einen Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) können Betroffene über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 beantragen.
Den Antrag auf Weiterzahlung oder erneute Zahlung (nach Zahlungsunterbrechung) der Waisenrente für eine über 18 Jahre alte Waise (R0615) finden Betroffene unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0615.
 

Mehr online, weniger E-Mail: Bundesagentur für Arbeit setzt auf sichere Online-Kanäle

Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation haben für die Bundesagentur für Arbeit (BA) oberste Priorität. Aus diesem Grund schränkt die BA die unsichere E-Mailkommunikation ein und setzt auf die sicheren digitalen Zugangswege von Online-Portal und App-Angebot.

 

Videokommunikation, Online-Terminvergabe, Kunden-Apps: Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden zahlreiche Online-Angebote, die im Laufe der vergangenen Jahre schrittweise weiterentwickelt wurden.

Stefan Latuski, CIO der BA: „Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität. Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb wir den E-Mailverkehr mit unseren Kundinnen und Kunden einschränken. Wir setzen auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App BA-mobil. Gleichzeitig appellieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, unsere eServices und Apps verstärkt zu nutzen.“

 

 

Apps und eServices als sichere und schnelle Alternativen zur E-Mailkommunikation

 

Die App BA-mobil beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.

Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.

 

Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal oder der Kunden-App werden teilweise bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen lassen sich somit viel schneller bearbeiten als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig sind und in vielen Fällen zu Nachfragen bei Kundinnen und Kunden führen. Davon profitieren auch die Beschäftigten der BA: Die gewonnene Zeit können sie für die individuelle Kundenberatung nutzen.

 

 

Erreichbarkeit der Agenturen für Arbeit über den E-Mail-Kanal wird heruntergefahren

 

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit (z.B.koeln@arbeitsagentur.de) werden ab sofort deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine Mail an diese Adresse senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.

 

Kundinnen und Kunden können sich natürlich wie bisher telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen sind ebenso möglich. Die BA empfiehlt hier eine vorherige Terminvereinbarung.

 

Informationen zur Nutzung der eServices finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil

 

Pflegeführer Ostalb im neuen Design und mit neuen Funktionalitäten

Wer Unterstützung bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheimplatz benötigt, kann sich im Ostalbkreis bereits seit über 20 Jahren online informieren. Der Pflegeführer Ostalb im Internet verschafft einen Überblick über die Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege im Kreis auf und hat nun jüngst einen Relaunch erhalten.

 

Im Rahmen der „Pflegekonferenz Ostalbkreis“ wurde der Pflegeführer Ostalb überarbeitet. Die Altenhilfefachberatung des Landratsamts Ostalbkreis präsentiert jetzt die neue Version der Website des Pflegeführers. Rebecca Waldenmeier, Altenhilfefachberaterin, freut sich, dass die neue Homepage nun online verfügbar ist.

 

Der Pflegeführer bietet einen umfassenden Überblick über die Angebote im Bereich Pflege und Unterstützung im Ostalbkreis. In den Rubriken Einrichtungen, Dienstleistungen, Beratungsstellen, Hospiz- und Palliativversorgung sowie Wohnen sind die jeweiligen Dienstleister aufgelistet. Nutzer können gezielt nach verschiedenen Services aus der Region suchen, etwa nach ambulanten Pflegediensten, Hospizdiensten, Pflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Unterstützungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen, ehrenamtliche Fahrdienste oder Hausnotrufanbieter. Die Neugestaltung der Website wurde mit dem Ziel umgesetzt, sowohl die optische Gestaltung als auch die Benutzerfreundlichkeit zu optimieren.

 

Zu den zentralen Neuerungen gehören:
 

  • Modernes Design: Ein frisches, zeitgemäßes Layout, das auf allen Geräten – vom Desktop bis zum Smartphone – optimal dargestellt wird.
  • Verbesserte Navigation: Ein benutzerfreundlicheres Menü und schnellere Erreichbarkeit der wichtigsten Bereiche der Seite.
  • Schnellerer Zugang zu Informationen: Nutzer können dank einer klar strukturierten Benutzeroberfläche nun schneller und gezielter auf die gewünschten Inhalte zugreifen. Zudem können Angebotslisten direkt über den Button „Liste drucken" bei Bedarf ausgedruckt werden.
  • Barrierefreies Design: Die Seite bietet Funktionen wie anpassbare Schriftgrößen, kontrastreiche Farben, Screenreader-Unterstützung und Informationen in Gebärdensprache.
     

Die Eintragung der Anbieter aus dem Ostalbkreis erfolgt auf freiwilliger Basis. „Wir hoffen, noch mehr Anbieter aus dem Ostalbkreis dafür gewinnen zu können, sich im neuen Pflegeführer Ostalb kostenlos zu präsentieren. Denn ein schneller Überblick entlastet insbesondere pflegende Angehörige bei der Suche nach Entlastungsangeboten“, so Landrat Dr. Joachim Bläse.

 

Die Website ist unter der gewohnten Adresse www.ostalbkreis.de/pflege zu finden.

 

 

Online-Veranstaltungsreihe 2025 „gesund und digital im Ländlichen Raum“

Die vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg und Landesmedienzentrum Baden-Württemberg organisierten Impulsvorträge thematisieren einmal im Monat Neuerungen im digitalen Gesundheitswesen. Es sind folgende Themen geplant:

26. Februar I Digitalisierung, KI und Versorgungsinnovationen – Wie kann die Gesundheitsversorgung der Zukunft gelingen?

Prof. Dr. med. Oliver G. Opitz I Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg – Bosch Digital Innovation Hub

26. März I Die elektronische Patientenakte: Ihre Gesundheitsdaten sicher und digital verwalten

Birgit Maier I gematik

30. April I Wie Diskriminierung in den KI-Algorithmus kommt

Michael Puntschuh IMitbegründer von Beyond AI Collective e.V.

28. Mai I Intelligente Assistenz: Selbstbestimmt leben im Alter

Thomas Heine I Leiter des Bereichs Innovationsinfrastrukturen am Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung BW

25. Juni I Die Zukunft beginnt jetzt – von Megatrends in Medizin und Pflege

Prof. Dr. Daniel Buhr I Leiter des Steinbeis Transferzentrums Soziale und Technische Innovation

23. Juli I Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Vorteile für die Gesundheitsversorgung

Andreas Lenz I Vorstandsvorsitzender der BKK Pfalz

24. September I Datenschutz und -sicherheit im digitalisierten Gesundheitswesen

Dr. Thilo Weichert I Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.

30. Oktober I Digitale Gesundheitskompetenz – Orientierung in einer digitale Gesundheitswelt

Carola Galatsidas I Seniore Projektmanagerin am Bosch Health Campus

26. November I Gesundheitsbezogene Online-Werbung – Wie finde ich vertrauensvolle Informationen im Netz?

Sabine Holzäpfel I Referentin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Einmal monatlich von 18:00 – 19:30 Uhr

Die Teilnahme an einem Online-Vortrag ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Der jeweilige Veranstaltungslink ist auf der Homepage der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) (https://www.lfk.de/medienkompetenz/seniorinnen-und-senioren/gesund-und-digital-im-laendlichen-raum/online-vortragsreihe-gesund-und-digital-im-laendlichen-raum) zu finden oder einfach den QR-Code abscannen.

Teilnehmende benötigen ein Gerät mit Internetanschluss, z.B. Handy, Laptop oder Tablet.

Die Online-Vortragsreihe wird vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg und dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg gemeinsam geplant. Neun Vorträge setzen unterschiedliche, thematische Schwerpunkte. Die Vorträge der vergangenen Online-Vortragsreihe 2023 und 2024 können ebenfalls nachgesehen werden.

 

Die Vortragsreihe entstand im Rahmen des Modellprojekts „gesund und digital im Ländlichen Raum“, das aus Mitteln des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert wurde.

Die Reihe wird seit 2025 mit Unterstützung der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg fortgeführt und durch das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg und den Volkshochschulverband Baden-Württemberg unter Koordination der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) umgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gesundunddigital.de oder 0711 66 99 126.

Pflegestützpunkt Ostalbkreis

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis ist eine Informations- und Beratungsstelle für alle gesetzlich Versicherten zu Fragen rund um die Pflege - unabhängig vom Alter.

Zum Beispiel:

 

•          Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?

•          Welche Versorgungs-und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es bei der häuslichen Pflege?

•          Wie bekomme ich Entlastung bei der Pflege?

•          Wie finanziere ich meine Pflege?

 

Jeden Dienstag finden im Rathaus Ruppertshofen, Erlenstraße 1, 73577 Ruppertshofen Beratungen statt. Margit Hutt und Herbert Keller sind die Ansprechpersonen vor Ort. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 07171 32-4403 oder per E-Mail margit.hutt@ostalbkreis.de oder herbert.keller@ostalbkreis.de. Weitere Informationen unter www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de.

Landkreis startet Kampagne WOMEN - „Doch, ich mach das jetzt!“

 

 

…mit diesem Slogan möchte die Kampagne Frauen ermutigen, die sich beruflich (neu) orientieren oder verändern möchten, die Angebote der fachkundigen Anlaufstellen im Landkreis wahrzunehmen und sich unverbindlich beraten zu lassen.

 

Warum eine Kampagne?

Frauen sind überproportional von Altersarmut betroffen. Das hat viele Gründe. Z.B. arbeiten Frauen häufig in Teilzeit oder in Minijobs. Nicht wenige arbeiten unter ihrem Qualifikationsniveau. Ziel der kreisweiten Kampagne „WOMEN“ ist es, den Blick stärker auf die große Bedeutung von Frauen für den Arbeitsmarkt zu lenken und dadurch dem Fachkräftemangel in der Region zu begegnen. „Die Tatsache, dass Frauen ihr Erwerbspotenzial nicht heben oder nicht heben können, trifft auch die Unternehmen und Arbeitgebenden in unserem Landkreis”, so Landrat Dr. Bläse. „Unsere Wirtschaft ist auf jede Einzelne und jeden Einzelnen angewiesen.”

 

Vor diesem Hintergrund haben das Landratsamt Ostalbkreis, die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis, das Jobcenter Ostalbkreis sowie die Agentur für Arbeit Aalen die Kampagne WOMEN ins Leben gerufen. Unter dem Slogan „Einsteigen - Umsteigen - Aufsteigen: Doch, ich macht das jetzt!“  richtet sich WOMEN u. a. mit einer eigenen Internetpräsenz zunächst an Frauen, die beruflich (wieder) einsteigen, aufsteigen, Arbeitszeit aufstocken oder sich beruflich umorientieren könnten – und dies wollen.

 

Nehmen auch Sie Kontakt auf und lassen sich beraten: www.women-ok.de

 

Netzwerke, Beratung und Austausch als Erfolgsfaktoren für eine Existenzgründung

Beim Walk and Talk war alles dabei

Bei herrlichstem Herbstwetter haben sich zehn Frauen gemeinsam mit Anne Nitschke, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis, und Elke App, Gründungsberaterin bei der IHK Ostwürttemberg, auf den Weg gemacht, die einzelnen Stationen auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit zu erkunden. Die Gründerinnen und Frauen mit Gründungsabsicht erhielten Informationen zu den Erfolgsfaktoren und einzelnen Schritten auf dem Weg in die Gründung: Gründerinnenpersönlichkeit, Gründungswege, Businessplan, Preisgestaltung, Finanzierung, Aufbau und Nutzung von Netzwerken und viele andere Themen wurden dabei angesprochen. Die Frauen stellten sich ihre Gründungs- und Geschäftsideen vor, reflektierten diese und sich selbst in der Gruppe und machten sich gegenseitig Mut, die weiteren Schritte zu gehen.

Den Höhepunkt bildete der Besuch in Veras Milchmanufaktur in Heubach-Lautern. Dort erhielten die Teilnehmerinnen Einblick in den Gründungsweg von Vera Weber und in die Käserei. Die Leidenschaft der Unternehmerin zur Tätigkeit, als wesentliches Element für die Führung eines erfolgreichen Unternehmens, wurde dort erleb- und spürbar. „Mein Beruf ist für mich sinnstiftend und macht mich zufrieden“, so die Botschaft der Unternehmerin an die Teilnehmerinnen. „Wenn Sie etwas wirklich wollen, dann schaffen Sie das auch.“

Frauen im Ostalbkreis mit Interesse an Vernetzung und Informationen zum Thema Existenzgründung können der LinkedIn-Gruppe GründerinnenNetzOstalb beitreten oder das Angebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis sowie anderer Akteure im Ostalbkreis zum Thema Gründung wahrnehmen.

Weitere Informationen:

www.frau-beruf.info

https://www.ihk.de/ostwuerttemberg

https://www.veras-milchmanufaktur.de/

Familien-Herbstfest begeistert Besucher – 50 Jahre Kindertagespflege in Deutschland gefeiert

Am vergangenen Wochenende verwandelte sich das Gelände der Gartenstr. 97 in Aalen in ein buntes Herbstparadies. In dieser Außenstelle des Landratsamts Ostalbkreis ist das Team der Kindertagespflege im Ostalbkreis untergebracht. Anlass des fröhlichen Familienfestes war das 50-jährige Jubiläum der Kindertagespflege in Deutschland. Unter dem Motto „50 Jahre Betreuung mit Herz und Hand“ zog das Fest zahlreiche Familien aus der Region an, die bei schönstem Herbstwetter ein buntes Programm genießen konnten.

Ein buntes und kreatives Programm für Jung und Alt
Das Programm des Herbstfestes bot für jedes Familienmitglied spannende und kreative Erlebnisse. Kinder hatten besonders viel Freude an der Kürbis-Kreativ-Station, wo sie ihre eigenen kleinen Kunstwerke aus Kürbissen gestalten konnten. Auch die Halloween-Grusel-Straße für die Mutigen sorgte für Nervenkitzel und spannende Momente.

Ein weiteres Highlight für die kleinen Gäste war das Kinderschminken und die beliebten Glitzer-Tattoos, bei denen die Kinder sich in fantasievolle Figuren verwandelten. Beim Malen und Bastelnwurden farbenfrohe Herbstdekorationen gestaltet, während die Hüpfburg für ausgelassene Bewegung und strahlende Gesichter sorgte.

Besondere Begeisterung weckten der Flohtanz sowie die freie musikalische Nacherzählung des Klassikers „Die kleine Hexe“von Lea-Christin Wilhelmus, die die Kinder und Erwachsenen gleichermaßen verzauberte. Mit viel Engagement und Fantasie führte die Erzählerin das Publikum in die Welt der Hexe ein und brachte die Geschichte zum Leben.

Sportbegeisterte Kinder konnten sich auf dem Hockey-Feld des HC Suebia austoben, wo sie unter Anleitung ihre ersten Schläge versuchten und in ein spannendes Teamspiel eintauchten.

 

Entspannung und Kulinarik für die Eltern
Während die Kinder das vielfältige Angebot nutzten, konnten sich die Eltern in der gemütlichen Eltern-Lounge entspannen und an der Kaffeebar verweilen. Bei frisch gebrühtem Kaffee und einer Auswahl an herzhaften und süßen Crêpes gab es Zeit für Gespräche, während die Kinder spielten.

Ein großer Erfolg für alle Beteiligten
Die Veranstalter zeigten sich begeistert von der hohen Besucherzahl und der durchweg positiven Resonanz. „Es war großartig zu sehen, wie viel Freude die Kinder und Eltern hatten. Dieses Fest hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig und wertvoll die Arbeit in der Kindertagespflege ist – und das seit 50 Jahren“, so Andrea Stecker, die für die Öffentlichkeitsarbeit der Kindertagespflege zuständig ist.

Das Herbstfest war eine gelungene Gelegenheit, den wertvollen Beitrag der Kindertagespflege zu feiern und gleichzeitig den Familien ein unvergessliches Erlebnis zu bieten. Mit diesem festlichen Rahmen blickt die Kindertagespflege optimistisch in die Zukunft und freut sich auf viele weitere erfolgreiche Jahre.

Wem das Fest Lust gemacht hat, selbst als Tagesmutter oder -vater aktiv zu werden, kann sich kostenfrei und unverbindlich bei einer Informationsveranstaltung über die Kindertagespflege informieren. Die nächsten Termine sind am 04.11.2024 in Schwäbisch Gmünd und am 12.11.2024 in Aalen, jeweils um 09:30 Uhr. Weitere Termine, Informationen und Anmeldung unter www.kindertagespflege-ostalbkreis.de. Dort gibt es auch noch mehr Fotos vom Familien-Herbstfest.

„Tag der Pflege“ am 12. September 2024 im Landratsamt Ostalbkreis

Das Landratsamt Ostalbkreis lädt am Donnerstag, 12. September 2024 ab 9:00 Uhr zum „Tag der Pflege“ im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in der Stuttgarter Straße 41 in Aalen ein. Der Fachtag zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, wie der Einstieg in die Quartiersentwicklung gelingen kann, wie Arbeitgeber neue Mitarbeitende gewinnen und ältere Beschäftigte länger halten können und wie vor allem im ländlichen Raum Fahrdienste für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden können.

Städte und Gemeinden, Ortschafts- und Gemeinderäte, stationäre Altenhilfeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Kirchen, Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Akteure sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Ostalbkreis sind eingeladen, sich auszutauschen, zu vernetzen sowie neue Impulse aufzugreifen.

Der demografische Wandel ist längst auch im Ostalbkreis angekommen und stellt uns vor vielfältige Herausforderungen. Unter dem Titel „Perspektive professioneller Pflege: Mit weniger Personal mehr Menschen pflegen - kann das gelingen?“ greift Prof. Dr. habil. Martina Hasseler in einem ersten Impulsvortrag die aktuellen Herausforderungen auf.

In den Themencafés am Vormittag hören und beschäftigen sich die Teilnehmenden mit den Themen Quartiersentwicklung und New Work - Attraktiver Arbeitsgeber. Am Nachmittag folgen Beiträge zu den Themen „Ältere Beschäftigte in der Pflege“ sowie „Ländliche Mobilität: Möglichkeiten vom Bürgerrufauto, Sozialer Bürgerfahrdienst und PKW Bürgerfahrdienst“.

Um Anmeldung bis 6. September unter folgendem Link wird gebeten:

https://eveeno.com/367013272


Für Rückfragen steht Verena Weber (Tel.: 07361 503-2404, verena.weber@ostalbkreis.de) gerne zur Verfügung.

 

Wald und Wissen - Waldspaziergang mit dem Förster

Quer durch den ganzen Ostalbkreis laden die Forst-Revierleiter des Landratsamts Ostalbkreis Interessierte zu einem Waldspaziergang ein. Die Veranstaltungen finden am Wochenende vom 13. bis 15.09.2024 statt und sind Teil des Programms zu den Deutschen und Baden-Württembergischen Waldtagen 2024.

 

Unter dem bundesweiten Motto „Wald und Wissen“ stellen die Förster Wissenswertes über den Wald vor Ort und ihre Arbeit vor. Auf die Herausforderungen des Klimawandels und die notwendigen Maßnahmen, den Wald für die Zukunft fit zu machen, wird in besonderem Maße eingegangen.

 

Hier werden die Waldspaziergänge angeboten:

 

Revier

Revierleiter

Ort

Treffpunkt

Datum

Uhrzeit

72 Lauchheim

Hans-Peter Müller

Röhlingen-Killingen

Waldeingang Bilmingsberg, an der alten Straße (Ortsverbindung)

Fr,  13.09.

13:30 Uhr

75 Neuler

Tilman Pfeifle

Ellwangen-Engelhardsweiler

L 1073 Feuerwehrzufahrt Windpark Hospitalwald

So, 15.09.

14:00 Uhr

76 Aalen-Welland

Sebastian Kienzle

Westhausen

Naturkindergarten Westhausen

So, 15.09.

10:30 Uhr

76 Aalen-Welland

Sebastian Kienzle

Rainau

Ehemalige Panzerwaschanlage

So, 15.09.

13:30 Uhr

78 Aalen

Frieder Weinbrenner

Aalen

Oberer Parkplatz Osterbucher Steige

Fr, 13.09.

14:00 Uhr

79 Oberkochen

Reinhold Vogel

Oberkochen

Volkmarsbergparkplatz

So, 15.09.

10:00 Uhr

80 Essingen

Bernhard Naderer

Essingen

Parkplatz Teußenberg

So, 15.09.

10:00 Uhr

81 Gschwend

Jörg Vetter

Gschwend-Frickenhofen

Kneippanlage Eschach

Sa, 14.09.

14:00 Uhr

82 Schwäbisch Gmünd-Klosterhof

Niklas Jilek

Schwäbisch Gmünd

Parkplätze Bud Spencer Bad in der Richard-Bullinger-Straße

Sa, 14.09.

10:00 Uhr

84 Heubach

Jörg Hirsch

Heubach

Wanderparkplatz Stock

Sa, 14.09.

14:00 Uhr

 

 

Erforderlich sind festes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Anmeldung unter https://www.ostalbkreis.de/wald direkt beim jeweiligen Termin oder unter Tel. 07361 503-1662.

Bundesweiter Warntag am 12. September 2024

Das Resilienzzentrum Ostalbkreis informiert in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamts Ostalbkreis über den bundesweiten Warntag am 12. September 2024

Am 12. September um 11:00 Uhr findet der bundesweite Warntag 2024 statt. Hier werden die zur Verfügung stehenden Warnmittel erprobt, welche die Bevölkerung auf Gefahren aufmerksam machen sollen.

Die Warnung der Bevölkerung vor möglichen Gefahren und Krisensituationen ist von entscheidender Bedeutung, um sich besser vor möglichen Folgen schützen zu können. Durch das Hochwasser im Ostalbkreis Anfang Juni 2024 konnten viele betroffene Bürgerinnen und Bürger eigene Erfahrungen mit den Warnsystemen machen.

„Die Landkreisverwaltung als untere Katastrophenschutzbehörde hat sich in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Blaulichtorganisationen umfangreich schlagkräftig aufgestellt.

Zudem wurden mehrfach unterschiedlichste Katastrophenszenarien geübt. Die Unwetterlage Anfang Juni hat aktuell gezeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig vor Gefahren zu warnen. Deshalb ist es wichtig, die Warnsysteme zu überprüfen und die Menschen dafür zu sensibilisieren“, so Landrat Dr. Joachim Bläse.

Kreisbrandmeister Andreas Straub erklärt: „Der bundesweite Warntag verfolgt das Ziel, die Funktionalität der Warnsysteme zu überprüfen und gleichzeitig die Bevölkerung über die Bedeutung von Warnungen im Katastrophenfall aufzuklären. Uns ist es wichtig, dass die Bevölkerung im Ostalbkreis informiert und sensibilisiert ist.“

Dass es so viele Möglichkeiten gibt gewarnt zu werden, liegt daran, dass nicht an allen Orten alle Warnkanäle, wie zum Beispiel Sirenen, zur Verfügung stehen oder andere Warnmittel nicht unbedingt an jedem Standort empfangen werden können. Der sogenannte Warnmittelmix soll die Menschen überall dort erreichen, wo sie sich gerade befinden, zu Hause, bei der Arbeit, in der Schule oder auch unterwegs.

Am Warntag löst gegen 11:00 Uhr das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Probewarnung über ein Modulares Warnsystem aus. Mit diesem System sind unter anderem einige Warn-Apps, Fernsehen und Radio, das Internet und weitere Anbieter von Informationstafeln verbunden. Gegen 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung der Probewarnung.

Während dieser Testphase können kommunale Warnmittel wie Sirenensignale und Durchsagen über Lautsprecherwagen zu hören sein. Für alle beteiligten Behörden und Kommunen ist es wichtig, die Warnsysteme zu testen. Mögliche auftretende Herausforderungen oder Probleme können so identifiziert und im Nachgang behoben werden.

Petra Weber, Leiterin des Resilienzzentrums Ostalbkreis, empfiehlt, den Warntag als Anlass zu nutzen, um sich auf künftige Katastrophen vorzubereiten. „Laden Sie die offiziellen Warn-Apps wie z.B. Warn-App NINA oder DWD WarnWetter-App auf Ihr Smartphone, um immer aktuell informiert zu werden.“

Das Resilienzzentrum Ostalbkreis stellt der Bevölkerung weitere Informationen zum Thema Warnung und Vorsorge auf seiner Internetseite unter www.resilienz-oak.de zur Verfügung.

Landratsamt Ostalbkreis bietet neuen digitalen Bürgerservice

Ab sofort kann Erstantrag für Führerschein online gestellt werden

 

Verwaltungsdienstleistungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern von Bund, Ländern und Kommunen gemäß dem Onlinezugangsgesetz auch online angeboten werden. Die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises bietet bereits rund einhundert Verfahren über ihre Website in digitaler Form an. Das neueste, ab sofort verfügbare Angebot richtet sich an all diejenigen, die erstmals einen Führerschein beantragen.

 

„Ich freue mich, dass wir den digitalen Antrag für den ersten Führerschein an den Start bringen können“, so Landrat Dr. Joachim Bläse. Beantragt werden können die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen. Noch nicht möglich ist aktuell eine Antragstellung für BF 17, also das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

 

Die Antragstellung kann über www.ostalbkreis.de, Rubrik Online-Service, Formulare/Online-Anträge, Straßenverkehr, Fahrerlaubnis/Führerschein erfolgen. Hier steht der Online-Antrag „Führerschein online beantragen (nur für Ersterteilung Fahrerlaubnis)“ zur Verfügung. Damit der Online-Antrag an die Fahrerlaubnisbehörden des Landratsamts übermittelt werden kann, müssen alle Unterlagen vollständig sein.

 

Voraussetzungen für die Online-Antragstellung

Für die Antragstellung benötigt werden ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, ein BundID-Konto sowie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp. Diese ist kostenlos im App Store oder Play Store verfügbar. Außerdem sollten gescannt oder abfotografiert folgende Nachweise vorhanden sein:

 

  • Nachweise über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)

 

Nach dem Start des Online-Antrags ist als zweiter Schritt das Login oder eine Neuregistrierung auf der Webseite der BundID erforderlich. Im dritten Schritt muss man sich mit seinem Online-Ausweis identifizieren. Anschließend werden die persönlichen Daten automatisch ausgelesen und die digitalen Nachweise müssen hochgeladen werden. Ins Antragsverfahren integriert ist gleich die Bezahlfunktion per PayPal, Kreditkarte oder GiroPay. Die erfolgreiche Übermittlung des Online-Antrags an die Fahrerlaubnisbehörde wird am Ende durch eine automatische E-Mail-Benachrichtigung bestätigt.

 

Online-Anträge über die Landkreis-Homepage stoßen auf gute Resonanz
Gut angenommen werden bereits die angebotenen Online-Services aus den Bereichen Ausländerrecht, Unterhaltsvorschuss, Kindertagespflege, Güterkraftverkehr und Ehrenamtskarte. Auch die im vergangenen Herbst erweiterten Angebote bei der Kfz-Zulassung wie Neuwagenanmeldung, Wiederzulassung, Abmeldung, Umschreibung oder Tageszulassung werden zunehmend genutzt. „Wir gehen davon aus, dass sich auch der Online-Antrag auf Ersterteilung eines Führerscheins Stück für Stück etablieren wird. Weitere Dienstleistungen, wie etwa den Antrag auf BF 17 oder den Führerscheinumtausch, wollen wir künftig ebenfalls online anbieten und sind dazu bereits in Vorbereitung“, kündigt der Landrat an.

 

 

 

Nächste Führung vom Turm zum Tor – Leben am Limes

Die Saison am Limestor startet wieder am 23. März 2024. Das ganze Jahr über werden dann geführte Wanderungen am Limes stattfinden, die nächste ist am 7. April 2024 von 14:00 bis 16:30 Uhr mit Limes-Cicerone Markus Schmid. Dabei geht es entlang des Limes vom Limesturm bei Rainau-Buch zum Limestor Dalkingen und wieder retour. Dass römische Geschichte gut verpackt richtig spannend und unterhaltsam sein kann, wird Markus Schmid in den gut zwei Stunden der Führung mit kurzweiligen Erklärungen unter Beweis stellen. Dabei gibt es auf den rund sechs Kilometern bestimmt viel Neues zu erfahren und zu entdecken.   

 

INFO: Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Parkplatz beim Limesturm bei Rainau-Buch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bei Markus Schmid unter Tel. 017678137131 erforderlich. Weitere Termine sind am 5. Mai, 7. Juli, 1. September, 6. Oktober, 3. November und 1. Dezember 2024, jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr.

 

Fördermöglichkeiten für Waldbesitz im Ostalbkreis

Die Untere Forstbehörde im Landratsamt Ostalbkreis informiert, dass ab sofort wieder Förderanträge für verschiedene Maßnahmen rund um die Waldbewirtschaftung gestellt werden können.

 

Fördermöglichkeiten bestehen momentan für die Kulturbegründung/Pflanzung, die Kultursicherung sowie den Einsatz biologisch abbaubarer Wuchshüllen. Mit dieser Förderung sollen Waldbesitzende dabei unterstützt werden, ihre Waldflächen nachhaltig bewirtschaften und pflegen zu können. Die gezielte Pflanzung klimaangepassterer Baumarten und die Kulturpflege sind ein wichtiger Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung unserer Wälder.

 

Für weitere Informationen und kostenlose Beratung stehen Ihnen die zuständigen Forstrevierleitungen des Landratsamtes Ostalbkreis zur Verfügung.

 

Weitere Informationen unter https://www.wald.ostalbkreis.de/ in der Rubrik Forstliche Förderung.

Betreuungsbehörde des Landratsamts macht auf Bedarf an Berufsbetreuern aufmerksam

Immer mehr Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, benötigen einen rechtlichen Betreuer, der sie unterstützt und rechtlich vertritt. Darüber informiert die Betreuungsbehörde des Landratsamts Ostalbkreis und wirbt gleichzeitig für die Tätigkeit als rechtlicher Berufsbetreuer. Denn mit zunehmendem demografischem Wandel und dem steigenden Bedarf wird die Zahl der Berufsbetreuer knapp.

 

Wenn keine Vollmacht besteht und die rechtliche Betreuung nicht von Familienangehörigen übernommen werden kann, wird ein sogenannter rechtlicher Berufsbetreuer vom Gericht bestellt. „Eine selbständige Tätigkeit als rechtlicher Berufsbetreuer ist für all diejenigen geeignet, die eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit auf selbständiger Basis suchen", erläutert Susanne Wanner, die Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt in Schwäbisch Gmünd. Im letzten Jahr trat eine Betreuungsrechtsreform in Kraft. Seitdem gibt es für Berufsbetreuer ein Registrierungsverfahren. Die Betreuungsbehörde prüft dazu anhand der gesetzlichen Vorgaben die Geeignetheit der Interessierten. Neu ist insbesondere die Pflicht zum Nachweis einer umfangreichen Sachkunde. Diese wird bei Bewerbern mit einem juristischen oder sozialpädagogischen Studium als gegeben anerkannt.  


Rechtliche Betreuer unterstützen und vertreten die Betreuten in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungs- und Heimangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten. Sie erledigen den Schriftverkehr, übernehmen Behördengänge, verwalten und regeln die Finanzen und Wohnungsangelegenheiten, organisieren die pflegerische Versorgung und sind Ansprechpartner in den gesundheitlichen Belangen ihrer Betreuten.

„Wer sich als Berufsbetreuer engagiert, hat mit einem breit gefächerten Klienten- und Aufgabenkreis zu tun. Deshalb sind besonders Erfahrungen im Umgang mit kranken und körperlich, psychisch, seelisch oder geistig behinderten Menschen sehr hilfreich. Einfühlungsvermögen und Respekt vor anderen Lebensentwürfen braucht es ebenso", beschreibt Susanne Wanner das Spektrum der Herausforderungen. Wer bereits Grundkenntnisse im Betreuungsrecht und im Sozialleistungsrecht hat, für den bietet sich dieser Beruf an.

Interessierte können sich für weitere Infos an die Leiterin der Betreuungsbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, Schwäbisch Gmünd, Susanne Wanner, Tel. 07171 32-4285, E-Mail susanne.wanner@ostalbkreis.de wenden.

 

 

Allgemeinverfügung für Ausnahmeregelung „Bodennahe Ausbringung nach der Düngeverordnung“ erlassen

Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis verlängert eine Allgemeinverfügung zum Vollzug der Düngeverordnung. In der Verfügung werden Ausnahmen von der bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern geregelt.

Seit dem 01.02.2020 dürfen stickstoffhaltige Wirtschaftsdünger auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden oder direkt in den Boden ausgebracht werden. Es sind jedoch Ausnahmen für Betriebe mit agrarstrukturellen Besonderheiten vorgesehen. Von der Pflicht zu dieser bodennahen Ausbringung sind im Ostalbkreis Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche ausgenommen. Diese Betriebe dürfen Wirtschaftsdünger noch mit der seitherigen Technik ausbringen, wenn sie bestimmte Auflagen einhalten. So muss die Gülle großtropfig, mit vermindertem Druck und auf weniger als fünf Prozent Trockensubstanz verdünnt ausgebracht werden und es muss ein Mindestabstand von fünf Metern zu Gewässern eingehalten werden. Betriebe mit einem Viehbesatz von mehr als 1,8 Großvieheinheiten je Hektar fallen nicht unter die Ausnahmeregelung, auch wenn sie weniger als 15 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche haben. Jauche von Betrieben mit ausschließlich Festmistverfahren im Gesamtbetrieb darf unabhängig von der Betriebsgröße noch mit der seitherigen Technik aufgebracht werden.
 

Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung und weiterer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden auszubringen.

Auf unbestellten Ackerflächen und auf Grünland darf bis zum 01.02.2025 generell noch mit der herkömmlichen Technik aufgebracht werden. Auf unbestelltem Ackerland muss der Wirtschaftsdünger aber unverzüglich nach dem Ausbringen eingearbeitet werden.

Die Allgemeinverfügung wurde unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie kann im Geschäftsbereich Landwirtschaft zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Mit der Allgemeinverfügung sollen kleine Betriebe, denen der Einsatz der Technik zur bodennahen Ausbringung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, entlastet werden. Ihnen wird damit die Möglichkeit eröffnet, ihren Wirtschaftsdünger dennoch effizient einzusetzen.

Für Fragen steht der Geschäftsbereich Landwirtschaft unter landwirtschaft@ostalbkreis.de und telefonisch unter 07961 905936-0 zur Verfügung.


 

Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Beratungen zu beruflichen Themen bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Frauen aus dem Ostalbkreis an: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommen in Frage? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbständigkeit?

 

Das kostenfreie, neutrale und vertrauliche Beratungsangebot kann telefonisch, virtuell oder vor Ort in Aalen, Ellwangen oder ein Mal im Monat in Bopfingen und Schwäbisch Gmünd in Anspruch genommen werden.

 

Terminanfragen richten Sie bitte über das Beratungsanfragetool unter

https://www.frauundberuf-bw.de/kontaktstelle-frau-und-beruf-ostwuerttemberg bzw. www.frau-beruf.info

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen auf www.frau-beruf.info unter der Rubrik Veranstaltungen.

 

Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

 

Haben Sie Interesse an regelmäßigen Informationen? Dann registrieren Sie sich gerne für unseren Newsletter.

 

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

Vom Turm zum Tor – Leben am Limes

Bevor die Saison am Limestor Dalkingen am 23. März wieder beginnt, ist es Kaiser Caracalla wichtig, dass vorab mal wieder am Limes patrouilliert wird. Das ganze Jahr über werden regelmäßig geführte Wanderungen am Limes stattfinden, den Auftakt macht Limes-Cicerone Markus Schmid am 4. Februar 2024 von 14:00 bis 16:30 Uhr. Dabei geht es entlang des Limes vom Limesturm bei Rainau-Buch zum Limestor Dalkingen und wieder retour. Dass römische Geschichte gut verpackt richtig spannend und unterhaltsam sein kann, wird Markus Schmid in den gut zwei Stunden der Führung mit kurzweiligen Erklärungen unter Beweis stellen. Dabei gibt es auf den rund sechs Kilometern bestimmt viel Neues zu erfahren und zu entdecken.    

 

INFO: Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Parkplatz beim Limesturm bei Rainau-Buch. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bei Markus Schmid unter 0176 78137131 erforderlich. Weitere Termine sind am 3. März, 7. April, 5. Mai, 7. Juli, 1. September, 6. Oktober, 3. November und 1. Dezember 2024, jeweils von 14:00 bis 16:30 Uhr.

 

Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Dillingen nachgewiesen

Schutzzone erreicht den Ostalbkreis auf Teilgebiet der Stadt Neresheim

In einem Nutz-/Hausgeflügelbestand mit knapp 20.0000 Tieren im Landkreis Dillingen a. d. Donau ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), die sogenannte Geflügelpest, nachgewiesen worden. Um den betroffenen Betrieb wurde von der zuständigen Veterinärbehörde gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Diese Überwachungszone reicht im Süden der Stadt Neresheim über die Kreisgrenze in den Ostalbkreis hinein.

In diesem Bereich befinden sich zwar keine relevanten Geflügelhaltungen, dennoch ist es erforderlich, dass auch im Ostalbkreis für diesen betroffenen Bereich eine Allgemeinverfügung mit den erforderlichen Maßnahmen für die Überwachungszone erlassen wird. Die Allgemeinverfügung wurde über die Homepage des Landratsamts www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht und ist dort einsehbar.

Parallel dazu wurden im angrenzenden Bayern bereits erste Fälle der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation nachgewiesen. Daher weist das Landratsamt Ostalbkreis zum Schutz der Nutzgeflügelbestände darauf hin, zwingend die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags von Erregern aus der Wildvogelpopulation sowie zur Biosicherheit beim Betreten von Hausgeflügelbeständen zu beachten. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Maßnahmen werden dabei besonders empfohlen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln.
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks.
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall.
  • Tränken nur mit Leitungswasser.
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten.
  • Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen sowie über den Verzehr von Lebensmitteln ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Geflügelhalter, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen, bzw. Bürgerinnen und Bürger, die tote Wasservögel, Greifvögel oder Raubvögel auffinden, sollten diese Funde dem Geschäftsbereich Veterinärwesen des Landratsamts Ostalbkreis (Tel. 07361 503-1830, E-Mail: veterinaeramt@ostalbkreis.de) unter Angabe des genauen Fundortes melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Homepage des Landratsamts Ostalbkreis unter www.ostabkreis.de, auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ((MLR) unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/ sowie des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/  verfügbar.

Verwaltungsdigitalisierung geht weiter

Infektionsschutzbelehrung ab sofort jederzeit online möglich

 

Im Zuge der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitswesens werden die Angebote des Gesundheitsamts bei der Landkreisverwaltung angepasst. So auch die Infektionsschutzbelehrung, die all diejenigen benötigen, die bei der Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Ab sofort gibt es diese Belehrung in Form von Videos jederzeit online. Anmeldungen sind über die Homepage des Landratsamts oder das Serviceportal Baden-Württemberg möglich.

 

„Für Personen beim Umgang mit Lebensmitteln ist eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich. Diese wurde früher vom Geschäftsbereich Gesundheit in Präsenz und mittlerweile als Online-Schulung durchgeführt“, erklärt Dr. Anna Rohr, Leiterin des Kreisgesundheitsamts. „Mit dem neuen Online-Angebot können wir den Bürgerinnen und Bürgern die Erstbelehrung jederzeit unkompliziert und bei Bedarf auch mehrsprachig zur Verfügung stellen.“

 

Die Bescheinigung wird nach Teilnahme und Online-Bezahlung der Gebühr in Höhe von 35 Euro sofort ausgestellt. Wird die Belehrung für ein Ehrenamt oder ein Praktikum benötigt, ist diese gebührenfrei.

 

Die Anmeldung zur Online-Schulung kann entweder über www.ostalbkreis.de, Rubrik Online-Service, oder über www.service-bw.de, Suchstichwort Infektionsschutzbelehrung erfolgen. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den erforderlichen Unterlagen.

 

INFO: Für die Nutzung von Online-Services über das Serviceportal des Landes ist eine vorherige kostenlose Registrierung erforderlich. Mit dem Servicekonto können dann verschiedenste digitale Verwaltungsdienstleistungen genutzt werden. Alle Vorgänge werden im persönlichen Postfach gespeichert und sind jederzeit verfügbar.

 

Für Rückfragen steht der Geschäftsbereich Gesundheit unter Tel. 07361 503-1120 oder per E-Mail an gesundheit@ostalbkreis.de zur Verfügung.

 

Netzwerk „Jüdisches Leben im Ostalbkreis“ präsentiert Film

Was haben das Gasthaus Ente in Bopfingen-Aufhausen, ein Stoffbär im Museum im Prediger in Schwäbisch Gmünd und eine Karstquelle in Neresheim gemeinsam? Diese Frage stellte Museumsbeauftragte Heidrun Heckmann kürzlich im Rahmen eines Pressegesprächs im Aalener Landratsamt. Die Antwort lautet: Alle sind Teil der jüdischen Geschichte im Ostalbkreis. Und damit diese nicht in Vergessenheit gerät, entstand auf Initiative des Netzwerks „Jüdisches Leben“ ein Film, der der einstmals bunten Vielfalt jüdischen Lebens nachspürt. Die Dreharbeiten dazu sind eine Spurensuche geworden - nach Menschen, Häusern und Geschichten, die genau diese Fülle zeigen.

 

Zur Vorstellung des Films hatte Landrat Dr. Joachim Bläse das im Jahr 2019 in der ehemaligen Oberdorfer Synagoge gegründete Netzwerk aller Archivare, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Ostalb-Kommunen mit ehemals jüdischer Bevölkerung, des Synagoge-Trägervereins sowie kirchlicher und schulischer Vertreter eingeladen. „Unser Ziel ist es, angesichts spürbar zunehmender antisemitischer Stimmungen alle Kräfte zu bündeln und jüdisches Leben im Kreis sichtbar zu machen. Wir wollen schützen, bewahren, erforschen und voneinander lernen, und wir wollen jüdische Geschichte im Ostalbkreis vielen Menschen, vor allem unseren Jugendlichen, transparent und leicht zugänglich machen“, benannte der Landrat die Kerninhalte der Kooperation. Bläse dankte allen Akteuren, die zum Gelingen des Films beigetragen haben und würdigte den doch bedeutenden Recherche- und Realisierungsaufwand.

 

Unter der Federführung der Ostalb-Museumsbeauftragten wurde mit Kollektiv K um Tobias Holzinger und Jakob Arold ein knapp 15-minütiger Film erarbeitet, der die "Jüdische Geschichte im Ostalbkreis" kompakt und anschaulich vermittelt: Seit dem Mittelalter ist jüdisches Leben im Ostalbkreis nachweisbar. In Archiven und Museen sind noch Relikte zu finden, was aber ist heute noch in den Städten und Gemeinden präsent? Alles in diesen Film zu packen, was zum Thema jüdische Geschichte im Ostalbkreis möglich gewesen wäre, konnte angesichts des großen Umfangs nicht realisiert werden. Deshalb konzentriert sich die Arbeit auf die Städte und Gemeinden, wo heute noch etwas zu sehen ist.

 

 

„Wie den Museen ist es auch dem Film ein großes Anliegen, dass man nach dem Betrachten etwas für ´draußen´ mitnimmt. Denn laut Goethe sieht man nur, was man auch weiß. Dazu mag dieser Film beitragen“, wünschte sich Heidrun Heckmann. Deshalb war den Filmemachern auch der Querschnitt so wichtig. Nicht nur das Offensichtliche zu dokumentieren, sondern ebenso auf kleine Dinge hinzuweisen, auf Dinge, die man ohne Kenntnisse niemals mit jüdischer Geschichte in Verbindung gebracht hätte. Also wie eben das Gasthaus, der Spielzeugbär und die Karstquelle, die Heckmann eingangs genannt hatte.

 

Als Informationsquellen standen die Stadt- und Gemeindearchive in Aalen, Bopfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Neresheim, Lauchheim und Riesbürg mit umfangreichem Material zur Verfügung. „Vor allem sei aber auch die Sammlung historischen Bildmaterials von Peter Müller aus Kirchheim genannt, die eine wertvolle Quelle war, aus der wir dankenswerterweise schöpfen durften“, so Heckmann. „Der Kontakt entstand über Dr. Joachim Hahn, der die Internetseite Alemannia Judaica betreibt. Auch ihm gilt unser Dank für die unkomplizierte Unterstützung.“

 

Der Film „Spuren jüdischer Geschichte im Ostalbkreis“ ist ab sofort auf dem YouTube-Kanal des Landratsamts Ostalbkreis zu finden. Michael von Thannhausen, Vorsitzender des Trägervereins ehemalige Synagoge Oberdorf, und die Bopfinger Stadtarchivarin Johanna Menzel-Fuchs wollen den Film auch in die Arbeit der Gedenk- und Begegnungsstätte in Oberdorf einbeziehen und Gästen zur Verfügung stellen. „Wir freuen uns über eine rege Verbreitung etwa über Geschichtsvereine, Museen, Blogs oder gerne auch im Rahmen von Veranstaltungen. Und selbstverständlich werden wir die Schulen im Ostalbkreis über unsere Kreismedienzentren einbinden“, so Landrat Dr. Bläse abschließend.

 

INFO:

Der Film „Spuren jüdischer Geschichte im Ostalbkreis“ ist abrufbar auf dem YouTube-Kanal des Ostalbkreises unter https://youtu.be/fmkbx52BuSE 

Pflege von Angehörigen – oft eine Herausforderung

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis zeigt in einem Online-Seminar zahlreiche Hilfen in der Häuslichkeit für pflegende Angehörige auf

 

Pflegebedürftigkeit und Krankheit stellen Betroffene aller Altersgruppen und ihre Angehörigen oft vor große Herausforderungen. Dabei tauchen Fragen auf, wie zum Beispiel: Was bedeutet dies im Alltag? Welche finanziellen Mittel stehen dem Pflegebedürftigen zu? Wer bietet Unterstützung an? Wie und wo beantrage ich die Leistungen?

Um sich in diesem „Dschungel“ zurecht zu finden, möchte der Pflegestützpunkt Ostalbkreis pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen und über die aktuellen Pflegethemen informieren. In dem Seminar werden die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Pflege zu Hause aufgezeigt, und die Teilnehmenden können mit ihren Fragen und Anliegen zu Wort kommen.

Das kostenlose Seminar läuft digital über die Onlineplattform Microsoft Teams und findet am Donnerstag, 25.01.2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist über die Homepage www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de unter der Rubrik Veranstaltungen möglich. Die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung per E-Mail versandt. Bei Fragen ist der Pflegestützpunkt Ostalbkreis telefonisch unter 07361 503-1820, 07171 32-4403 oder 07961 567-3403 bzw. per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@ostalbkreis.de erreichbar.

 

 

 

 

Ausbildung zum Obst- und Gartenfachwart

Die Kulturlandschaft im Ostalbkreis ist geprägt vom Streuobstanbau, aber das Wissen um die Pflege und Erhaltung der Obstbäume ist nicht mehr so vorhanden, wie dies früher der Fall war. Da der Erhalt der in Europa einzigartigen Streuobstkulturlandschaft nur durch die Pflege der Obstbäume möglich ist, wird dieses Wissen immer mehr benötigt.

 

Aus diesem Grund bietet das Landratsamt Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband für Obst und Garten Schwäbisch Gmünd einen Lehrgang zum LOGL-geprüften Obst- und Gartenfachwart an, um auch jüngeren Generationen dieses Wissen zugänglich zu machen.

 

Die Fachwartausbildung beginnt am 18. Januar 2024 und dauert bis zum Ende des Jahres. Die Theoriekurse finden normalerweise immer donnerstags ab 19:00 im Streuobstzentrum in Schwäbisch Gmünd-Wetzgau statt. Die Ausbildung beinhaltet praktische und theoretische Grundlagen zum Obstbau, aber auch andere Themen wie Botanik, Gemüse, Ziersträucher sowie Aspekte des Nachbarschaftsrechts.

 

Anmeldungen nimmt die Obst- und Gartenbauberatungsstelle des Landratsamts unter Tel. 07171 32-4350, per Fax 07171 32-4111 oder per E-Mail an

franz-josef.klement@ostalbkreis.de entgegen. Dort gibt es auch nähere Informationen zum Lehrgang.

 

 

Trennung meistern

Kursangebot für Eltern in der Phase nach Trennung oder Scheidung im Januar 2024

 

Wenn Beziehungen und Ehen auseinandergehen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Das Kursprogramm "Trennung meistern“ wird nun bereits zum zehnten Mal in Folge von der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landratsamts in Aalen für in Trennung begriffene oder bereits getrenntlebende Eltern angeboten.

 

"Trennung meistern" richtet sich an Eltern, die wissen wollen, wie sie ihrem Kind helfen können, sich trotz der Trennung gesund weiter zu entwickeln und wie sie in der schmerzhaften Zeit der Trennung eine gute Beziehung zu dem Kind pflegen können. Es geht also um Kenntnisse und Fertigkeiten, die Eltern brauchen, um ihr Kind und dessen Bedürfnisse im Blick zu behalten. Ferner soll es darum gehen, Eskalationsspiralen in der Kommunikation zu vermeiden und neue Formen der gemeinsamen Elternschaft zu finden.

 

Die getrenntlebenden Eltern nehmen nicht gemeinsam an einem Kurs teil, können sich aber getrennt für den nächsten Kurs anmelden. Sie treffen im Kurs auf andere Mütter und Väter, die gerade eine Trennung durchmachen und sich mit ähnlichen Erfahrungen beschäftigen.

 

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt über das Sekretariat der Erziehungs- und Familienberatungsstelle Aalen. Die Teilnahme ist kostenlos, sollte aber über die sieben dreistündigen Gruppensitzungen jeweils donnerstags von 17:00 bis 20:00 in der Beratungsstelle des Landratsamts in Aalen hinweg kontinuierlich erfolgen.

 

Beginn ist am 18.01.2024, weitere Termine sind am 25.01.2024, 01.02.2024, 08.02.2024, 22.02.2024 und 07.03.2024. Weitere Informationen zu Inhalt, Terminen und Voraussetzungen können über das Sekretariat der Beratungsstelle bzw. das gemischtgeschlechtliche Zweier-Trainerteam Frank Hutter/Astrid Hark-Thome erfragt werden.

 

Kontakt:

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Aalen

Sekretariat, Tanja Feifel

Stuttgarter Straße 41

73430 Aalen

Tel: 07361 503-1473

E-Mail: tanja.feifel@ostalbkeis.de

 

Online-Seminar des Fachzentrums Führe Hilfen - JuFam - für Eltern mit Säuglingen

Babyglück / Babyblues

Am Mittwoch, 13. Dezember 2023 lädt das JuFam Eltern mit Säuglingen von 9:00 bis 10:00 Uhr zu einem Online-Seminar ein. Viele Eltern sind überglücklich, wenn ihr Baby endlich da ist und sie es im Arm halten können. Doch immer wieder gesellt sich zum Babyglück auch ein Babyblues. Es weint und schreit und lässt sich nur schwer beruhigen. Diplom-Psychologin Stefanie Schnizer, Leiterin der Canisius-Beratungsstellen und der Schreibaby-Ambulanz des Kinderschutz-Zentrums Ostalb, und eine Gesundheitsfachkraft des JuFAm informieren u. a. darüber, wieviel Schreien normal und welche elterliche Haltung dann geeignet ist.

 

Eine Anmeldung ist erforderlich unter https://eveeno.com/600329204

Fachtag Soziale Landwirtschaft

Der Fachtag Soziale Landwirtschaft findet am Dienstag, 23. Januar 2024, im Bauernhofcafé „Im Höfle“ in Kusterdingen bei Tübingen statt. Die Soziale Landwirtschaft verbindet pädagogisch-therapeutische Angebote mit dem Lebens- und Arbeitsfeld Landwirtschaft. Sie bietet Kindern einen Lernort, Menschen mit Handicap einen Arbeits- oder Therapieplatz, Senioren mit und ohne Demenz die Begegnung mit Tieren und Pflanzen und vielleicht sogar einen Wohnort.

 

Beim Fachtag beleuchtet die Referentin Rebecca Kleinheitz vom Netzwerk Alma die Chancen und Potenziale für die Beteiligten in der Sozialen Landwirtschaft. Theresia Nüßlein von der Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern skizziert den Spagat zwischen sozialem Engagement und Ökonomik der landwirtschaftlichen Betriebe. Außerdem berichten die landwirtschaftlichen Betriebe Bosch aus Herbrechtingen und Bilger aus Sulz a.N.-Sigmarswangen von ihren Praxiserfahrungen. Teil des Fachtages ist die Betriebsbesichtigung des Berghofs in Tübingen-Lustnau. Dort stellt Thorsten Bock seine Arbeit mit Jugendlichen vor.

 

Die Teilnahmegebühr für den Fachtag beträgt 26 Euro zuzüglich einer verpflichtenden Verpflegungspauschaule in Höhe von 30 Euro.

 

Eine Anmeldung ist bis spätestens 12.01.2024 unter www.forum-ernaehrung-hdh.de – Anmeldung Veranstaltungen – Weitere Veranstaltungen Forum Ernährung – Soziale Landwirtschaft erforderlich. Auf der Seite www.forum-ernaehrung-hdh.de unter der Rubrik Publikationen findet sich der Programmflyer zum Download.

 

Der Fachtag ist eine Kooperationsveranstaltung der Landratsämter Calw, Esslingen, Heidenheim, Hohenlohekreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall und Waldshut.

 

Landwirtschaftsamt lädt zu Fortbildung Pflanzenschutz und Infoveranstaltung Wasserschutz ein

Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis bietet im Dezember eine Fortbildungs- und eine Informationsveranstaltung an. Eine Anmeldung ist jeweils erforderlich.

 

Pflanzenschutzsachkunde Fortbildung

Bei der Fortbildung zur Pflanzenschutzsachkunde werden den Teilnehmenden u.a. die Ergebnisse aus den ersten Jahren des Demonetzwerkes Pflanzenschutzmittelreduktion vorgestellt:

 

  • Praxiserfahrungen aus den ersten Jahren der Demobetriebe Pflanzenschutzmittelreduktion
  • Ergebnisse aus den Pflanzenschutzmittelreduktionsversuchen, Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Maßnahmen
  • Verbesserung, Einführung / Neueinführung, Anpassung von Maßnahmen zur Pflanzenschutzmittelreduktion
  • Biodiversitätsmaßnahmen im Betrieb einfach, schnell und kostengünstig umsetzen
  • Rechtliche Informationen u.a. zu Zulassungsänderungen, Dokumentationspflichten, IPS+

Wann: Dienstag, 12.12.2023, 19:00 Uhr

Wo: Aalen-Oberalfingen, Kellerhaus

Anmeldung: Tel. 07961 9059-3652 oder landwirtschaft@ostalbkreis.de

 

Aktuelle Informationen zum Wasserschutz  

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Flächen innerhalb der Wasserschutzgebiete im Ostalbkreis werden zu aktuellen Fragen zum Wasserschutz informiert.

 

Wann: Dienstag, 19.12.2023, 19:30 Uhr

Wo: online über Microsoft Teams

Anmeldung:  landwirtschaft@ostalbkreis.de

Nach der Anmeldung wird der Zugangslink rechtzeitig vor der Online-Veranstaltung per E-Mail übersandt.

 

 

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg im Ostalbkreis erfolgreich gestartet

Seit dem 1. August 2023 ist der Ostalbkreis Modellregion für die Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Baden-Württemberg. Mit der Ehrenamtskarte können freiwillig Engagierte in den Genuss verschiedenster Ermäßigungen kommen. Landrat Dr. Joachim Bläse ist stolz darauf, dass der Ostalbkreis für dieses Projekt ausgewählt wurde und zwischenzeitlich bereits über 2000 Ehrenamtskarten ausgestellt werden konnten.

 

„Ohne den ehrenamtlichen Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger wären viele Veranstaltungen, Hilfsangebote, unser vielfältiges Vereinsleben und vieles mehr gar nicht möglich. Auch im Not- und Katastrophenfall sind wir mit unserem Netzwerk an Rettungs- und Hilfsorganisationen sehr gut aufgestellt. Mit der Einführung der Ehrenamtskarte können wir einen Teil dazu beitragen, dieses herausragende Engagement zu fördern und ganz einfach Danke sagen“, so der Landrat.

 

Als Vorsitzender des Sportkreises Ostalb e. V. kann Manfred Pawlita dem nur beipflichten. „Ohne die vielen ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen, seien es Jugend- oder Gruppenleiter, Übungsleiter oder Trainer, wären viele qualifizierte Sport- und Bewegungsangebote für jegliche Altersgruppen gar nicht möglich.“

 

Willibald Freihart, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands im Ostalbkreis, ist froh und dankbar, dass das Engagement der Feuerwehren auf diese Weise gewürdigt wird. „Ohne das schnelle und beherzte Eingreifen unserer Feuerwehren im Ostalbkreis wäre so manche Krisensituation nicht zu bewältigen. Rund um die Uhr, 24 Stunden und sieben Tage einsatzbereit - das muss einfach honoriert werden.“

 

Von einer „super Sache“ spricht Kevin Dubina. Als ehrenamtlich Engagierter in der Jugendarbeit und Vorsitzender des Stadtjugendrings Aalen ist er stolzer Besitzer einer Ehrenamtskarte. Er freut sich über Ermäßigungen, die er bei Vorlage der Ehrenamtskarte erhalten hat.

 

Landrat Dr. Bläse ermuntert daher alle im Ostalbkreis ehrenamtlich Engagierten, die Ehrenamtskarte zu beantragen. Alle weiteren Informationen für die Antragstellung sowie eine Übersicht der Einrichtungen, bei denen es Ermäßigungen gibt, finden sich unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Ehrenamtskarte.

 

Mit der Ehrenamtskarte sind auch Vergünstigungen in den Einrichtungen der anderen drei Modellkommunen - dies sind der Landkreis Calw sowie die Städte Freiburg und Ulm - möglich. Eine landesweite Übersicht gibt es unter www.ehrenamtskarte-bw.de

 

KONTAKT:

Landratsamt Ostalbkreis

Ehrenamtskarte

Ursula Winkler

Stuttgarter Str. 41

73430 Aalen

Tel. 07361 503-1987

E-Mail: ehrenamtskarte@ostalbkreis.de

Veranstaltung für Unternehmen / Fachkräftegewinnung:

„Potenziale einer VIELFÄLTigen Belegschaft im Rahmen der Fachkräftegewinnung"

 

Diversität ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und spielt mit Blick auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung eine immer wichtiger werdende Rolle. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Personalverantwortliche sind am 8. November 2023 um 15:30 Uhr eingeladen, den Diversitäts-Check im Rahmen des UnternehmerTREFFs digital der WiRO kennenzulernen.

In der kostenfreien Veranstaltung wird der INQA-Check „Vielfaltsbewusster Betrieb“ und die Arbeit damit vorgestellt. Unternehmen können damit prüfen, wo sie in puncto Diversität derzeit stehen, bei welchen Handlungsfeldern Potenzial existiert und erhalten Impulse zur Umsetzung.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, bislang wenig in den Blick genommene Zielgruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund oder weibliche Arbeits- und Fachkräfte für mein Unternehmen zu gewinnen? Wie kann Vielfalt meine Arbeitgeberattraktivität erhöhen und welche Rolle spielt eine vielfaltsbewusste Rekrutierung?

 

Anhand des INQA-Checks werden auch folgende Fragen beantwortet und diskutiert:

Warum ist es im Zuge der Fachkräftesicherung erfolgsstiftend, der Vielfalt im Unternehmen Raum zu geben? Wie kann dies gelingen? Welche Bedeutung haben dabei insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund? Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich für die Unternehmen?

 

Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche aus Unternehmen

Referentin: Stefanie Sausele, RKW Kompetenzzentrum, Referentin Fachkräftesicherung

Veranstalterinnen: Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg, Kreisfrauenrat Ostalb e.V., Welcome Center Ostwürttemberg in Kooperation mit dem UnternehmerTreff der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Ostwürttemberg

 

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Austausch findet per Videokonferenz mit MS Teams statt.

Anmeldung bis zum 06.11.2023 unter: www.ostwuerttemberg.de/veranstaltung

 

 

Beratungstag für Frauen mit Migrationshintergrund oder geflüchtete Frauen in Aalen

Geflüchtete Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund stehen vor besonderen Herausforderungen bei der regionalen Arbeitsmarktintegration.

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg und das Welcome Center Ostwürttemberg gehen diesem besonderen Bedarf nach und bieten gemeinsam am Montag, 6. November 2023 von 9-12 Uhr in Aalen individuelle Beratungen an.

Ratsuchende können mit den Beraterinnen ihre individuellen beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven besprechen und erhalten Hinweise zu weiteren Anlaufstellen und Angeboten.

 

Je nach Beraterin kann das Gespräch auf Deutsch, Englisch, Türkisch oder Russisch stattfinden. Gerne können Begleitpersonen zum Dolmetschen mitgebracht werden.

 

Anmeldungen sind nicht erforderlich. Es handelt sich um eine offene Sprechstunde:

6. November 2023, 9-12 Uhr, Gartenstraße 135 (International Center der Hochschule Aalen), 73430 Aalen

 

Weitere Informationen:

Kontaktstelle Frau und Beruf, Susann Radmacher: www.frau-beruf.info bzw. susann.radmacher@ostalbkreis.de

Welcome Center, Lola Bulut: www.welcome-center-ostwuerttemberg.de bzw. lola.bulut@hs-aalen.de

 

 

 

Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Beratungen zu beruflichen Themen bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Frauen aus dem Ostalbkreis an: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommen in Frage? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbständigkeit?

Das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot kann telefonisch, virtuell oder vor Ort in Aalen, Ellwangen oder ein Mal im Monat in Bopfingen oder Schwäbisch Gmünd in Anspruch genommen werden.

Terminanfragen sind über das Beratungsanfragetool möglich unter

https://www.frauundberuf-bw.de/kontaktstelle-frau-und-beruf-ostwuerttemberg bzw. www.frau-beruf.info oder über den QR-Code:

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen auf www.frau-beruf.info unter der Rubrik Veranstaltungen. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für den Newsletter der Kontaktstelle zu registrieren.

Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

Quartier 2030: Regionalkonferenz Ostalbkreis am 25. Oktober 2023

Das Landratsamt Ostalbkreis und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration laden am 25. Oktober 2023 von 09:30 bis 14:30 Uhr zur Regionalkonferenz „Quartier 2030“ in das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen ein. Unter dem Motto „Sorgende Gemeinschaften, lebendige Quartiere – was uns alle angeht, können wir nur gemeinsam lösen!“ sind Städte und Gemeinden, Ortschafts- und Gemeinderäte, Kirchen, Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Akteure sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Ostalbkreis sowie angrenzender Kommunen eingeladen, sich über eine beteiligungsorientierte und generationengerechte Entwicklung ihrer Ortschaften und Stadtteile auszutauschen und neue Impulse zur Gemeinde- und Quartiersentwicklung aufzugreifen.

 

Die Regionalkonferenz zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf, wie der Einstieg in die Quartiersentwicklung gelingen kann, wie die örtlichen Gemeinschaften durch Nachbarschaftsnetzwerke gestärkt werden können, wie Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche etabliert werden können und wie die (Wohn-)Angebote für ältere Menschen gestaltet sein müssen, um ein aktives und selbstbestimmtes Älterwerden in Gemeinschaft zu ermöglichen. Darüber hinaus möchte die Regionalkonferenz dafür werben, die einschlägigen Förderprogramme sowie Beratungs- und Qualifizierungsangebote der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten." vor Ort zu nutzen. Hierzu stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

Wir bitten um Anmeldung über den folgenden Link:

https://www.quartier2030-bw.de/aktuelles/veranstaltungen/regionalkonferenz-ostalbkreis-sorgende-gemeinschaften-lebendige-quartiere-2023-10-25.html

 

Für Rückfragen steht Verena Weber (Tel.: 07361 503-2404, verena.weber@ostalbkreis.de) zur Verfügung.

Änderung der Zuständigkeit im Forstrevier Mutlangen

Wie die Kreisforstverwaltung mitteilt, übernimmt Alexander Ehrmann die Leitung des Forstreviers Mutlangen. Er löst damit Christoph Veile sowie Johannes Marquardt, der das Revier einige Monate kommissarisch leitete, ab. Alexander Ehrmann war bisher als Revierleiter in der Unteren Forstbehörde Rastatt tätig.

  

Kontaktdaten:

Forstrevier Mutlangen

Alexander Ehrmann

Mobil: 0160 8808619

E-Mail: alexander.ehrmann@ostalbkreis.de

 

Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Forst-Außenstelle Schwäbisch Gmünd,
Tel. 07171 32-4291.

 

Die Suchthilfe im Ostalbkreis stellt sich vor

Info-Tage in Aalen und Schwäbisch Gmünd

In Form eines Info-Tags stellen die berufliche Suchthilfe, die Suchtselbsthilfe und der Kommunale Suchtbeauftragte ihre Hilfsangebote sowie ihre Arbeit für Suchtkranke und Angehörige für Suchtkranke vor.

 

In Schwäbisch Gmünd findet die Veranstaltung am 7. Oktober 2023 von 11:00 bis 15:00 Uhr im Franziskaner (Katholisches Verwaltungszentrum Schwäbisch Gmünd), Franziskanergasse 3, statt. Um 11:30 Uhr und um 13:30 Uhr erläutern der Schwäbisch Gmünder Arzt für Allgemeinmedizin Dr. Klaus Riede und Regina Abele-Rathgeb von der Schwäbisch Gmünder Suchtberatungsstelle der Caritas die Suchterkrankung und deren Auswirkungen auf Angehörige.

 

In Aalen wird die Veranstaltung am 28. Oktober 2023 von 11:00 bis 15:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Friedhofstraße 5, angeboten. Im Laufe der Veranstaltung erzählt ein Betroffener die Geschichte zu seiner Sucht und seinen Weg heraus. Anschließend geben Beratungsstelle und Selbsthilfe in einer Diskussionsrunde Einblicke in die Hilfsmöglichkeiten für Suchtkranke und Angehörige.

 

Bei beiden Veranstaltungen haben die Besucherinnen und Besucher im gemeinsamen Dialog die Möglichkeit, von Seiten der beruflichen Suchthilfe und der Suchtselbsthilfe Einblicke in deren Angebote zu bekommen und sich zu informieren. Vor Ort besteht Gelegenheit, bei Kaffee und Kuchen mit den Fachkräften und Ehrenamtlichen in einen offenen Austausch zu gehen.

 

Mit dabei sein werden neben dem Kommunalen Suchtbeauftragten bei der Landkreisverwaltung die Suchtberatungsstellen des Caritasverbandes Ost-Württemberg, des Diakonieverbandes Ostalb und die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. Aus dem Bereich der Suchtselbsthilfegruppen werden u.a. der Kreuzbund, Freundeskreis, Anonyme Alkoholiker und Nüchterne Drogisten dabei sein.

Veranstaltungshinweis: "Digitalisierung in der Pflege" // gesund und digital im Ländlichen Raum

Landratsamt bietet Kurse zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson

Jetzt anmelden zu Infoveranstaltungen im September und Oktober
 

Wer Freude am Umgang mit Kindern hat und eine neue berufliche Herausforderung sucht, für den bietet sich eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson an. Dieser Beruf bietet die Möglichkeit, pädagogisch tätig zu werden, mit Eltern und Kindern zusammenzuarbeiten und sich regelmäßig fortzubilden. Kindertagespflege ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die in der eigenen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen selbstbestimmt ausgeübt werden kann.

„Wir unterstützen Sie dabei, bieten Ihnen ausführliche Informationen zum Ablauf der Qualifizierung und beantworten gerne alle Fragen, die Sie rund um die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson haben,“ so Andrea Stecker vom Geschäftsbereich Jugend und Familie des Landratsamts.

 

Das ganze Jahr über finden Informationsveranstaltungen statt, bei denen alle Fragen rund um Qualifizierung und Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kostenfrei und unverbindlich beantwortet werden. Die nächsten Info-Termine sind
 

  • am 12. September 2023 um 9:30 Uhr im Landratsamt Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29 und
  • am 22. September und am 10. Oktober 2023 jeweils um 9:30 Uhr im Landratsamt Aalen, Gartenstraße 97.
     

Neue Qualifizierungskurse zur Kindertagespflegeperson starten am 5. Oktober 2023 in Schwäbisch Gmünd und am 9.November in Aalen.

 

Anmeldung zu den Info-Terminen und weitere Infos unter www.kindertagespflege-ostalbkreis.de, per E-Mail kindertagespflege@ostalbkreis.de oder telefonisch unter 07361 503-1006.

Ostalbkreis und Kliniken Ostalb bieten Stipendien für Medizinstudierende

Seit letztem Jahr bieten der Ostalbkreis und die Kliniken Ostalb Stipendien für angehende Medizinerinnen und Mediziner an. Sechs Studierende haben dies bereits in Anspruch genommen; zwei im hausärztlichen Bereich, vier in der Klinik.

 

Dabei können Studierende ab dem 5. Semester für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bis zu 500 Euro an monatlicher Unterstützung während des Studiums bekommen. Dafür verpflichten sie sich, mindestens dieselbe Zeit anschließend im Ostalbkreis zu arbeiten. Entweder an den Kliniken Ostalb oder in einer Praxis innerhalb des Landkreises.

 

Zwei Modelle bietet der Landkreis angehenden Medizinerinnen und Medizinern an: Entweder die fachärztliche Versorgung, also eine Ausbildung und Tätigkeit in der Klinik, oder eine Ausbildung und Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen hausärztlichen Versorgung im Ostalbkreis.

 

Interessierte können sich für das Wintersemester 2023 noch bis zum 20. August 2023 und bis zum 20. Februar 2024 (für den Start im Sommersemester 2024) für die Stipendienprogramme bewerben.

 

Fragen zum Stipendium beantworten gerne Diana Kiemel, Geschäftsbereich Gesundheit, Landratsamt (Tel: 07361 503-1114, E-Mail: diana.kiemel@ostalbkreis.de) oder Antonia Fecker, Personalentwicklung Kliniken Ostalb (Tel: 07361 55-3512, E-Mail: antonia.fecker@kliniken-ostalb.de).

 

Weitere Informationen unter www.kliniken-ostalb.de und www.mediportal-ostalbkreis.de (Fördermöglichkeiten).

Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises

Nadelwälder müssen unverzüglich kontrolliert und Bekämpfungsmaßnahmen bis 7. August durchgeführt werden - ansonsten droht gebührenpflichtige forstaufsichtliche Anordnung

 

Die Untere Forstbehörde im Landratsamt Ostalbkreis weist darauf hin, dass Waldbe­sitzende nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Aus­breitung der Nadelholz-Borkenkäfer Buchdrucker, Kupferstecher, Krummzähniger Tannenborkenkäfer und Kleiner Tannenborkenkäfer,alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Deshalb hat das Forstdezernat am 31. Juli 2023 erneut einen „Amtlichen Allgemeiner Hinweis zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises“ formell öffentlich bekanntgemacht.

 

Dieser Hinweis bezieht sich auf mit Fichte oder Weißtanne bestockte Grundflächen - und zwar sowohl auf Rein- als auch auf Mischbestände - in den Wäldern des gesamten Ostalbkreises. All diese Wälder samt dort lagernden Nadelhölzern müssen von den Eigentümern, den Nutzungsberechtigten oder beauftragten Personen unverzüglich verpflichtend auf Befall durch Nadelholz-Borkenkäfer kontrolliert werden.

 

Erkennbar wird der Befall an folgenden Symptomen:

 

  • Braunes Bohrmehl auf Rindenschuppen im Stammfußbereich oder auf liegenden Stämmen
  • Einbohrlöcher in der Rinde (1 - 3 mm Durchmesser)
  • Harztrichter um Einbohrlöcher
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz
  • Abblättern der Rinde oder Spechtschläge
  • Abwerfen grüner Nadeln bei Fichten
  • Kronenverfärbungen (rot) bei Tanne

 

Nadelholzborkenkäfer müssen von den jeweiligen Eigentümern, Nutzungsberechtigten oder durch Dritte unverzüglich und wirksam, sachkundig und nach dem Stand der Technik bekämpft werden.

 

Dazu gehören  

 

  • die Aufarbeitung der befallenen Bäume und der Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer zur Zwischenlagerung oder weiteren Verarbeitung (Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand: 500 Meter),
  • die Entrindung der Stämme, wenn nur Larven oder Puppen (weißes Stadium) vorhanden sind,
  • die Entrindung der Stämme und die Entseuchung der Rinde durch Abtransport, Häckseln, Verbrennen, Verbringen in Plastiksäcke oder Kompostieren, wenn bereits entwickelte Käfer vorhanden sind,
  • das Entfernen von bruttauglichem Material aus dem Wald,
  • das vollständige Häckseln befallener Bäume und bruttauglichem Material,
  • die Behandlung aufgearbeiteter Bäume auf dem Polter mit zugelassenen Pflanzenschutzmittel als letztes Mittel. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darf nur nach guter fachlicher Praxis und durch sachkundige Anwender durchgeführt werden. Behandelte Holzpolter sind mit Sprühfarbe zu Kennzeichen, z.B. mit dem Datum der Behandlung und dem verwendeten Pflanzenschutzmittel.

 

Zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen setzt die Untere Forstbehörde eine Frist bis zum 7. August 2023.Bei Nichtbeachtung müssen Waldbesitzende mit dem Erlass einer gebührenpflichtigen forstaufsichtlichen An­ordnung rechnen, deren Umsetzung mit einem Bußgeld geahndet und mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung erzwungen werden kann.

 

Für Rückfragen und fachliche Beratung stehen die zuständigen Revierleiter der Unteren Forstbehörde des Landratsamts Ostalbkreis zur Verfügung. Sofern Waldbesitzende nicht in der Lage sind, die genannten Maßnahmen zu ergreifen, kann die Untere Forstbehörde bei der Vermittlung von Forst-Unternehmern unterstützen. Für einige Bekämpfungsmaßnahmen können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Kontaktdaten unter www.wald.ostalbkreis.de .

 

Der vollständige Text des „Amtlichen Allgemeinen Hinweises“ steht unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ zum Download zur Verfügung.

 

 

 

Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Beratungen zu beruflichen Themen bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Frauen aus dem Ostalbkreis an: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommen in Frage? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbständigkeit?

 

Das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot kann telefonisch, virtuell oder vor Ort in Aalen, Ellwangen oder 1x/Monat in Bopfingen oder Schwäbisch Gmünd in Anspruch genommen werden.

 

Terminanfragen richten Sie bitte über unser Beratungsanfragetool unter

https://www.frauundberuf-bw.de/kontaktstelle-frau-und-beruf-ostwuerttemberg bzw. www.frau-beruf.info

 

Die Kontaktstelle Frau und Beruf wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

 

 

Amtlichen Allgemeinen Hinweis zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises

Borkenkäfer schwärmen aus

 

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) beobachtet landesweit die Entwicklung der Borkenkäfer. Aktuell hat die erste Buchdrucker-Generation ihre Entwicklung abgeschlossen und die Käfer schwärmen nun aus, um die nächsten Fichten zu befallen. Der Schwärmflug der Tannenborkenkäfer wird etwas später beginnen, aber auch die Tanne ist wegen der Vorschäden durch Trockenheit befallsanfällig.

 

Die Untere Forstbehörde Ostalbkreis erlässt daher folgenden

 

Amtlichen Allgemeinen Hinweis zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises

 

 

Waldbe­sitzende sind nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Aus­breitung der Nadelholz-Borkenkäfer Buchdrucker (Ips typographus), Kupferstecher (Pityogenes chalcographus), Krummzähniger Tannenborkenkäfer (Pityokteines curvidens) und Kleiner Tannenborkenkäfer (Cryphalus piceae) alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

1. Geltungsbereich

Der Hinweis bezieht sich auf mit Fichte (Picea spec.) oder Weißtanne (Abies alba) bestockte Grundflächen (Rein- und Mischbestände) in den Wäldern des gesamten Ostalbkreises.

 

2. Überwachungspflicht

Die in Ziffer 1 genannten Wälder sowie die dort lagernden Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern, Nutzungsberechtigten oder beauftragten Personen unverzüglich einmal wöchentlich auf Befall durch die oben genannten Nadelholzborkenkäfer zu kontrollieren.

 

3. Befallsmerkmale

Erkennbar wird der Befall an folgenden Symptomen:

 

  • Braunes Bohrmehl auf Rindenschuppen im Stammfußbereich oder auf
    liegenden Stämmen
  • Einbohrlöcher in der Rinde (1-3mm Durchmesser)
  • Harztrichter um Einbohrlöcher
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz
  • Abblättern der Rinde oder Spechtschläge
  • Abwerfen grüner Nadeln bei Fichten
  • Kronenverfärbungen (rot) bei Tanne

 

3. Bekämpfungsmaßnahmen

Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Eigentümern oder Nutzungsberechtigten unverzüglich und wirksam, sachkundig und nach dem Stand der Technik zu bekämpfen oder von einem Dritten bekämpfen zu lassen. 

 

Erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen sind:  

 

  • Aufarbeitung der befallenen Bäume und Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer zur Zwischenlagerung oder weiteren Verarbeitung (Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand: 500 Meter)
  • Entrindung der Stämme, wenn nur Larven oder Puppen (weißes Stadium) vorhanden sind
  • Entrindung der Stämme und Entseuchung der Rinde durch Abtransport, Häckseln, Verbrennen, Verbringen in Plastiksäcke oder Kompostieren, wenn bereits entwickelte Käfer vorhanden sind
  • Entfernen von bruttauglichem Material aus dem Wald
  • Vollständiges Häckseln befallener Bäume und bruttauglichem Material
  • Behandlung aufgearbeiteter Bäume auf dem Polter mit zugelassenen Pflanzenschutzmittel als letztes Mittel. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darf nur nach guter fachlicher Praxis und durch sachkundige Anwender durchgeführt werden. Behandelte Holzpolter sind mit Sprühfarbe zu Kennzeichen, z.B. mit dem Datum der Behandlung und dem verwendeten Pflanzenschutzmittel.

 

4. Frist

Zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen setzt die Untere Forstbehörde gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine

Frist bis zum 30.07.2023

 

5. Nichtbeachtung

Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Waldbesitzende mit dem Erlass einer gebührenpflichtigen forstaufsichtlichen An­ordnung gem. § 68 Abs. 1 S. 2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet und mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Zwangsgeld, Ersatzvornahme,) erzwungen werden kann.

 

6. Beratung im Privatwald

Für eventuelle Rückfragen und fachliche Beratung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Revierleiter der Unteren Forstbehörde Ostalbkreis.

 

Sofern Waldbesitzende nicht in der Lage sind, die o.g. Maßnahmen zu ergreifen, kann die Untere Forstbehörde bei der Vermittlung von Forst-Unternehmern unterstützen. Für einige Bekämpfungsmaßnahmen können Fördermittel in Anspruch genommen werden.

 

Kontaktdaten finden Sie unter www.wald.ostalbkreis.de

 

7. Hinweis

Im öffentlichen Wald werden die o.g. Aufgaben verantwortlich von den Beschäftigten der Landesforstverwaltung und ForstBW (Staatswald) wahrgenommen.

 

gez.

Johann Reck

Forstdezernent

Fortschreibung der Radverkehrskonzeption des Ostalbkreises

Die Präsentation einer Informationsveranstaltung zur Fortschreibung der Radverkehrskonzeption des Ostalbkreises finden Sie hier.

Pflegestützpunkt Ostalbkreis zeigt in einem Online-Seminar zahlreiche Hilfen in der Häuslichkeit für pflegende Angehörige auf

Pflegebedürftigkeit und Krankheit stellen Betroffene aller Altersgruppen und ihre Angehörigen oft vor große Herausforderungen. Dabei tauchen Fragen auf, wie zum Beispiel: Was bedeutet dies im Alltag? Welche finanziellen Mittel stehen dem Pflegebedürftigen zu? Wer bietet Unterstützung an? Wie und wo beantrage ich die Leistungen?

 

Um sich in diesem „Dschungel“ zurecht zu finden, steht der Pflegestützpunkt Ostalbkreis pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite und informiert über die aktuellen Pflegethemen. In dem in einer kleinen Gruppe von maximal zehn Interessierten angebotenen Seminar werden die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Pflege zu Hause aufgezeigt, und die Teilnehmenden können mit ihren Fragen und Anliegen zu Wort kommen.

 

Das kostenlose Seminar läuft digital über die Onlineplattform Microsoft Teams und kann am 15. Juni 2023 oder 20. Juli 2023 von 17:00 bis 18:30 Uhr besucht werden. Eine Anmeldung über das Formular unter www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de ist erforderlich. Zugangsdaten zur Teilnahme erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail.

 

Bei Fragen erreichen Sie den Pflegestützpunkt telefonisch unter 07361 503-1820, 07171 32-4403 oder 07961 567-3403 bzw. per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@ostalbkreis.de

 

 

 

Zweiteiliges Kreativforum 2023: Innovationen und Kooperationen für Kreative

Digitaler Auftakt am 2. Mai 2023, 16:00 – 18:30 Uhr

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO), die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd und die Wirtschaftsförderung der Stadt Aalen laden alle Akteure der Kultur- und Kreativbranche, regionale Unternehmen aus Industrie und Handwerk, Studierende, Start-Ups sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich im diesjährigen Kreativforum aktiv über das Thema Innovationen und Kooperationen für Kreative auszutauschen und sich mit Expertinnen und Experten zum Thema zu vernetzen.

 

Preisträgerin Berlins Soziale Unternehmen, Magdalena Ziomek, SMartDe eG. zeigt auf, wie freiberuflich flexibel gearbeitet werden kann, inklusive der Vorzüge eines Angestelltenverhältnisses mit Blick auf Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch Rechnungen und Bürokratisches werden über smart.eG abgewickelt. Für kreatives Arbeiten und das Herz der eigenen Selbständigkeit bleibt mehr Zeit.

 

Dorothée Schwartzmann, Kommunikationsdesignerin und Mitgründerin von village.one a somewhat utopian design + tech cooperative, stellt vor, wie Designerinnen und Designer, typefounders, content creators, software developer und techs selbstbestimmt entscheiden, wie sie wirtschaften – nachhaltig, sozial, zweckgebunden und ökologisch.

 

Der zweite Teil des Kreativforums findet am Dienstag, 24. Oktober 2023 von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Auditorium am Bahnhofsplatz, HfG Schwäbisch Gmünd statt.

 

Weitere Informationen und Anmeldung unter https://anmeldung.ostwuerttemberg.de/

Amtlicher Allgemeiner Hinweis zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern in den Wäldern des Ostalbkreises

Die Untere Forstbehörde im Landratsamt Ostalbkreis weist darauf hin, dass die Waldbe­sitzenden nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Aus­breitung der Nadelholz-Borkenkäfer Buchdrucker (Ips typographus), Kupferstecher (Pityogenes chalcographus), Krummzähniger Tannenborkenkäfer (Pityokteines curvidens) und  Kleiner Tannenborkenkäfer (Cryphalus piceae) alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

1. Geltungsbereich

Der Hinweis bezieht sich auf mit Fichte (Picea spec.) oder Weißtanne (Abies alba) bestockte Grundflächen (Rein- und Mischbestände) in den Wäldern des gesamten Ostalbkreises.

 

2. Überwachungspflicht

Die in Ziffer 1 genannten Wälder sowie die dort lagernden Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern, Nutzungsberechtigten oder beauftragten Personen unverzüglich und bis 31.8.2023 einmal wöchentlich auf Befall durch die oben genannten Nadelholzborkenkäfer zu kontrollieren.

 

3. Befallsmerkmale

Erkennbar wird der Befall an folgenden Symptomen:

 

  • Braunes Bohrmehl auf Rindenschuppen im Stammfußbereich oder auf liegenden Stämmen
  • Einbohrlöcher in der Rinde (1-3mm Durchmesser)
  • Harztrichter um Einbohrlöcher.
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz.
  • Abblättern der Rinde oder Spechtschläge
  • Abwerfen grüner Nadeln bei Fichten
  • Kronenverfärbungen (rot) bei Tanne

 

3. Bekämpfungsmaßnahmen

Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Eigentümern oder Nutzungsberechtigten unverzüglich und wirksam, sachkundig und nach dem Stand der Technik zu bekämpfen oder von einem Dritten bekämpfen zu lassen.  

 

Erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen sind:  

 

  • Aufarbeitung der befallenen Bäume und Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer zur Zwischenlagerung oder weiteren Verarbeitung (Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand: 500 Meter)
  • Entrindung der Stämme, wenn nur Larven oder Puppen (weißes Stadium) vorhanden sind
  • Entrindung der Stämme und Entseuchung der Rinde durch Abtransport, Häckseln, Verbrennen, Verbringen in Plastiksäcke oder Kompostieren, wenn bereits entwickelte Käfer vorhanden sind.
  • Entfernen von bruttauglichem Material aus dem Wald
  • Vollständiges Häckseln befallener Bäume und bruttauglichem Material
  • Behandlung aufgearbeiteter Bäume auf dem Polter mit zugelassenen Pflanzenschutzmittel als letztes Mittel. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darf nur nach guter fachlicher Praxis und durch sachkundige Anwender durchgeführt werden. Behandelte Holzpolter sind mit Sprühfarbe zu Kennzeichen, z.B. mit dem Datum der Behandlung und dem verwendeten Pflanzenschutzmittel.

 

4. Frist

Zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen setzt die Untere Forstbehörde gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine

Frist bis zum 05.06.2023

 

5. Nichtbeachtung

Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Waldbesitzende mit dem Erlass einer gebührenpflichtigen forstaufsichtlichen An­ordnung gem. § 68 Abs. 1 S. 2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet und mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Zwangsgeld, Ersatzvornahme,) erzwungen werden kann.

 

6. Beratung im Privatwald

Für eventuelle Rückfragen und fachliche Beratung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Revierleiter der unteren Forstbehörde Ostalbkreis.

 

Sofern Waldbesitzende nicht in der Lage sind die o.g. Maßnahmen zu ergreifen, kann die untere Forstbehörde bei der Vermittlung von Forst-Unternehmern unterstützen. Für einige Bekämpfungsmaßnahmen können Fördermittel in Anspruch genommen werden.

 

Kontaktdaten finden Sie unter www.wald.ostalbkreis.de

 

7. Hinweis

Im öffentlichen Wald werden die o.g. Aufgaben verantwortlich von den Beschäftigten der Landesforstverwaltung und ForstBW (Staatswald) wahrgenommen.

 

 

 

Roadshow „Ziel Zukunft - Wirtschaftsförderung vor Ort“

Vierteilige Eventreihe der Wirtschaftsförderung des Ostalbkreises im April

Events an vier verschiedenen Orten im Ostalbkreis bieten Unternehmen, Start-ups, Multiplikatoren, Vereinsvertretenden, Kommunen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die vielfältigen Dienstleistungen und Angebote unterschiedlicher Akteure der Wirtschaftsförderung im Landkreis und der Region kennenzulernen. Die Veranstaltungen finden im Rahmen des Jubiläumsprogramms „50 Jahre Ostalbkreis“ im April statt. Landrat Dr. Joachim Bläse und die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung laden alle Interessierten herzlich ein. Los geht es am 3. April an der Hochschule Aalen.

Die Veranstaltungen starten jeweils mit einem halbstündigen Impuls zu thematisch unterschiedlichen Schwerpunktthemen. In je 5-minütigen Kurzpräsentationen stellen sich dann Institutionen und Projekte im Ostalbkreis mit Best-Practice-Beispielen vor, die bei den Themen Digitalisierung, Energiewende, Fachkräftegewinnung und Unternehmensentwicklung im ländlichen Raum beraten und unterstützen können. Zum Abschluss stehen im Rahmen eines „Marktplatzes“ die Anbieter für Austausch und persönliche Gespräche bereit. „On Tour“ dabei sind folgende Angebote: digiZ Digitalisierungszentrum Ostwürttemberg, EATA Europäische Ausbildungs- und Transferakademie Ellwangen, EKO Energiekompetenz Ostalb e. V., Förderprogramm Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Förderkulissen LEADER Jagstregion und Schwäbischer Wald, in:it co-working lab Schwäbisch Gmünd, INNO-Z Innovationszentrum an der Hochschule Aalen, KEFF+ Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Ostwürttemberg, KI-Werkstatt Mittelstand an der Hochschule Aalen, Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg - Ostalbkreis, Transformationsnetzwerk Ostwürttemberg, Welcome Center Ostwürttemberg.

Das erste Event der Roadshow zum Thema „KI & Digitalisierung“ findet am
Montag, 3. April 2023 von 17:00 bis 19:30 Uhr an der Hochschule Aalen, Neue Aula, statt.

Prof. Dr. Harald Riegel, Rektor der Hochschule Aalen, wird in seinem Impulsvortrag über das Thema „Hochschule für die Region - Projekte & Kooperationsmöglichkeiten“ referieren. Parallel findet im explorhino ein Begleitprogramm für Kinder von acht bis 12 Jahre statt.

Am Mittwoch, 5. April 2023 von 17:00 bis 19:30 Uhr findet bei der VAF GmbH in Bopfingen das zweite Event zum Thema „Förderprogramme für den Mittelstand“ statt. Geschäftsführer Hermann Stark wird einen Impuls zu „Kooperationen als Beitrag zur Unternehmensentwicklung“ geben.

Am Montag, 17. April 2023 von 18:00 bis 20:30 Uhr findet der dritte Teil der Reihe bei der EnBW ODR AG Ellwangen statt. Zum Thema „Energiewende & Ressourceneffizienz spricht der Technische Vorstand der EnBW ODR AG, Sebastian Maier, über „ENERGIE neu DENKEN“.

Den Abschluss am Mittwoch, 26. April 203 von 17:30 bis 20:00 Uhr macht zum Thema „International Recruiting“ in der eule gmünder wissenswerkstatt der Impulsvortrag „Personalstrategie im Wandel - Diversity@Richter“ von Bernd Richter, Geschäftsführer der Richter lighting technologies GmbH. Parallel gibt es ein Begleitprogramm für Kinder von acht bis 15 Jahre.

Um Anmeldung zu den einzelnen Events wird gebeten unter www.zukunft-ostalb.de über die Rubrik „Roadshow 2023“.

 

 

Ferienfreizeiten im Ostalbkreis 2023

Hier finden Sie die komplette Broschüre über die aktuellsten Ferienfreizeiten des Kreisjugendreferats des Landratamts Ostalbkreis.

JugendTicketBW – bald geht’s los!

An die Bestellung der neuen Fahrkarte denken

Das Land Baden-Württemberg führt zum 1. März 2023 das landesweite JugendTicketBW ein. Mit diesem tollen Angebot für nur 365 Euro im Jahr sind alle berechtigten jungen Menschen im ganzen Land mobil.

Alle Schülerinnen und Schüler, die ein Ostalb-Abo oder eine Schulwegsicherheitskarte besitzen, wurden bereits in den letzten Wochen angeschrieben. Das Angebot der bisherigen Schülerfahrkarten wird eingestellt und alle bestehenden Ostalb-Abos und Schulwegsicherheitskarten mit Wirkung zum 28. Februar 2023 gekündigt.

Um die Vorteile des JugendTicketBW zu erhalten, muss das neue Ticket ganz einfach online unter wwww.ostalbmobil.de in nur wenigen Schritten bestellt werden.

Bei Bestellung in den nächsten Tagen wird die Fahrkarte rechtzeitig bis zum Start des JugendTicketBW am 1. März 2023 über die Schule ausgehändigt.

Wird kein neuer Antrag gestellt besitzt der Schüler oder die Schülerin ab März 2023 keine gültige Fahrkarte mehr!

Bitte unbedingt beachten: Für die Ausstellung des JugendTicketBW für alle Schülerinnen und Schüler an Schulen innerhalb des Ostalbkreises ist ausschließlich OstalbMobil zuständig. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz außerhalb liegt (z.B. in den Landkreisen Rems-Murr, Göppingen, Schwäbisch Hall, Heidenheim oder Donau-Ries).

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum JugendTicketBW und zur Onlinebestellung erhalten Sie im Internet unter www.ostalbmobil.de